Entlassung nach Ablegen der Krankenpflegeprüfung?

schlafschaf

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Hallo ihr Lieben,:cry:

ich wende mich jetzt Hilfe suchend an alle, die uns weiterhelfen könnten. Erstmal kurz zum Sachverhalt, wir sind jetzt Schülerinnen des 3. Ausbildungsjahres und stehen jetzt genau einen Monat vor unseren Prüfungen. Gestern wurden wir alle zusammen getrommelt und uns auf eine beschämende Art und Weiße mitgeteilt, dass mit Abschluss der Kap (die erste Mitte Juni-letzte Anfang Juli) unser Ausbildungsverhältnis am Tag der Prüfung endet. Man beruft sich hier auf das neue KPFG, was ja beinhaltet das entweder mit Ablauf der Ausbildungszeit oder, sofern man die 4600 Stunden erbracht hat mit Ablegen der Prüfung endet. In unseren Verträgen steht, dass wir die Ausbildung am 1.9.2004 begonnen haben und sie 3 Jahre dauert, jedoch auch die oben genannte Klausel. Was zählt bei so einer entweder oder Sache? Hat man Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren? Des Weiteren wurde uns unser gesamter Resturlaub, Zwangs vorverlegt ( mind. 11 Tage ), dass heißt das wir den vor den Prüfungen nehmen müssen und somit kaum Vorbereitungszeit haben zum Bsp. 1 tag auf Station und am nächsten Tag Vorkap und effektiv bleiben uns max. 10 Tage vor der Prüfung, dazwischen aber immer noch schriftliche und mündliche, also auch noch Prüfungsfrei. Viele haben noch 3 Tage übrig, die würden wir ausgezahlt bekommen... ohne Worte .Die meisten waren Anfang des ersten Lehrjahres auf Ihren Prüfungsstationen, es ist wirklich zum heulen. Wisst ihr ob es hier irgendwelche Regelungen gibt bezüglich Prüfungszeit? Der Brüller ist aber, dass wir unsere Berufserlaubnis erst am 30.8.07 erhalten, somit sind wir zwar eher fertig als alle anderen, können aber nicht mal in unserem Beruf arbeiten, denn wer stellt dich schon ein ohne Berufserlaubnis und maximal nur mit einer Bestätigung über die 3 bestanden Prüfungen . Hinzu kommt noch das man sich 3 Monate vor Ausbildungsende bei der Agentur für Arbeit melden muss, um ggf. Unterstützung zu erhalten, diese Frist ist ja nun weit unterschritten. Wir sind wirklich verzweifelt, noch dazu weil wir ja schon fast 3 Jahre nach diesem Gesetz lernen und man wohl nicht erst einen Monat vor den Prüfungen bescheid weiss. Ihr könnt euch ja sicher vorstellen, dass man da kaum Nerv zum Lernen hat und mit den Gedanken ganz woanders ist. Wir wollen vor allem wissen, ob es anderen auch so geht? Oder ob wir da auch mal wieder die Vorreiter sind! :twisted:
Ich hoffe auf viele Meinungen, die Zeit drängt!:fidee: Danke im Voraus
 
Hallo Schlafschaf,

ich bin zwar kein Spezialist für Arbeitsrecht, aber wenn ich dich richtig verstehe, habt ihr dies bisher nur mündlich mitgeteilt bekommen, oder?
Was sagt der Betriebsrat dazu? Der müsste doch dem ganzen zugestimmt haben, da es sich in meinen Augen um eine Vertragsänderung handelt.

Wenn es mich betreffen würde, ich würde mich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Lass dir von der Schule dies schriftlich geben, bemühe einen Anwalt.

Meiner Meinung nach, mal vorsichtig ausgedrückt, nicht die feine englische Art.

Trotzdem Kopf hoch
Narde
 
Naja die waren schon clever, die haben uns Anfang der Woche einen Brief geschickt, dass sie uns nicht übernehmen. Logisch. Und da stand dann wieder Ausbildung endet nach Ablauf der Ausbildungszeit oder, sofern 4600 Stunden erreicht nach ablegen der Prüfung. Naja klar mit einem Anwalt wäre es geklärt aber von meinem bissl Azubigeld kann ich mir keinen leisten, außerdem hat fast keiner von uns eine Arbeitsrechtsschutzversicherung.
Zum Betriebsrat sind wir gleich danach, die haben gesagt, sie wussten von dem Brief zwecks keiner Übernahme, aber nicht dass sie uns gleich nach den Prüfungen rauswedeln. Wollten sich bemühen.... ohne Worte ...
 
Hallo Schlafschaf,

habt ihr die 4600 Stunden erreicht? Wenn ja, müsstet ihr auch die Urkunde früher bekommen.

Dann würde ich mich jetzt schnellstmöglich an das Arbeitsamt wenden.


Sonnige Grüsse
Narde
 
Ja unsere Lehrer sind top und haben sich echt für uns eingesetzt und nochmal alle Stunden durchgezählt, und diese 4600 haben wir schon lange.
Naja und weil das so kurzfristig entschieden wurde, standen ja schon lange unsere Prüfungstermine, sodass man da auch nix machen konnte. Die wollen uns auf den schnellsten Wege los werden.

Außerdem sind wir bestimmt die einzigen, deshalb wäre die nächste Adresse wahrscheinlich das Regierungspräsidium...die stellen das ja aus.
 
Hallo,
also bei uns war es auch so, da meine Klasse und ich die ersten an unserer Schule waren, die nach dem neuen Krankenpflege-Gesetz ausgebildet wurden, dass die Ausbildung nach Erreichen der 4600 Stunden beendet ist und wir zuerst einen Vertrag unterschrieben haben, wo drin stand, dass die Ausbildung 3 Jahre dauert. Wir mussten dann nach 2 Monaten nochmal eine Änderung unterschreiben, dass die Ausbildung nicht so wie gemeint nach 3 Jahren endet, sondern nach Erreichen der 4600 Stunden beendet ist.
Und bei mir war es auch so, dass ich entlassen wurde und ich mein Diplom noch nicht hatte, aber keine Sorge, ich hab dann auch schon gearbeitet und dann nachgereicht. Ich denke also, dass du das dann auch so machen kannst. Einfach mal nachfragen!
 
sehr ungewöhlich, dass es bei euch auf diese weise läuft. nach unseren prüfungen, egal ob die stunden bereits erreicht wurden oder nicht, arbeitet man bis zum ende weiter, d.h. die drei jahre werden eingehalten und resturlaub kann man dann beispielsweise nach dem examen nehmen.

hab ihr eine jav? das wäre in eurem falle noch vor dem betriebsrat eine anlaufstelle, denn eines der jav mitglieder sitzt i.d.r. jeder bretriebsratssitzung bei. so kenne ich das von uns. ich bin diejenige in der jav die dann einmal in der woche dabei ist und da sollte dann euer problem vorgetragen werden, denn auch bei uns ist es so, dass unser arbeitgeber sehr viele sachen falsch auslegt ohne rechtliche grundlage.

leider habe ich in solch einem fall keinen erfahrungswert, kann mich aber gerne mal erkundigen.
 
Ja die haben wir auch, und auch die Wissen bescheid. Wir haben jetzt innerhalb des Betriebes alles versucht, näheres werden wir dann wohl erst nächste Woche erfahren. Der nächste Schritt wird wohl dann der Geschäftsführer sein, aber deshalb möchte ich halt gerne wissen, ob das bei anderen auch so Link abläuft. Ich mein, wenn wir noch einen Zusatzvertrag oder zumindest einen Hinweis eher bekommen hätten, gäbe es keine Diskussion aber doch nicht einen Monat vor den Prüfungen.

Danke dir
 
Hallo zusammen,

sicher alles nicht ganz einfach....

Wenn es von Anfang an in deinem Ausbildungsvertrag gestanden hat, daß die Ausbildung unter den Bedingungen endet, dann weisst du es seit knapp 3 Jahren.
Nach dem TVoeD muss dir der Ausbildende (also das Ausbildungskrankenhaus) eine Nicht-Übernahme spätestens 3 Monate vor dem voraussichtlichen Ende mitteilen. Welches ist nun das voraussichtliche Ende? Der letzte Prüfungstag irgendwann im Juli? dann: leider Frist verpasst unter diesen neuen Konditionen.
Da hätte er wohl 3 Monate vor dem letzten Prüfungstag eine solche Mitteilung machen müssen.

Ich kann euch nur dringend anraten, neben dem Personalrat einen Juristen zu Rate zu nehmen, betreffs der Kosten berät euch dieser auch, z.B. über Prozesskostenhilfe, kostenlose Beratung gibts beim Arbeitsgericht selbst und auch für die Gewerkschaftsmitglieder oder DBfK-Mitglieder im Rahmen der Mitgliedschaft.

Bitte keinesfalls zur Nachteilsvermeidung vergessen, euch umgehend beim Arbeitsamt zu melden, am besten macht ihr einen Klassenausflug.....
 
was aber wenn das Unternehmen nicht im Tarifvertrag ist, dann gilt das doch bestimmt nicht für uns?
 
...dann musst du halt in dem Tarifvertrag nachschauen!!

Meist sind die ziemlich identisch.....
 
@flexi:

Lt. Arbeitsgesetz endet die Ausbildung doch mit dem
Tag der letzten Prüfung, also das Mündliche.
Da ich danach wahrscheinlich- noch im September studieren werde
wollte ich wissen, ob ich dann einfach so gehen kann.
Also insgesamt ca. 2 Wo vor Vertragsende.
sehe ich das richtig so??
DANKESCHÖN!
 
Hallo mat,

ein "Arbeitsgesetz" kenne ich nicht, gibt es auch nicht!

Anzuwenden ist das Krankenpflegegesetz 2004, wo im § 4,1 steht:
sie dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre,
.
Die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes (§ 22 KrPflG) ist hier ausgeklammert.Dein Vertrag käuft also volle 3 (Kalender-) Jahre! Leider ist diese Regelung auch bei den Arbeitsagenturen und auch Arbeitgebern wenig bekannt und man muss immer darauf aufmerksam machen.
 
@flexi:
Danke für die superschnelle Antwort!

Schau mal in arbeitsgesetze-> BBIG 61-> §§ 14 Abs. 1+2 !

Dankeschön!
p.s. gibt es irgendeine möglichkeit früher rauszukommen?
 
du hast aber gelesen?
Anzuwenden ist das Krankenpflegegesetz 2004, wo im § 4,1 steht:.
Die Anwendung des Berufsbildungsgesetzes (§ 22 KrPflG) ist hier ausgeklammert.Dein Vertrag käuft also volle 3 (Kalender-) Jahre! Leider ist diese Regelung auch bei den Arbeitsagenturen und auch Arbeitgebern wenig bekannt und man muss immer darauf aufmerksam machen.
 

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