- Registriert
- 12.05.2007
- Beiträge
- 7
Hallo ihr Lieben,
ich wende mich jetzt Hilfe suchend an alle, die uns weiterhelfen könnten. Erstmal kurz zum Sachverhalt, wir sind jetzt Schülerinnen des 3. Ausbildungsjahres und stehen jetzt genau einen Monat vor unseren Prüfungen. Gestern wurden wir alle zusammen getrommelt und uns auf eine beschämende Art und Weiße mitgeteilt, dass mit Abschluss der Kap (die erste Mitte Juni-letzte Anfang Juli) unser Ausbildungsverhältnis am Tag der Prüfung endet. Man beruft sich hier auf das neue KPFG, was ja beinhaltet das entweder mit Ablauf der Ausbildungszeit oder, sofern man die 4600 Stunden erbracht hat mit Ablegen der Prüfung endet. In unseren Verträgen steht, dass wir die Ausbildung am 1.9.2004 begonnen haben und sie 3 Jahre dauert, jedoch auch die oben genannte Klausel. Was zählt bei so einer entweder oder Sache? Hat man Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren? Des Weiteren wurde uns unser gesamter Resturlaub, Zwangs vorverlegt ( mind. 11 Tage ), dass heißt das wir den vor den Prüfungen nehmen müssen und somit kaum Vorbereitungszeit haben zum Bsp. 1 tag auf Station und am nächsten Tag Vorkap und effektiv bleiben uns max. 10 Tage vor der Prüfung, dazwischen aber immer noch schriftliche und mündliche, also auch noch Prüfungsfrei. Viele haben noch 3 Tage übrig, die würden wir ausgezahlt bekommen... ohne Worte .Die meisten waren Anfang des ersten Lehrjahres auf Ihren Prüfungsstationen, es ist wirklich zum heulen. Wisst ihr ob es hier irgendwelche Regelungen gibt bezüglich Prüfungszeit? Der Brüller ist aber, dass wir unsere Berufserlaubnis erst am 30.8.07 erhalten, somit sind wir zwar eher fertig als alle anderen, können aber nicht mal in unserem Beruf arbeiten, denn wer stellt dich schon ein ohne Berufserlaubnis und maximal nur mit einer Bestätigung über die 3 bestanden Prüfungen . Hinzu kommt noch das man sich 3 Monate vor Ausbildungsende bei der Agentur für Arbeit melden muss, um ggf. Unterstützung zu erhalten, diese Frist ist ja nun weit unterschritten. Wir sind wirklich verzweifelt, noch dazu weil wir ja schon fast 3 Jahre nach diesem Gesetz lernen und man wohl nicht erst einen Monat vor den Prüfungen bescheid weiss. Ihr könnt euch ja sicher vorstellen, dass man da kaum Nerv zum Lernen hat und mit den Gedanken ganz woanders ist. Wir wollen vor allem wissen, ob es anderen auch so geht? Oder ob wir da auch mal wieder die Vorreiter sind!
Ich hoffe auf viele Meinungen, die Zeit drängt!
Danke im Voraus

ich wende mich jetzt Hilfe suchend an alle, die uns weiterhelfen könnten. Erstmal kurz zum Sachverhalt, wir sind jetzt Schülerinnen des 3. Ausbildungsjahres und stehen jetzt genau einen Monat vor unseren Prüfungen. Gestern wurden wir alle zusammen getrommelt und uns auf eine beschämende Art und Weiße mitgeteilt, dass mit Abschluss der Kap (die erste Mitte Juni-letzte Anfang Juli) unser Ausbildungsverhältnis am Tag der Prüfung endet. Man beruft sich hier auf das neue KPFG, was ja beinhaltet das entweder mit Ablauf der Ausbildungszeit oder, sofern man die 4600 Stunden erbracht hat mit Ablegen der Prüfung endet. In unseren Verträgen steht, dass wir die Ausbildung am 1.9.2004 begonnen haben und sie 3 Jahre dauert, jedoch auch die oben genannte Klausel. Was zählt bei so einer entweder oder Sache? Hat man Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren? Des Weiteren wurde uns unser gesamter Resturlaub, Zwangs vorverlegt ( mind. 11 Tage ), dass heißt das wir den vor den Prüfungen nehmen müssen und somit kaum Vorbereitungszeit haben zum Bsp. 1 tag auf Station und am nächsten Tag Vorkap und effektiv bleiben uns max. 10 Tage vor der Prüfung, dazwischen aber immer noch schriftliche und mündliche, also auch noch Prüfungsfrei. Viele haben noch 3 Tage übrig, die würden wir ausgezahlt bekommen... ohne Worte .Die meisten waren Anfang des ersten Lehrjahres auf Ihren Prüfungsstationen, es ist wirklich zum heulen. Wisst ihr ob es hier irgendwelche Regelungen gibt bezüglich Prüfungszeit? Der Brüller ist aber, dass wir unsere Berufserlaubnis erst am 30.8.07 erhalten, somit sind wir zwar eher fertig als alle anderen, können aber nicht mal in unserem Beruf arbeiten, denn wer stellt dich schon ein ohne Berufserlaubnis und maximal nur mit einer Bestätigung über die 3 bestanden Prüfungen . Hinzu kommt noch das man sich 3 Monate vor Ausbildungsende bei der Agentur für Arbeit melden muss, um ggf. Unterstützung zu erhalten, diese Frist ist ja nun weit unterschritten. Wir sind wirklich verzweifelt, noch dazu weil wir ja schon fast 3 Jahre nach diesem Gesetz lernen und man wohl nicht erst einen Monat vor den Prüfungen bescheid weiss. Ihr könnt euch ja sicher vorstellen, dass man da kaum Nerv zum Lernen hat und mit den Gedanken ganz woanders ist. Wir wollen vor allem wissen, ob es anderen auch so geht? Oder ob wir da auch mal wieder die Vorreiter sind!

Ich hoffe auf viele Meinungen, die Zeit drängt!
