Hallo zusammen,
bei uns im Haus ist es Gang und Gebe (Psychiatrie), dass der Patient eventuell für das Wochenende einen sogenannten Belastungsurlaub macht.
Oder er hat einen halben Tag Ausgang um Behördenangelegenheiten, oder andere Institutionen aufzusuchen um vor der Entlassung den Kontakt herzustellen. Wie z.B. Schuldnerberatung, Berufsbegleitende Dienste, Hospitation im Berufstrainingszentrum (BTZ), uvm.....
Ist auch mit den Krankenkassen geregegelt und gilt auch nicht als Entlassung. Genaue Dokumention ärztlicher seits und pflegerischer ist klar.
Bei mir in der Tagesklinik ist es noch ein wenig anders. Patienten ja sowieso am Wochenende zuhause. Sollte er aber entschuldigt oder untentschuldigt 2 Werktage fehlen wird er entlassen. Schritte wie Nachforschen oder auffordern zu kommen, wird individuell im Krankheitsbild des Patienten gesehen. Die Möglichkeit einer Wiederaufnahme besteht auch.
Patienten die somatisch erkrankt sind und deshalb nicht kommen können müssen wir auch entlassen. War der Patient bei seinem Hausarzt wegen einer somatischen Erkrankung vorstellig und wurde von diesem arbeitsunfähig geschrieben müssen wir diesen Patienten sofort entlassen.
Da es Probleme mit der Krankenkasse gibt, wenn er von uns und zusätzlich von einem niedergelassenen Arzt krankgeschrieben wird.
In bestimmten Fällen schalten wir bei Fernbleiben den sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt ein.
Liebe Grüße Brady