Entfernen einer subkutanen Injektionsnadel

Elmo6

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10.12.2022
Beiträge
5
Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Funktion
Geschäftsführer
Hallo zusammen,

Wir sind auf der Suche nach einer Antwort auffiel FRage, ob eine ungelernte Mitarbeiterin in der ambulanten Pflege eine Nadel nach einer subkutanen Infusion entfernen darf, oder ob auch dafür eine Ausbildung LG1 & LG2 erforderlich sind, oder ob man hier mit einer Unterweisung im Entfernen einer solchen Nadel arbeiten kann.

Freue mich auf Eure Rückmeldung
 
Stell einfach Examinierte zum Tarifvertrag ein.
 
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Ich brauche keine Beratung zur Unternehmenführung sondern eine Antwort auf meine Frage.
 
Dann frag einen Rechtsanwalt oder mal eine Pflegeschule, die können dir deine Frage beantworten. Oder einfach mal selbst den Gesetzestext lesen.

Oder, und das ist verdammt nochmal ernstgemeint, stell examinierte Pflegekräfte zum Tarifvertrag ein.
 
@Leander : muss das wirklich sein?

@Elmo6 : werde nicht ganz schlau entfernen oder entsorgen?
 
Wir sind auf der Suche nach einer Antwort auffiel FRage, ob eine ungelernte Mitarbeiterin in der ambulanten Pflege eine Nadel nach einer subkutanen Infusion entfernen darf, oder ob auch dafür eine Ausbildung LG1 & LG2 erforderlich sind, oder ob man hier mit einer Unterweisung im Entfernen einer solchen Nadel arbeiten kann.
Ich behaupte jetzt mal:
Die Unterweisung reicht, jedenfalls in Bayern.

Zum Hintergrund: Es gibt in den pflegerelevanten Gesetzen auf Bundes- und Landese bene keine Tätigkeiten oder Aufgaben der so genannten Grund- und Behandlungspflege, die ausschließlich Pflegefachpersonen vorbe halten sind. Auch gesetzliche Regelungen zur Übertragung von Pflegetätigkeiten auf Pflegehelfer ohne staatlich anerkannte Ausbil dung gibt es nicht.
(…)
Das heißt für Bayern: Jede Tätigkeit oder Aufgabe, sei es aus dem Bereich der Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft oder Be treuung kann auch durch Fortbildung und Einarbeitung an qualifizierte Laien – so genannte Pflegehelfer / innen – übertragen werden (…)“



Das ist von 2017, ich finde aber nix Aktuelleres (außer belanglosem Geschwafel) im Internet.
Ja, laut Pflegeberufegesetz gibt es seit 2020 Vorbehaltstätigkeiten für Pflegekräfte, aber da steht garantiert nix über Nadeln o. ä. drin.

Ansonsten frag bitte beim DBfK direkt nach.
 
Danke, das hat mir schon weitergeholfen. Ich habe hier für NRW etwas ähnliches gefunden Und wollte mir gerne noch eine weitere Idee einholen. Vielen Dank.
 
Dann frag einen Rechtsanwalt oder mal eine Pflegeschule, die können dir deine Frage beantworten. Oder einfach mal selbst den Gesetzestext lesen.

Oder, und das ist verdammt nochmal ernstgemeint, stell examinierte Pflegekräfte zum Tarifvertrag ein.
Wenn man die Umstände nicht kennt, reicht es aus die Frag zu beantworten, oder auch nicht. Daher kann ich auf diese Anmaßung sehr gut verzichten. Trotzdem Danke für den Beitrag.
 
Danke, das hat mir schon weitergeholfen. Ich habe hier für NRW etwas ähnliches gefunden Und wollte mir gerne noch eine weitere Idee einholen. Vielen Dank.
Bittesehr.
Für NRW kann ich’s Dir leider nicht sagen.
Würde mich interessieren, was rauskommt.
 
Ich habe sowohl beim DBfK als auch beim LFK und BPA nachgelesen. Zusammenfassend kann man sagen, meinerseits etwas genaues. Der Tenor der Bildungsanbieter ist. „Wir machen die theoretische Unterweisung und unter Anleitung einer vollexaminierten Pflegefachkraft wird dann das praktische können bestätigt. Damit sollte es nach meinen Informationen gehen. Es gibt noch die Möglichkeit in die Seminare LG1 & LG2 zu absolvieren. Das sind 160 Stunden Unterricht mit anschließender Prüfung. Damit ist man dann auch „Sattelfest“. Obwohl diese Ausbildung auch nicht an einer Schule unterrichtet werden muss. Dies kann hier in NRW jeder „Pflegedienst“ für sich selber gestalten. Sehr fraglich.
 
Ich lese bei den Fortbildungen des DBfK Südost (wo ich Mitglied bin) auch immer von solchen Kursen für Pflegehelfer, durch die sie sich weiter qualifizieren können. Geht aber dabei m. W. um die einjährigen Pflegehelfer (KPH und APH), nicht um komplett ungelernte Helfer.

Danke für die Info.
 
Dann frag einen Rechtsanwalt oder mal eine Pflegeschule, die können dir deine Frage beantworten. Oder einfach mal selbst den Gesetzestext lesen.

Oder, und das ist verdammt nochmal ernstgemeint, stell examinierte Pflegekräfte zum Tarifvertrag ein.
?

Was soll denn das? Solche Fragen sollten doch in einem Fachforum gestellt werden dürfen. Wenn alle alles an der richtigen Stelle nachlesen, ist das Forum leer.

Und wie du vielleicht schon mal gehört hast, sind Fachkräfte knapp. Uns fehlen hier auch jede Menge, Tarifvertrag (und Zusatzleistungen) zum Trotze...
 
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