Dokumentation durch Fotos

Moin,

(passt für diese Uhrzeit ja sehr gut...)
bei mir im Haus hat die Pflegedienstleitung eine Digitalkamera und die Polaroidkamera gibt es glaube ich auch noch in der Ambulanz.
Und in meinem Ausbildungskrankenhaus gab es auf jeder Etage eine Polaroidkamera (vor knapp acht Jahren).
Einfach mal nachfragen, aber um der Dokumentationspflicht nachzukommen muss das Krankenhaus auf jeden Fall eine Kamera haben.

Gute Nacht,

SirCato
 
Sir Cato schrieb:
Moin,

(passt für diese Uhrzeit ja sehr gut...)
bei mir im Haus hat die Pflegedienstleitung eine Digitalkamera und die Polaroidkamera gibt es glaube ich auch noch in der Ambulanz.
Und in meinem Ausbildungskrankenhaus gab es auf jeder Etage eine Polaroidkamera (vor knapp acht Jahren).
Einfach mal nachfragen, aber um der Dokumentationspflicht nachzukommen muss das Krankenhaus auf jeden Fall eine Kamera haben.

Gute Nacht,

SirCato

Hallo Sir Cato,

das Problem der Polaroidkamera ist dann aber noch: Man erkennt kaum Details und die Bilder sind nach wenigen Jahren verblichen!
Ich bin gerade dabei meine Pflegedienstleitung von einer Digi zu überzeugen!:streit: Aber die liebe Kohle ......:angryfire: ! Mal schauen ob es was wird!

LG Tobias
 
Hi @ll

Also ich habe mal in einer Klinik gearbeitet die hatten dafür extra einen Haus Fotographen.

Da wo ich jetzt arbeite wird das nur noch von den Stat. wenn überhaupt mit einer Polariod Kamera gemacht.

Ich finde das schon sehr wichtig, gerade um evtl. Anklagen durch Verwandte oder Pat. zu vermeiden

Gruß Kath
 
Zuletzt bearbeitet:
Sir Cato schrieb:
Was ich damit sagen will:
Auch wenn kein Dekubitus da ist, dann dokumentiert das, zumindest am Aufnahme- und am Entlassungstag. Dann ist das nachvollziehbar.

Wie kann ich denn dokumentieren, dass ein Patient bei der Aufnahme keinen Dekubitus hat? Muss ich ihn dann überall fotografieren?????:gruebel: Oder reicht es an bestimmte Stellen ??

Ich hoffe die Fragen sind nicht all zu doof, aber ich hab leider "noch" keine Ahnung davon :mryellow: :mryellow: meine Ausbildung fängt erst im April an.

Gruß Knaegge
 
Hallo @ all,

Fotodoku ist wichtig. Man muß aber wissen, das sie die schriftliche Dokumentation nicht ersetzt sondern nur ergänzt.

Also wenn der Patient keinen Dekubitus bei Aufnahme/Entlassung hat, dann langt natürlich eine schriftliche Dokumentation. Wenn er allerdings einen hat, dann muß dies schriftlich festgehalten werden und per Digitalfoto anschaulich gemacht werden.

Allerdings ist es immer noch nicht ganz raus, ob Digitalfotos vor Gericht immer akzeptiert werden. Ich habe nur die Erfahrung mit Krankenkassen und die haben sie bislang immer akzeptiert.

Hoffe konnte etwas weiterhelfen.

Gruß Maja
 
Hallo,

das grosse Problem mit der Digitalfotografie ist die Archivierung. Ich kann zwar das Foto ausdrucken, die Qualität ist aber meist nicht gut. Aber wenn ich ein zentrales Patientenmanagement EDV-Programm habe, ist es sehr aufwendig die Fotodaten zu dem Datensatz des Patienten zusammen zu bringen.
Grüsse
Axel
 
Hallo Axel,
es kommt immer darauf an, welches EDV Dokuprogramm man hat. Ich werde demnächst ein neues auspropieren und kann dir dann vielleicht mehr dazu sagen.
Gruß Maja
 
Hallo,
technisch gesehen ist das Anhängen oder einfügen von Fotos in die Patientenakte ein klitzekleines Problem.
Groß ist es nur für uns, die es nicht gewohnt sind solche Daten zu verwalten.
Z.B. Herzkatheterfilme, die früher auf Super 8, dann VHS und jetzt auf CD primär gespeichert wurden, haben in der "zweiten Archivierungsphase" ihren Weg auf Mikrofilmen und anderen hochwertigeren Speichermedien gefunden.

Mittlerweile gibt es schon einige Programme, die eine Fotodokumentation integriert haben. Siehe auch www.wundnetz.de oder auch Wundmanager von Akestes (www.akestes.de)
Zwar gibt es kein Urteil (zumindest ist keines zu finden) das besagt, dass digitale Fotodokumentation unbedenklich und rechtlich korrekt ist, aber es gibt laut Auskunft Prof.Dr. Großkopf, Jurist aus Köln und Herausgeber der Rechtsdepesche (www.rechtsdepesche.de) in Streitfällen die Diskussion vor dem Richter, in der sich langsam aber sicher in den letzten Jahren ein langsamer Sinneswandel vollzieht, der so aussieht, dass wenn mit digitaler Kamera dokumentiert wird unbedingt auch eine ausführliche schriftliche Beurteilung der Wunde vorliegen sollte. Vor allem ein regelmäßiger Verlauf, womit nicht täglich gemeint ist, untermauert eine glaubwürdige Dokumentation. M.E. muss dem Gericht im Zweifelsfall klargemacht werden, dass es schon einer hohen kriminellen Energie bedürfen würde, wenn man eine digitale Fotografie manipulieren möchte, die mitunter dem Falle nicht gerecht wird bzw. unsinnig erscheint. Ich denke, dass man schneller mal eine schriftliche Dokumentation fälschen kann, als ein digitales Foto. Dieser Ansicht sind offensichtlich, wenn auch nicht alle, auch schon viele Richter, so dass man es aus meiner Sicht heutzutage durchasu vertreten kann, durchgängig eine digitale Wunddokumentation, wie oben beschrieben, durchführen kann.

Gruß
Klaus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
hier nochmal der § 201a

Strafgesetzbuch

Besonderer Teil (§§ 80 - 358 )

15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210)

§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.




Klaus:
Zwar gibt es kein Urteil (zumindest ist keines zu finden) das besagt, dass digitale Fotodokumentation unbedenklich und rechtlich korrekt ist...]

Ich habe bis dato auch noch nichts gefunden und erst gestern habe ich mit einer Unterrichtsschwester gesprochen, die erzählte mir, das Digitalfotos ja demnach manipuliert werden könnten und so nicht zur Dokumentation geeignet wären! :gruebel:

bethke:
das grosse Problem mit der Digitalfotografie ist die Archivierung. Ich kann zwar das Foto ausdrucken, die Qualität ist aber meist nicht gut.

Ist das mit den Polaroidfotos nicht genauso schlecht?
 
Keine rechtliche Absicherung durch Wundfotos

Hi,

eben gefunden...

Keine rechtliche Absicherung durch Wundfotos

Es hat keinen Sinn, ein Foto von einer Wunde zu machen und dies ohne Kommentar auf ein weißes Blatt zu kleben.

Wenn sich eine Einrichtung für die Wunddokumentation entscheidet, so muss immer darauf geachtet werden:

  • Dass der Wundverlauf deutlich wird.
  • Dass immer in demselben Abstand fotografiert wird.
  • Dass nur eine Fachkraft die Wunddokumentation bedient.
  • Dass die Lichtverhältnisse immer gleich sind.
  • Dass Veränderungen einer Wunde stets sofort dokumentiert werden.
Erst, wenn alle Aspekte beachtet werden, ist Ihre Wunddokumentation rechtlich abgesichert und korrekt aussagefähig.

Quelle: www.pflege-management.de
 
Hi Ute,
ich sagte ja schon, dass eine Digitalfotoaufnahme alleine so oder so nicht reicht.
Es müssen entsprechende schriftliche Beschreibungen ebenfalls vorhanden sein.
Zu deiner Unterrichtsschwester: Was würde sie sagen, wenn eine Pflegekraft eine Lagerung dokumentiert, die sie nie durchgeführt hat? Welche Manipulation ist wohl aufwendiger und wieviel Energie zum fälschen wäre bei der eine als auch bei der anderen Situation nötig?
Da wär ich gespännt was sie so sagt und glaub man ja nicht, dass es so was nicht schon gegeben hat. Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass eine Pflegekraft sich mal eben die Mühe macht ein Foto zu ihren gunsten zu fälschen!??!?!?

Zu den Ausführungen von pflege-management.de:
Toll einfach klasse!
Überspitzt gesagt : Das ist wahnsinnn.
Hallooo???
Wenn in der Kriminalistik oder Gerichtsmedizin eine Kamera mit Bltzlicht ausreicht, warum dann bitte nicht in der Krankenpflege? Meinst du oder die Herren der HP, dass da über dass da überall ausgebildete Fotografen am Werk sind?
In der Kriminalistik vielleicht, aber nicht in der Gerichtsmedizin!
Ausserdem: Ich sehe doch bei der Digicam sofort, ob ich ein scharfes Foto hingekriegt habe, oder?
So gesehen finde ich die Hinweise sicherlich ok, aber anders gesehen , nämlich praktisch, ein wenig übertrieben!

Gruß
klaus
 
Hallo an alle,

da wir unsere PDL jetzt überzeugen konnten, eine Digitalkamera anzuschaffen (hatten bisher Polaroid) wäre für mich sehr von Interesse, ob ihr mir bestimmte Kameras empfehlen könnt ( Bildqualität, möglichst günsig, leicht zu bedienen usw.) , gerne auch über PN.

Vielen Dank für eure Hilfe,
LG Manu
 
Um die Hundert Euro ist schon was zu kriegen.
Wichtig ist, dass die Kamera nach Möglichkeit über 2Mio Pixel hat. Das haben sicher alle Mittlerweile.
Damit ist ein Ausdruck auf DinA4 gesichert.
Großes Display ist von Vorteil und Makrofunktion sowie ein mehrfach Optischer Zoom!!!
Für die einfachere Bedienung sist natürlich auch wichtig, dass die Kamera schnell ist, dh. zwischen auslösen und Bilderstellung nicht etwa ne Sekunde erst vergeht, sondern es muss "klicken" und das Bild ist gemacht.

Da heißt es sicher erst mal testen.
Wir haben ne Fuji Fine Pix 200A (oder so) auf jeden Fall schon ein paar Jahre alt aber reicht völlig aus! (Obwohl ein größeres Display und eine bessere Ausleuchtung beim Blitzen wünschenswert wären)

Gruß
klaus
 
Danke für deine schnelle und hilfreiche Antwort, das hilft mir schon mal etwas weiter.:emba:
LG Manu
 
Dekubitus nach KH schlimmer als vorher?

..kann das sein? also als ich bei uns im Altenheim angefangen habe, und die ersten Bewohner mal ins Krankenhaus mussten und wieder kamen, meinte gleich ein Kollege zu mir "achte mal drauf, meist kommen die Leute mit schlimmeren Dekubitus raus als sie rein sind bzw. Menschen haben Dekubitus, die vorher keinen hatten.." ich fand die Aussage etwas komisch, konnte es aber oft bestätigen.. viele bei denen ich grade froh war, dass ichs einigermaßen wegbekommen hatte, kamen offen wieder, manche hatten nix und kamen mit dem Anfangsstadium wieder, Fälle die bei uns schon "hartnäckig" waren, waren hinterher noch schlimmer...nun weiß ich ja dass es gängige Praxis von Pflegeheimen und Krankenhäusern ist, sich gegenseitig den schwarzen Peter zu zu stecken..deswegen: gibt da ne Erklärung für, fehlte uns der objektive Blick? ein Grund wäre vllt dass der Allgemeinzustand des Bewohners einfach schlechter war (umsonst geht ja keiner ins Krankenhaus), also ein allgemeiner Abbau, infolge dessen sich auch der Dekubitus verschlechtert hat (heißt es der Dekubitus?:mrgreen:)..oder haben die Pflegekräfte im Krankenhaus tatsächlich noch weniger Zeit, die Patienten zu lagern etc.? Wie sind eure Erfahrungen bzgl. "Dekubitus - Krankenhaus vs. Pflegeheim" ?
lg - lilith
 
Hallo Lilith,
ich hab deinen Beitrag mal hier hin umgehängt, da der Inhalt deines Beitrages hier bereits sachlich diskutiert wurde.
Mittlerweile wird tasächlich dokumentiert, damit die gegenseitige Schuldzuweisung mal in eine Versachlichung des Themas überführt wird.

Das natürlich immer noch mal ähnliche Situationen auftauchen, entspricht der Normalverteilung.

Das Thema Dekubitus selber wird im Bereich Wundmanagement diskutiert.
 
Also, ich weiss gar nicht, woher das Gerücht kommt, das digitale Fotos nicht zulässig sind.
Die Polizei nimmt mittlerweile die Unfälle ebenfalls per Digicam auf.
Und was den Vorwurf der Fälschung anbelangt:

Jede Art der Dokumentation kann gefälscht werden.

Die Sicherung der Bilder ist sicherlich ein Problem, allein schon deshalb, weil man es ja laut BGB mittlerweile 30 Jahre lang aufheben soll. Solange können noch Schadensersatzansprüche gestellt werden.

Hier liegt auch das Hauptargument, warum digitale Bilder besser als Polaroidfotos sind. Diese sind sicherlich im Moment nicht 30 Jahre haltbar.

Wir sichern in unserem Krankenhaus die Bilder auf einem Server, der sich freundlicherweise selbst sichert. So entfällt für mich schon mal eine Datensicherung.
Auf die Fotos haben nur sehr wenige Leute Zugriff außer mir.
Allerdings wird es in diesem Jahr die Möglichkeit geben, die Fotos direkt in der Patientenakte abzulegen, so dass die Station auch Zugriff hat. Bisher hat sie nur einen Ausdruck von mir bekommen.

Der Patient muss grundsätzlich gefragt werden, ob er mit der Fotodokumentation einverstanden ist oder nicht. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen und muss auf jeden Fall in seiner Akte vermerkt sein.

Liebe Grüße

Astrid
 
wundtussi schrieb:
Hier liegt auch das Hauptargument, warum digitale Bilder besser als Polaroidfotos sind. Diese sind sicherlich im Moment nicht 30 Jahre haltbar.
Einspruch. Ich BESITZE dreißig Jahre alte Polaroids, deren Quallität sich nur minimal verschlechtert hat. Und wer weiß, wie in 30 Jahren die Standards / Dateiformate sind für Digitaldaten. Viele Daten von z.B. 1976 heute zu rekonstruieren ist so eine Sache für sich...
 
Einspruch abgelehnt:lol1:
Sagen wir es mal so, es ist einfacher, digitale Bilder zu sichern und aufzubewahren als Polaroidfotos.
Zumal, wenn man in einem Krankenhaus arbeitet, ganz schnell auch sehr viele Bilder anfangen.
 

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