BTM richten und Dokumentation

alesig

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01.08.2004
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746
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Bayernland
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Krankenhaus
Hallo,
wie wird die Herausgabe und die Dokumentation bei Euch geregelt? Zur Zeit trägt bei uns die Bereichs Pflegekraft für ihren Patienten das zeitgebundene BTM im "Gitftbuch" aus und verabreicht ihm das auch bzw. sie bleibt daneben stehen und schaut wie der Pat. sein BRM schluckt .
Jetzt soll der Nachtdienst die BTM für den ganzen Tag, für alles Pat. im "Giftbuch" austragen, in Dosen (mit Namen den Pat. beschriftet) im BTM Safe abstellen. Am Tag kommt dann die Schichtleitung, und verteilt die Dosen mit dem BTM an die Bereichs Pflegekraft, die es dann dem Pat. zur richtigen Zeit verabreicht.
Ich habe absolutes Bauchweh bei diesem Vorgehen.
Ich bin der Meinung dass ich mit meinem Namen unterschreibe , dass Pat. XX seine BTM Tablette erhalten hat und ich das BTM das ich austrage auch selber dem Pat. verabreiche.
Der Grund der Änderung ist, den Frühdienst zu entlasten und weil alle anderen das auch so machen.
Nun wüsste ich doch zu gern, ob alle anderen das auch so machen. Wenn Nein , warum nicht?
Schon mal Danke im Voraus.
 
Mit deiner Unterschrift stehst du vor dem Kadi gerade.
Abgesehen davon, dass die von dir geschilderte Vorgehensweise jeglichem Prinzip von Kontrolle widerspricht, machen sich die Beteiligten der Urkundenfälschung schuldig. Da die austragende Person auch die verabreichende sein muss. Sonst könnte es dazu kommen, dass irgendjemand meint, er habe kein Mittel erhalten, es ist jedoch für den Patienten ausgetragen und von dir mit der Unterschrift dokumentiert worden.
 
Da die austragende Person auch die verabreichende sein muss.
Quelle? Die Betäubungsmittelverordnung sagt nichts dergleichen. BtMVV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Die Person, die Medikamente austeilt, steht für die richtige Verabreichung gerade. Dazu muss sie die Medikamente nicht selbst gerichtet haben. Kontrolle der gerichteten Medikamente reicht aus. Durch das Abzeichnen in der Kurve bestätige ich, dass der Patient seine Medikamente erhalten hat, BTM ebenso wie andere.

@alesig: Gibt es eine Dienstanweisung bzgl. BTM in Eurem Haus? Bei uns ja, und wir machen es ähnlich wie bei Euch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Nachtdienst nur die morgendliche Dosis richtet, die Schichtleitung im Spätdienst für die Abenddosis, um zeitnah auf geänderte Anordnung zu reagieren.
 
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Wenn du schon Gesetze verlinkt, solltest du sie auch lesen.
Schon im 1. Paragraphen, 3tem Absatz ist gefordert, dass der Verbleib und Bestand lückenlos nachzuweisen ist.

Ab dem Zeitpunkt des Austragens bis zur Verabreichung ist der Verbleib nun nicht mehr lückenlos dokumentiert. Selbst wenn das BTM bis zur Verabreichung im Schrank verbleibt, entspricht der Bestand nicht der Richtigkeit.

Man kann das jetzt drehen und wenden wie man lustig ist, auch argumentieren, dass es fern der Praxis sein möge, aber so ist nun mal das Gesetz.
 
Das würde bedeuten, dass kein niedergelassener Arzt einem Patienten, der regelmäßig BTM benötigt, eine Packung davon verschreiben, kein Apotheker sie ihm aushändigen dürfe. Er wüsste ja nicht, wo die Medikamente verbleiben, nachdem der Patient seine Packung erhalten hat.

Der Bestand ist lückenlos dokumentiert. Ich habe z.B. am 07.06.23 morgens 1 Tablette Oxycomp 10/5mg für Hr. Florian Piesepampel gerichtet und ausgetragen. Zuvor hatte ich 50 Tabletten davon im Vorrat, jetzt 49. Wo ist die Lücke?
 
Steht deine Tablette für den Patienten noch im Schrank eingeschlossen? -> Fehlbestand.
Steht die Tablette draussen herum -> ebenfalls Verstoß gegen Gesetz, da unbefugter Zugang Dritter ermöglicht.

Und jeder Apotheker/Arzt dokumentiert die Verschreibung und die Abgabe an den Kunden.
 
Steht deine Tablette für den Patienten noch im Schrank eingeschlossen? -> Fehlbestand.
Weil sie da ein, zwei Stunden eingeschlossen steht? Was soll da passieren? (Draußen offen rumstehen sollten BTM nicht, das ist richtig. Geschieht aber bei dem von alesig beschriebenen Verfahren auch nicht - die Tabletten werden der jeweiligen Pflegekraft übergeben, diese gibt sie dem Patienten.

Ich kenne das beschriebene Vorgehen von verschiedenen Arbeitgebern. Die Dienstanweisungen stimmten in diesem Punkt überein. Die Apotheke, die regelmäßig kontrolliert, hatte an dem Verfahren nie etwas auszusetzen.
 
Kenne das Vorgehen genauso, und zwar aus vielen Bereichen. Habe lang im Hospiz gearbeitet, das waren BTM natürlich häufiges Arbeitsmittel.
Außerdem dürfen beispielsweise nur Fachkräfte austragen, Helfer (z.B LG1/2) lediglich verabreichen.
Wenn ich austrage, die Tablette aber bis zur Verabreichung noch (eingeschlossen) steht, hat man meiner meiner Meinung nach höchstens eine Pille Überschuss im Bestand, bis sie verabreicht wurde.
Ich seh da keine Lücke und nach meiner Erfahrung ist dieses Vorgehen Gang und gebe.
 

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