Dienstplan: Problem bei der Abrechnung

bernhardt

Newbie
Registriert
10.01.2013
Beiträge
4
Hallo,

ich habe ein Problem bei der Dienstplanabrechnung. Ich habe ein 30 Stunden-Vertrag bei einer 5-Tage Woche, arbeite aber nur von Montag bis Donnerstag jeweils 8 Stunden. Muss ich wenn ich im Urlaub oder Krank bin, mir 6h für den Freitag eintragen? Bei Krankheit und Urlaub von Monatg bis Donnerstag darf ich mir auch nur 6h schreiben!

Auf eine baldige Antwort!
bernhardt
 
Beide Varianten (4x8h oder 5x6h) sind korrekt. Im ersten Fall ist es wahrscheinlich 4x7,5h, weil Pause keine Arbeitszeit ist und Deine Wochenstundenzahl so genau aufgeht.

Wenn Dein AG also mit der 5x6h-Variante planen möchte, dann musst Du dieses so tun. Deine Wochenarbeitszeit bleibt davon ja unberührt.
 
Urlaub: wie Claudia schreibt
Krank: hier gilt: gezählt ist wie geplant. Ist Mo - bis Do mit 8 Std. geplant und Du wirst krank, kannst Du 8 Std. aufschreiben. Wirst Du Freitag krank und hättest frei, dann gibt es nix.
 
Hallo Claudia, hallo Hyburg,
erst einmal vielen Dank für eure Antworten!
Bei der ersten Variante (4x8h) ergeben sich 2 Mehrstunden(Pausen sind nicht enthalten), die dann irgendwann abgesetzt werden. Gilt dann trotzdem die Anrechnung bei Krankheit oder Urlaub je 8h/Tag oder 6h/Tag? Ich hab ja keine Mehrstunden dann geleistet.
 
Hallo,

habe noch eine zusätzliche Frage - wie berechnet sich mein Jahresurlaub(30t bei 5Tage/Woche -> bei 4 Tagen dann nur 24Tage im Jahr)?

Nochmals vielen Dank im Voraus für eure Antworten
 
Entweder du hast die volle Anzahl an Urlaubstagen (also 30?), dann hat jeder Urlaubstag 6 Stunden.
Wenn die Urlaubstage mit voller Stundenzahl hinterlegt werden (7,7? oder 8?), dann hast du nur anteilsmäig UrlaubsTAGE (wären dann 23)

Und zum krank: Wie geplant!
 
30t bei 5Tage/Woche -> bei 4 Tagen dann nur 24Tage im Jahr?
Das ist korrekt. 30 Tage : 5 * 4 = 24 Tage.... wenn die Sollarbeitszeit auch "wirklich" auf 4 Tage verteilt wird.

Ja, und wenn Du mit 2 Plus-Std. geplant bist, dann kriegst Du die auch im Krank. Dafür kriegste auch nix, wenn Du am Freitag krank bist, weil das Dein freier Tag ist.
 
Sie hat ja aber keine 80% (also wirklich 4 von 5 Tagen), sondern 30 von 38,5 (nehme ich zumindest an. 40 ist ja eher selten...) Stunden.
 
keine 80% (also wirklich 4 von 5 Tagen), sondern 30 von 38,5
den Urlaub betreffend:
Die Wochenstundenzahl oder der Beschäftigungsgrad (100%, 80% ... usw.) sind da doch unerheblich. Es kommt lediglich darauf an, wieviele Tage in der Woche Solltage sind.
 
Kommt drauf an mit wieviel Stunden der Urlaubstag hinterlegt ist.
Wenn sie die volle Zahl der Tage bekommt, müsste der Urlaub entsprechend ihres Stellenanteils hinterlegt sein. Und sie hat ja einen Vertrag über 30 Wochenstunden, nciht 80% oder 4 Tage/Woche
 

Ähnliche Themen