Delegationsnachweis durch die Fachkraft für Pflegehelferin ohne Sinn?

Nachtfreak

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Pflegeheim
Hallo,

seit ca. 3 Jahren teilt unsere Pflegehelferin im Nachtdienst auf Delegation der Pflegefachkraft die Medikamente in ihrem Bereich aus. Dafür wurde auch schon vor längerem ein Delegationsnachweis durch die Fachkraft ausgefüllt, auf Wunsch der damaligen Heimleiterin und PDL.

Nun stellt sich unsere neue PDL quer, und will ihr das verbieten, die Medikamente auszuteilen. Was diese aber schon seit Jahren macht.

Wie weit habe ich als Pflegefachkraft das Recht, dies an meine Helferin weiter zu delegieren? Und wie weit habe ich eine Chance, dies beizubehalten? Ich meine, ich bin Fachkraft und müsste dies doch delegieren dürfen?

Vielen dank im voraus...

NF
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es existiert keine formelle Qualifikation bzgl. der Medikamentenlehre.
Eine Delegation dieser Tätigkeiten kann einen Qualitätsmangel darstellen, der Arbeitgeber sollte das unterbinden.

Was anderes ist es, wenn eine vorbereitete Medikation einem Helfer übergeben wird, mit genauer Anweisung bzgl. eines Patienten.

Die Verantwortung für alle Medikamente und alle Patienten kann sie nicht übernehmen, weil ihr das Grundwissen fehlt.

Anders herum wär es noch interessanter: Du willst die Delegation verweigern, obwohl dein Arbeitgeber die Verantwortung tragen will. Wenn dein Arbeitgeber das aber untersagt kannst du dich nicht darüber hinwegsetzen.
 
Ich meine, ich bin Fachkraft und müsste dies doch delegieren dürfen.
Medikamentengabe, wozu auch Tabletten reichen zählt, ist prinzipiell eine ärztliche Tätigkeit, welche nur delegiert wird. Delegationen sind aber nur rechtlich zulässig, wenn derjenige an den das delegiert wird, auch die entsprechenden Kenntnisse hat. Mit der Krankenpflegeausbildung hast du da einen Nachweis über Grundkenntnisse, Tabletten reichen kann also ohne weiteren Nachweis an dich delegiert werden. Damit du das weiter delegieren könntest, müsste derjenige an den du das delegierst, einen Nachweis über seine Fähigkeiten vorlegen können, wofür die Pflegehelferausbildung nicht ausreicht.

Die Delegation ist auch, entgegen Maniacs Behauptung, dann rechtlich nicht in Ordnung, wenn sie genaue Anweisungen umfasst. Wer nicht die Qualifikation hat, darf keine Medikamente verabreichen. Die Durchführungsverantwortung kann man nicht abgeben, die Pflegerin kann nicht sagen "ich übernehme die Verantwortung".

Wenn die Pflegehelferin eine Zusatzweiterbildung zur Medikamentenlehre vorweisen kann, welche teilweise angeboten werden, dann kann das auch wieder delegiert werden.

Wenn du delegierst, ohne dass das rechtlich in Ordnung wäre, setzt du euren Versicherungsschutz aufs Spiel. Fehler machen kann jeder, dafür gibts Haftpflichtversicherungen. Die werden sich aber drücken, wenn ihr euch nicht korrekt verhaltet. Wenn ein Mensch geschädigt wird, können die Kosten schnell mal in den siebenstelligen Bereich gehen. Wenn man den Versicherungsschutz verloren hat, wird man dann sein ganzes Leben nicht mehr auf den grünen Zweig kommen.
 
Selbst wenn die Helferin den Nachweis/Zusatzweiterbildung hat, dass sie Medikamente verteilen darf, wenn die Pflegedienstleitung sagt, dass Medikamente nur noch von Pflegefachkräften verteilt werden dürfen und dass diese Tätigkeit nicht mehr an Pflegehelfer delegiert werden darf, dann ist das so rechtens, denn die PDL ist ja die Vorgesetzte und hat damit die Weisungsbefugnis.

Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass dann daraus auch noch eine Dienstanweisung resultiert, falls nicht ohnehin schon geschehen und aus dieser Dienstanweisung wiederum Konsequenzen, wenn man dagegen verstößt.
 
Es existiert keine formelle Qualifikation bzgl. der Medikamentenlehre. Eine Delegation dieser Tätigkeiten kann einen Qualitätsmangel darstellen, der Arbeitgeber sollte das unterbinden.

Was anderes ist es, wenn eine vorbereitete Medikation einem Helfer übergeben wird, mit genauer Anweisung bzgl. eines Patienten.

Die Verantwortung für alle Medikamente und alle Patienten kann sie nicht übernehmen, weil ihr das Grundwissen fehlt.

Anders herum wär es noch interessanter: Du willst die Delegation verweigern, obwohl dein Arbeitgeber die Verantwortung tragen will. Wenn dein Arbeitgeber das aber untersagt kannst du dich nicht darüber hinwegsetzen.

Hier lässt der Gesetzgeber viel Spielraum und wartet einfach darauf, dass im Laufe der Rechtsprechung eingetretene Fälle dafür sorgen, dass die Rechtslage klarer wird. Für Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte bleibt es deshalb zunächst unübersichtlich und damit auch ein bisschen gefährlich. Auch nach Richtersprüchen wird die Rechtslage dann nicht weniger kompliziert.

Was uns helfen würde, wäre eine Pflegekammer, die über eine Berufsordnung, über Berufsstandards und über eine Weiterbildungsordnung im wahrsten Sinne des Wortes Ordnung in die unklaren Rechtslagen bringt.

Denn wenn eine Pflegekammer derartige Standards definiert, gilt dieser Standard in der Berufsausübung als verbindlich. Dann darf auch ein Arbeitgeber den von der Kammer festgelegten Standard nicht unterlaufen, weil er dann gegen den "aktuellen Stand der Technik" verstößt, d. h. die Pflegebedürftigen haben dann ein Anrecht auf die Einhaltung dieser Standards. Sie könnten den Arbeitgeber auf Vertragsbruch verklagen, weil hier Mindeststandards generell nicht unterlaufen werden dürfen und auch in vertraglichen Klauseln nicht ausgehebelt werden dürften.

Auch die Delegation von der Verabreichung der Medikamente könnte durch die Pflegekammer geklärt werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine Pflegehilfskräfte hier mehr tätig werden dürfen. Vielmehr würde die Kammer festlegen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssten, um es zu dürfen. Eine Weiterbildung, die heute Arbeitgeber nach eigenem Ermessen anbieten, steht heute rechtsfreien Raum. Außerdem ist sie oft nur eine mindere Pflichterfüllung auf dem Papier, um vor Gericht gegen einen klagenden Patienten/Bewohner/Angehörigen im Vorteil zu sein, ohne wirklich wirksame Befähigungen der Mitarbeiter zu erreichen. In jedem Einzelfall müsste richterlich geklärt werden, ob sie genügte oder nicht. Wenn eine Kammer aber festlegt, was eine Weiterbildung für Hilfskräfte mindestens beinhalten muss und dies als Kammer auch abnehmen würde, wäre die Rechtslage klar.

Eine Pflegekammer würde für jede Pflegekraft, für jede Pflegehilfskraft und auch für die Arbeitgeber Rechtssicherheit herstellen. Und sie würde den Pflegekräften helfen, ohne juristische Kenntnisse erkennen zu können, was sie darf und was sie nicht darf. Und die untereinander konkurrierenden Arbeitgeber müssten nicht gegen andere Arbeitgeber konkurrieren, die es mit dem Recht nicht so genau nehmen.

Und was wir vor allem nicht vergessen sollten ist, dass Fehler passieren! Falsche Dosierungen, Verwechselungen von Generika oder Patienten/Bewohner oder unter rechtlicher Betrachtung fehlende Anordnungen usw. Die meisten Fehler bleiben vermutlich unbemerkt oder verursachen keinen ernsthaften Schaden. Aber manche Medikamentenverabreichungen führen auch zu Schäden, wie z. B. eine fortgesetzte Dosierung bei älteren Menschen mit nicht mehr so umfassender Stoffwechselaktivität, die letztlich dann in einer zu hohen Dosierung mündet, die z. B. Stürze, Opstipation, Schläfrigkeit und Immobilität, Appetitlosigkeit u. v. m. verursachen können. Zwar ist die Dosierung Sache der Ärzte, aber wenn die Patienten sich nicht adäquat äußern können, müssen wir für sie sorgen und es zur Sprache bringen. Ich will damit sagen, dass die Medikation auch für 3-jährig examinierte Pflegekräfte nicht nur Handeln auf Anordnung ist, sondern gleichzeitig eigenverantwortliches pflegeberufliches Handeln erfordert.

Da würde es schon Sinn machen, wenn auch eine berufsständische Vertretung, wie eine Pflegekammer, in der ausschließlich Pflegekräfte das Sagen haben, sich um die Berufsausübung kümmert. Wenn wir Pflegenden es nicht tun, wird man uns im Regen stehen lassen. Auch deshalb brauchen wir eine Pflegekammer.
 
Selbst wenn die Helferin den Nachweis/Zusatzweiterbildung hat, dass sie Medikamente verteilen darf, wenn die Pflegedienstleitung sagt, dass Medikamente nur noch von Pflegefachkräften verteilt werden dürfen und dass diese Tätigkeit nicht mehr an Pflegehelfer delegiert werden darf, dann ist das so rechtens, denn die PDL ist ja die Vorgesetzte und hat damit die Weisungsbefugnis.

Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass dann daraus auch noch eine Dienstanweisung resultiert, falls nicht ohnehin schon geschehen und aus dieser Dienstanweisung wiederum Konsequenzen, wenn man dagegen verstößt.

Diese Schlussfolgerung kann man so nicht stehen lassen:
  • Auch Vorgesetzte müssen sich an Recht und Gesetz halten. Die Weisungsbefugnis stellt nicht jede Weisung über Recht und Gesetz. Schon die Weisung kann ein Rechtsbruch sein.
  • Und sogar die Pflegehilfskräfte müssen sich selbst verantworten, wenn sie Recht und Gesetz grob fahrlässig brechen, z. B. durch Übernahme von Tätigkeiten, zu denen sie nicht befähigt sind.
  • Und ganz wichtig: Nicht Wissen schützt vor Strafe nicht! Insofern stellt dieser Thread eine sehr wichtige Frage.
 
Diese Schlussfolgerung kann man so nicht stehen lassen:
  • Auch Vorgesetzte müssen sich an Recht und Gesetz halten. Die Weisungsbefugnis stellt nicht jede Weisung über Recht und Gesetz. Schon die Weisung kann ein Rechtsbruch sein.
  • Und sogar die Pflegehilfskräfte müssen sich selbst verantworten, wenn sie Recht und Gesetz grob fahrlässig brechen, z. B. durch Übernahme von Tätigkeiten, zu denen sie nicht befähigt sind.
  • Und ganz wichtig: Nicht Wissen schützt vor Strafe nicht! Insofern stellt dieser Thread eine sehr wichtige Frage.
Darum gehts aber nicht.

Es wurde die Frage gestellt:
Und wie weit habe ich eine Chance, dies beizubehalten? Ich meine, ich bin Fachkraft und müsste dies doch delegieren dürfen?

Und da lautet dann die klare Antwort: Wenn die PDL als direkt weisungsbefugte Vorgesetzte (genau so gut könnte diese Anweisung auch von der Heimleitung oder der Geschäftsführung kommen) sagt, dass Fachkräfte keine Behandlungspflege mehr an Hilfskräfte delegieren dürfen, dann dürfen sie dies auch nicht mehr. Die PDL stellt sich damit nicht über Recht und Gesetz, sondern sie macht von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch in dem sie eine "Kann-Bestimmung" oder nenne es von mir aus auch Erlaubnis außer Kraft setzt bzw. zurücknimmt. Insofern hat Barotrauma vollkommen recht.

Es gibt kein gesetzlich verankertes Recht, dass Pflegehelfer Medikamente verabreichen dürfen, ebenso wenig, gibt es ein gesetzlich verankertes Recht, dass dann eine Pflegefachkraft diese Aufgabe delegieren darf. Es gibt unter bestimmten schon genannten Umständen die Möglichkeit, zu erlauben, dass diese Aufgabe von Fachkräften an Hilfskräfte delegiert wird, aber ebenso gibt es eben die Möglichkeit dies nicht zu erlauben bzw. zu verbieten oder wieder zurückzunehmen, wenn sie einmal erlaubt war. In sofern verstößt die PDL gegen kein Recht, wenn sie die Delegation von Medikamentengaben verbietet.

Häufig liegt der Grund darin, dass es zu Fehlern kam oder aber, dass es im Zuge einer Qualitätssteigerung verboten werden soll. Viele Pflegeeinrichtungen streben heut zu Tage eine Zertifizierung an, die dann strengere Auflagen nach sich zieht.

Bei uns ist das schon immer so, dass Pflegehelfer keine Behandlungspflege erbringen dürfen und das dies auch nicht auf diese delegiert werden darf. Dies ist in deren Stellenbeschreibung verankert, in unseren Standards und in einer Dienstanweisung.

Und hier noch was Formales:

Delegation auf Pflegehilfskräfte

Eine uneingeschränkte Delegation auf Pflegehilfskräfte ist nicht möglich. Pflegehilfskräfte können über eine formale Qualifikation verfügen, die aber von der umfänglichen formalen Qualifikation der Pflegefachkräfte unterschieden werden muss. Zu unterscheiden ist zudem zwischen Krankenpflegehelfern und Altenpflegehelfern.

Krankenpflegehelferinnen und -helfer haben in ihrer Ausbildung therapeutische und diagnostische Maßnahmen erlernt und verfügen damit über eine formale Qualifikation, nach der sie zur selbständigen Durchführung der erlernten Maßnahmen befugt sind (z.B. Mithilfe bei Injektionen, Sondierungen und Spülungen). Dennoch ist bei Krankenpflegehelfern neben dem formalen Aspekt der Ausbildung von der zuständigen Pflegefachkraft die materielle Qualifikation überprüft werden. Dies geschieht über eine Anleitung und eine Kontrolle der fachgerechten Erbringung der Maßnahmen.

Bei der Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in ist das Ausbildungsprofil in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass Altenpflegehelfer/innen über eine formale Qualifikation verfügen. Die Delegation an Altenpflegehelferinnen ist nach dem Urteil des Sozialgerichtes Speyer vom 27.07.2005 (Az.: S 3 P 122/03) demnach gleichzusetzen mit der Delegation auf angelernte Kräfte.
 
Darum gehts aber nicht.
Es wurde die Frage gestellt:
Und wie weit habe ich eine Chance, dies beizubehalten? Ich meine, ich bin Fachkraft und müsste dies doch delegieren dürfen?
Selbst wenn die Helferin den Nachweis/Zusatzweiterbildung hat, dass sie Medikamente verteilen darf, wenn die Pflegedienstleitung sagt, dass Medikamente nur noch von Pflegefachkräften verteilt werden dürfen und das diese Tätigkeit nicht mehr an Pflegehelfer delegiert werden darf, dann ist das so rechtens, denn die PDL ist ja die Vorgesetzte und hat damit die Weisungsbefugnis.
Insofern hat Barotrauma vollkommen recht.

Okay, da hast Du Recht. Im diesem Kontext würde sie kein geltendes Recht brechen, sondern allenfalls übererfüllen. Da ziehe ich meine Kritik an Barotrauma's Antwort zurück.

Aber Barotrauma's wäre keine befriedigende Antwort auf die gestellt Frage. Die zielt ja darauf ab, ob man die Entscheidung nicht wieder in die andere Richtung bewegen kann, wofür Argumente gesucht werden. Es ist ja legitim zu hinterfragen, ob das Ansinnen der neuen Führungskraft wirklich stichhaltig begründet ist. Nicht selten reagieren Pflegedienstleitungen gehorsam auf das, was der MDK von sich gibt und nicht selten äußern MDK-Mitarbeiter Forderungen, die sich gar nicht stichhaltig begründen lassen.

Ich finde es gut, sich dem nicht fraglos zu unterwerfen, sondern darüber auf der Grundlage von Fakten oder sachlichen Argumenten miteinander zu reden. Diese Absicht unterstelle ich Nachtfreak einfach mal.

Ich bin zwar auch der Meinung, dass wir bei risikobesetzten Pflegetätigkeiten nur mindestens 3-jährig examinierte Pflegekräfte einsetzen sollten, weil ich glaube, dass das Risiko in keinem Verhältnis zu den Personaleinsatzproblemen steht. Insofern vielen Dank für den von Dir zitierten rechtlichen Hinweis.

Aber da die Arbeitsbedingungen ja nicht an die steigenden Ansprüche, die an uns gestellt werden, angepasst werden, aber der finanzielle Druck und damit der Arbeitsdruck von allen Verantwortlichen an uns durchgereicht werden, sollten wir wenigstens das Recht haben, zu fragen, wie das gehen soll. Wenn dann eine Pflegedienstleitung, die selbst auch in einer Zwangslage steckt, nur sagt, wir müssen das so machen und mehr Personal gibt's trotz dem nicht, weil das Geld nicht reicht (schwer zu widerlegendes Totschalgargument, das Ärzte sich z. B. nicht gefallen lassen), dann sollten alle Pflegekräfte miteinander einsehen, dass sie in diesem System die A-Karte gezogen haben.

Wenn sie das nicht länger hinnehmen wollen, müssen sie eine den Arbeitgebern und Kostenträgern ebenbürtige Lobby aufbauen. Das geht am wirkungsvollsten mit einer Pflegekammer, die dann bei allen Gesetzesvorhaben, die die Pflege betreffen, beteiligt werden muss. Und diese Pflegekammer würde die Fragen, die wir uns mühsam und nicht rechtskundig irgendwo her suchen müssen, klar und deutlich in Berufsrecht und Standards umsetzen. D. h. eine Pflegekammer würde uns hier auch praktisch helfen und hätte viel stärkere Hebel, die erforderlichen Qualitätsforderungen zu definieren und gleichzeitig dafür einzutreten, dass die personelle Besetzung sich damit in Einklang bringen lässt.

Wenn wir mal einen Ausblick auf die Alterspyramide und den komplett entgegengesetzten Trend des Fachkräftemangels nehmen, wird eine Pflegekammer vielleicht sogar das Problem lösen helfen, indem sie die Ausbildungsstandards für Zusatzqualifikationen der Pflegehelfer festlegt, die dann nicht nur auf dem Papier dem Arbeitgeber nützen, sondern effektiv dazu führen, dass die 3-jährig Examinierten in einer Weise entlastet werden, die nicht zu einem höheren Risiko für die Pflegebedürftigen führt.

Denn Auswüchse, wie sie vom MDK empfohlen werden (siehe weiter und in dem zitierten Text unter https://www.kritische-ereignisse.de/...niss/1487.html), sollten wir uns nicht auch noch aufhalsen lassen:
Nach den Empfehlungen des MDK sollte die Pflegeeinrichtung mit allen an der Versorgung der Bewohner beteiligten Ärzten schriftlich vereinbaren, wie die Delegation ärztlicher Anordnung erfolgt, um Rechtssicherheit zu erreichen.
Bevor wir uns auf diese Stufe der Arztunterwerfung herabwürdigen lassen, sollte der MDK lieber zu den Hausärzten gehen, die die ärztlichen Anordnungen für die uns anvertrauten Pflegebedürftigen verweigern. Wir dürfen dann den Hausarzt ermahnen, weil der MDK das so verlangt, und der Hausarzt hat die Freiheit zu überlegen, ob er das nächste mal seinen Patienten nicht einen anderen Pflegedienst empfiehlt.

Da wäre es mir doch lieber, dass unser eigener Berufsstand definiert, was wir delegieren dürfen und was nicht - durch eine pflegerisch geführte Heilberufekammer.
 
Ketzerische Fragen: Reicht die dreijährige Ausbildung überhaupt aus, um Medikamente geben zu können?

Man darf berechtigterweise daran zweifeln. Zeitpunkt-vor, mit, nach der Mahlzeit- Fehlanzeige. Zerkleinern der Medikamente, Mörsern: alles in einem Topf. ... Von daher kann man eigentlich jeder Pflegehilfskraft nur abraten, diese Delegation anzunehmen. Zu gefährlich. Die möglichen Risiken sind den Pflegefachkräften nur selten bekannt.

*ketzerischoff*

Ich würde es anders herum machen: Pflegehilfskraft stellt auf. Die 5er Regel- die ja jede Fachkraft stets einhält, verhindert falsche Medikation.


Elisabeth
 
Ich finde es gut, sich dem nicht fraglos zu unterwerfen, sondern darüber auf der Grundlage von Fakten oder sachlichen Argumenten miteinander zu reden.
Korrekt. Deswegen schrieb ich ja, dass das "Delegationsverbot" meist die Ursache von Fehlern ist (was für mich dann auch für ein effektives Fehlermanagement spricht) oder qualitative Ursachen hat. Leider erlebe ich es häufig, dass dann von "unten" nur hinter verschlossenen Türen gemotzt wird, aber keiner mal nach dem "Warum" fragt.

Bevor wir uns auf diese Stufe der Arztunterwerfung herabwürdigen lassen, sollte der MDK lieber zu den Hausärzten gehen, die die ärztlichen Anordnungen für die uns anvertrauten Pflegebedürftigen verweigern. Wir dürfen dann den Hausarzt ermahnen, weil der MDK das so verlangt, und der Hausarzt hat die Freiheit zu überlegen, ob er das nächste mal seinen Patienten nicht einen anderen Pflegedienst empfiehlt.
Da gebe ich dir vollkommen recht.

Ketzerische Fragen: Reicht die dreijährige Ausbildung überhaupt aus, um Medikamente geben zu können?
Ja tut sie. bei Kollegen, die sich nicht auf Ihrem Examen ausruhen, sondern sich die Fähigkeit zu Nutze machen, dass sie lesen und sich weiterbilden können.
 
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...Ja tut sie. bei Kollegen, die sich nicht auf Ihrem Examen ausruhen, sondern sich die Fähigkeit zu Nutze machen, dass sie lesen und sich weiterbilden können.
Komisch, dass man so wenig davon merkt im Alltag.

Elisabeth
 
Die Realität in Altenpflegeheimen ist allerdings leider eine andere und vom Personal nicht anders möglich. Also wie sich viele Altenpflegeheime /Pflegeheime unter diesen Bedingungen länger halten wollen, ist mir ein Rätsel. Der ganze Dokumentationswahnsinn und der Rest vom Schützenfest. Von Menschenwürde kann man hierbei nicht mehr sprechen. Darüber hinaus besagt das Heimgesetz z.B. nicht, was unter einer Pflegefachkraft genau verstanden wird. Dies regeln dann die Heime selbst oder das Bundesland separat. Dies kann im Übrigen auch ein Pflegehelfer/in sein und muss nicht mal eine dreijährig Examinierte sein. Das sehe ich allerdings nicht als das Problem an, sondern vielmehr, den MDK.

Dieser Dokumentationswahnsinn ist übertrieben und darüber hinaus sagt der MDK, dass man dies alles dokumentieren muss und was machen die ArbeitnehmerInnen in diesen Einrichtungen, wenn sie kontinuierlich zu wenige sind? Darüber hinaus frage ich mich, was der MDK sich dabei denkt, dass die Dokumentation wichtiger ist, als die adäquate Versorgung und wieso sich dabei nicht mal gefragt wird, ob man diesbezüglich etwas eingrenzen kann. Evaluation schein ein Fremdwort zu sein! Traurig ist auch der Umgang mit Demenzerkrankten.
 
Beim Durchlesen dieses Threads fiel mir immer wieder der Unterschied auf, der gemacht wird- wobei ich keiner examinierten Pflegekraft daraus einen Vorwurf machen würde, denn die halten sich an ein System was hier auch bemängelt wird. Kurzum, ich bin seit 2007 zertifizierter Kranken-Altenpflege-Assistent - und muss aber immer wieder
das Unwort - Pflegehilfskraft - hinnehmen - entgegen halt des erreichten Titels nach der Weiterbildung. Das zum einen.

Zum anderen - betreffs des o.g. Delegationsrechts, bin ich enttäuscht - und mehr als das.

Im Krankenhaus ist das anders, dort sind genug fähige Fachkräfte - die auch als Mentoren fungieren - und nach einem Befähigungsnachweis, können auch - wie ihr sagt zu uns - Pflegehilfskräfte - dann Medikamente verabreichen und vieles mehr.

In der Altenpflege verhält es sich jedoch anders, hier ist der Hintergrund - wie auch gut beschrieben - der Dokumentationswahnsinn.

Aber schlimmer hierbei ist auch, dass halt viele, viele Pflegehelfer so nah an der Basis sind, ihr Wissen u. Erfahrung zu gunsten der Bewohner o.a. Patienten anbringen, aber aus Abrechnungsgründen dann dies nicht dokumentiert werden darf. Denn für eine Fachkraft wird meist doppelt soviel gezahlt als wenn es der Helfer dokumentiert. Hier muss - sollten besonders die Fachkräfte einmal mehr sich beweisen und ihre Kollegen - den Helfern - den Rücken frei machen und auch kollegial damit unterstützen.

Abschliessend, wir alle arbeiten um anderen Menschen zu helfen, aber unserem eigenen
Klientel helfen wir durch solche Wegnahmen auch? Es ist für viele Helfer eine Diskriminierung, eine Absage an ihr Können-Umsicht und dementsprechend handeln. Die Erde ist keine Scheibe mehr- das Leben der Gesellschaft hat sich rapide entwickelt- nun wird es Zeit auch an die Systeme heran zu gehen, die solche Missstände und Unwirklichkeiten erst schaffen. Das aber könnt nur ihr Fachkräfte und so glaube ich abschliessend sagen zu dürfen: Auch hierbei würden wir - eure Pflegehilfskräfte - genauso gut euch unterstützen wie wir es alltäglich versuchen.

@all einen trotzdem ruhigen Dienst gewünscht!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aus aktuellem Anlass, dem hier:
Als ungelernte Kraft Grundpflege durchführen | www.krankenschwester.de

Ist das "übliche Verfahren" weit verbreitet?

Dokumentiert wird durch die 3-jährigen, geleistet wird vieles durch die angelernten, 1- und 2-jährigen. Das ist doch eigentlich Betrug um es mal beim Namen zu nennen.

Darum geht es:
...Denn für eine Fachkraft wird meist doppelt soviel gezahlt als wenn es der Helfer dokumentiert...
Betrug der nicht unwissentlich von statten gehen dürfte, wer sich die Anzahl der Mitarbeiter mit ihren sämtlichen Qualifikationen pro Pflegedienst, Langzeitbereich anschaut, dem dürfte auch klar sein, dass nicht jede Arbeit von den 3-jährigen erbracht werden kann.

Was müsste dann geschehen, dass sich da was deutlichst ändert? Welches (vermutlich Boll-)Werk müsste entstehen um klipp und klar zu regeln, wer welche Tätigkeiten sowohl durchführen als auch dokumentieren darf? Auch wenn die jeweilige Qualifikation an sich schon beinhaltet, dass Tätigkeiten xyz sowohl durchgeführt als auch dokumentiert werden dürfen - scheint das in der Praxis ein nicht geringes Problem zu sein. Außer das ist die große Ausnahme. Was ich nicht weiß.

Les ich dann das, macht mich das richtig stinkig, aber auch traurig. Die TE kann dafür nix, das vornweg, woher soll sie es besser wissen. Ich weiß nicht ob das "normal" ist, erst mal fast 2 Monate rumwerkeln zu dürfen/ müssen, oder auch das die große Ausnahme darstellt. Es führt zu einem recht trügerischen Gefühl von Sicherheit, weil man schon sehr viel leistet - aber letztlich ohne jegliches fachliches Hintergrundwissen. Was in 2 Tagen vermittelt wird/ werden kann - ist nicht viel. Es mag sinnige Erklärungen geben, Ansätze das zu entschuldigen. Letztlich find ich es - Mist (hier wär eigentlich ein deutlicheres Wort zu wählen, z.B. S*****e).

... ich hab im August dieses Jahres meine Ausbildung [Anmerkung: zur Altenpflegerin] angefangen, war voller Motivation und Freude, wurde dann eingearbeitet 2 Tage und bin dann alleine meine Runde gelaufen, es lief alles super...
 
Beim Durchlesen dieses Threads fiel mir immer wieder der Unterschied auf, der gemacht wird- wobei ich keiner examinierten Pflegekraft daraus einen Vorwurf machen würde, denn die halten sich an ein System was hier auch bemängelt wird. Kurzum, ich bin seit 2007 zertifizierter Kranken-Altenpflege-Assistent - und muss aber immer wieder
das Unwort - Pflegehilfskraft - hinnehmen - entgegen halt des erreichten Titels nach der Weiterbildung.
Verzeih mir meine Unwissenheit, aber was ist das für ein Beruf? Was für eine Ausbildung macht man dort? Wer bietet diese Ausbildung an? Was für eine Prüfung absolviert man dort?

Sorry für die vielen Fragen. Gerne sonst auch einen Link wo ich mich informieren kann. Hab beim googeln leider nichts gefunden.
 
@WildeSchwester meinste die Ausbildung zum Pflegeassistenten?
Falls ja, erste Anlaufadresse hab ich für Dich, dort findest Du auch weiterführende Links.

Pflegeassistent – Wikipedia

Du bist praktischerweise ja gelernte Altenpflegerin. Deine Erfahrungen dazu? Sind das alles Einzelfälle oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da es keine vorgegebenen Inhalte für diese Ausbildung gibt, "bestellen" die Interessenten, was die Assistenz können sollte.

Elisabeth
 
@amezaliwa:
Nein, die meine ich nicht. Aber dennoch danke für die Mühe den Link heraus zu suchen. :-) Kelte's Beitrag zufolge sagt er ja, dass er kein Pflegehelfer ist. Und deswegen hat mich dieses Kranken-Altenpflege-Assistent interessiert. Ich dachte es gibt noch Fachkräfte die ich nicht kenne. Aber letztendlich ist es dann auch eine Pflegehelfer-Qualifikation ,als Pflegeassistent. Nur mit leicht abgewandelten Namen.

Nun zum eigentlichen Thema des Threads:
Wenn ein Haus in Form einer Arbeitsanweisung sagt, dass Pflegehelfer keine Medikamente austeilen dürfen hat man sich daran zu halten. Egal ob die betreffende Person es 3 Jahre oder 20 Jahre vorher gemacht hat. Und dann hat halt auch eine Fachkraft keine Handhabe um es delegieren zu können.

Es gibt Pflegehelfer die um einiges mehr auf dem Kasten haben als so manche examinierte Kraft. Und ich habe Fachkräfte erlebt denen eigentlich die Berufserlaubnis entzogen gehört. Aber Fakt ist nun mal, dass (egal welche Helferausbildung man mal gemacht hat) ein Pflegehelfer formal in der Ausbildung/Qualifikation nicht für den Umgang/Verteilen etc. von Medikamenten ausgebildet wird. Und wenn dann doch mal was schief geht weil ein Patient das falsche Medikament bekommen hat oder was weiß ich, ist das Geschrei groß. Vor allem wenn sich dann noch heraus stellt, dass das Unglück hätte verhindert werden können wenn die Fachkraft die Tätigkeit ausgeübt hätte. Oder stellt euch mal vor ein PJler baut Mist bei einer Tätigkeit die nur der Arzt machen soll... beide haben die gleiche Zeit studiert... und trotzdem ist der PJler für gewisse Tätigkeiten einfach nicht hinreichend (formal) qualifiziert. Egal wie gut er eigentlich ist! Ich hoffe ihr könnt nachvollziehen worauf ich hinaus will. Jeder von uns möchte doch bestmöglich versorgt werden, wenn es darauf ankommt. Keine Angst haben müssen, dass uns jeder mit ein paar Wochen Grundpflegeausbildung die Medikamente geben darf... und die dann womöglich noch verwechselt. Und ich kann auch die Häuser verstehen: die wollen rechtlich Sicherheit haben. Zuviel ist schon passiert. Es geht natürlich auch ums Geld, um den Ruf und, und, und.

Ach ja, dass Fachkräfte für Helfer dokumentieren weil es dafür mehr Geld gibt habe ich weder in den Altenheimen erlebt wo ich gearbeitet habe, noch in den Krankenhäusern! Sowas habe ich hier das erste Mal gehört/gelesen.
 
Kein Arzt würde auf die Idee kommen, einen PJler eine Herz-OP durchführen zu lassen. Er delegiert aber BE und ausgewählte i.v.Medikamentenapplikationen an Pflegekräfte.

Bezüglich der Medikamente- ich erinnere mich immer wieder gerne an den Aufschrei, als man den Patienten die Tagesdispenser an Bett stellen musste. Was da alles passieren könnte. Und es ist passiert- weil Pflegekräfte nicht in der Lage sind Risiken zu erkennen. Da gilt nur: alles oder nichts.

Elisabeth
 

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