Darum gehts aber nicht.
Es wurde die Frage gestellt:
Und wie weit habe ich eine Chance, dies beizubehalten? Ich meine, ich bin Fachkraft und müsste dies doch delegieren dürfen?
Selbst wenn die Helferin den Nachweis/Zusatzweiterbildung hat, dass sie Medikamente verteilen darf, wenn die Pflegedienstleitung sagt, dass Medikamente nur noch von Pflegefachkräften verteilt werden dürfen und das diese Tätigkeit nicht mehr an Pflegehelfer delegiert werden darf, dann ist das so rechtens, denn die PDL ist ja die Vorgesetzte und hat damit die Weisungsbefugnis.
Insofern hat Barotrauma vollkommen recht.
Okay, da hast Du Recht. Im diesem Kontext würde sie kein geltendes Recht brechen, sondern allenfalls übererfüllen. Da ziehe ich meine Kritik an Barotrauma's Antwort zurück.
Aber Barotrauma's wäre keine befriedigende Antwort auf die gestellt Frage. Die zielt ja darauf ab, ob man die Entscheidung nicht wieder in die andere Richtung bewegen kann, wofür Argumente gesucht werden. Es ist ja legitim zu hinterfragen, ob das Ansinnen der neuen Führungskraft wirklich stichhaltig begründet ist. Nicht selten reagieren Pflegedienstleitungen gehorsam auf das, was der MDK von sich gibt und nicht selten äußern MDK-Mitarbeiter Forderungen, die sich gar nicht stichhaltig begründen lassen.
Ich finde es gut, sich dem nicht fraglos zu unterwerfen, sondern darüber auf der Grundlage von Fakten oder sachlichen Argumenten miteinander zu reden. Diese Absicht unterstelle ich Nachtfreak einfach mal.
Ich bin zwar auch der Meinung, dass wir bei risikobesetzten Pflegetätigkeiten nur mindestens 3-jährig examinierte Pflegekräfte einsetzen sollten, weil ich glaube, dass das Risiko in keinem Verhältnis zu den Personaleinsatzproblemen steht. Insofern vielen Dank für den von Dir zitierten rechtlichen Hinweis.
Aber da die Arbeitsbedingungen ja nicht an die steigenden Ansprüche, die an uns gestellt werden, angepasst werden, aber der finanzielle Druck und damit der Arbeitsdruck von allen Verantwortlichen an uns durchgereicht werden, sollten wir wenigstens das Recht haben, zu fragen, wie das gehen soll. Wenn dann eine Pflegedienstleitung, die selbst auch in einer Zwangslage steckt, nur sagt, wir müssen das so machen und mehr Personal gibt's trotz dem nicht, weil das Geld nicht reicht (schwer zu widerlegendes Totschalgargument, das Ärzte sich z. B. nicht gefallen lassen), dann sollten alle Pflegekräfte miteinander einsehen, dass sie in diesem System die A-Karte gezogen haben.
Wenn sie das nicht länger hinnehmen wollen, müssen sie eine den Arbeitgebern und Kostenträgern ebenbürtige Lobby aufbauen. Das geht am wirkungsvollsten mit einer Pflegekammer, die dann bei allen Gesetzesvorhaben, die die Pflege betreffen, beteiligt werden muss. Und diese Pflegekammer würde die Fragen, die wir uns mühsam und nicht rechtskundig irgendwo her suchen müssen, klar und deutlich in Berufsrecht und Standards umsetzen. D. h. eine Pflegekammer würde uns hier auch praktisch helfen und hätte viel stärkere Hebel, die erforderlichen Qualitätsforderungen zu definieren und gleichzeitig dafür einzutreten, dass die personelle Besetzung sich damit in Einklang bringen lässt.
Wenn wir mal einen Ausblick auf die Alterspyramide und den komplett entgegengesetzten Trend des Fachkräftemangels nehmen, wird eine Pflegekammer vielleicht sogar das Problem lösen helfen, indem sie die Ausbildungsstandards für Zusatzqualifikationen der Pflegehelfer festlegt, die dann nicht nur auf dem Papier dem Arbeitgeber nützen, sondern effektiv dazu führen, dass die 3-jährig Examinierten in einer Weise entlastet werden, die nicht zu einem höheren Risiko für die Pflegebedürftigen führt.
Denn Auswüchse, wie sie vom MDK empfohlen werden (siehe weiter und in dem zitierten Text unter
https://www.kritische-ereignisse.de/...niss/1487.html), sollten wir uns nicht auch noch aufhalsen lassen:
Nach den Empfehlungen des MDK sollte die Pflegeeinrichtung mit allen an der Versorgung der Bewohner beteiligten Ärzten schriftlich vereinbaren, wie die Delegation ärztlicher Anordnung erfolgt, um Rechtssicherheit zu erreichen.
Bevor wir uns auf diese Stufe der Arztunterwerfung herabwürdigen lassen, sollte der MDK lieber zu den Hausärzten gehen, die die ärztlichen Anordnungen für die uns anvertrauten Pflegebedürftigen verweigern. Wir dürfen dann den Hausarzt ermahnen, weil der MDK das so verlangt, und der Hausarzt hat die Freiheit zu überlegen, ob er das nächste mal seinen Patienten nicht einen anderen Pflegedienst empfiehlt.
Da wäre es mir doch lieber, dass unser eigener Berufsstand definiert, was wir delegieren dürfen und was nicht - durch eine pflegerisch geführte Heilberufekammer.