Delegationsnachweis durch die Fachkraft für Pflegehelferin ohne Sinn?

Meine Frage war eher ob die Dokumentationsvorgabe - 3-jährige zeichnet ab, obwohl viele Tätigkeiten durch die 1-2 jährigen durchgeführt werden KEIN Einzelphänomen sind.
Hilfskräfte ohne Ausbildung meinte ich nicht.

In Langzeiteinrichtungen und ambulanten Pflegediensten gibt es viele Bereiche die mit 1-2-jährig Ausgebildeten abgedeckt sind. Tatsächlich ja ein IST, die Realität. Nennt sich Fachkraftquote.

Pflegeassistenten und Altenpflegehelfer:
Quelle: BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Suche

Da steht bei Tätigkeiten tätsächlich: [Anm.: APH] verabreichen nach ärztlicher Anordnung Medikamente, o.k.
-> sind staatlich geprüfte, qualifizierte Mitarbeiter, die Aufgaben übernehmen dürfen und sollen.

Wenn sie es zwar tun dürfen, aber dann nicht abzeichnen und dokumentieren, da versteh ich wenn man sich veräppelt vorkommt. Mit vollmundigen Versprechungen, einer recht hohen Erwartungshaltung wird da eine Ausbildung betrieben, die dann hinterher eine Enttäuschung nach der anderen beinhaltet. Oder es kommt zu Spannungen wie es im #14 Kelte beschreibt. Die als diskriminierend empfunden werden.

Habe, spaßeshalber in der Jobbörse im Berufenet geguckt, da gibt es Stellenangebote für Pflegeassistenten - im GANZEN Bundesgebiet. Als Alternativberuf in den Stellenangeboten wird der Altenpflegehelfer und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer genannt, interessant. Was ja zwei paar Stiefel sind. Macht schon einen deutlichen Unterschied ob jemand 1 oder 2 Jahre gelernt hat. Aber wenn man keinen 2-jährigen bekommt, nimmt man den 1-jährigen, der dann die selbe Arbeit machen darf.
Blicke das nicht.

Nachtrag:
Sorry, da kommt noch was hinterher. Was noch unbeantwortet geblieben ist:
Ist es üblich das Azubis in der Altenpflege erst mal 2 Monate arbeiten, minimal angeleitet werden und erst dann der theoretische Unterricht beginnt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe, spaßeshalber in der Jobbörse im Berufenet geguckt, da gibt es Stellenangebote für Pflegeassistenten - im GANZEN Bundesgebiet. Als Alternativberuf in den Stellenangeboten wird der Altenpflegehelfer und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer genannt, interessant. Was ja zwei paar Stiefel sind. Macht schon einen deutlichen Unterschied ob jemand 1 oder 2 Jahre gelernt hat. Aber wenn man keinen 2-jährigen bekommt, nimmt man den 1-jährigen, der dann die selbe Arbeit machen darf.
Blicke das nicht.
Die Ausbildungen zur Kranken- und Altenpflegehilfe liegt seit 2004 auf Länderebene. Jedes Bundesland kann diese Ausbildung also so umsetzen, wie es will. Zugangsvoraussetzungen, Berufsbezeichnung und eben auch Dauer sind unterschiedlich.

Ein "Pflegehelfer" ist, bezogen auf die Pflege, komplett ungelernt . Ein Gesundheits- und Krankenpflege-Pflegeassistent oder eine Gesundheits- und Krankenpflege-Pflegehelferin haben eine Berufsausbildung und einen Abschluss.
 
Bedanke mich mal bei allen die versucht haben - gewisse Dogmatismen - zu beleuchten und auch auszulegen. Zum Beruf Pflege muss man berufen sein, was nicht aus einer Abschlussqualifizierung endgültig hervor geht.

Abschliessend füge ich noch hinzu, dass die Pflege insgesamt sich noch weiter entwickeln wird- bis dahin- dass jede Unterscheidung zwischen Alten-Krankenpflege unterlassen bleibt- und punktuell es nur um den zu Pflegenden geht.

Da meine Generation bereits schon die nächst kommende sein wird was Pflegeversorgung angeht- hoffe ich inständig, dass es viele Hildegard´s v. Bingen dann gibt.

@all:
dennoch und natürlich ruhige Dienste gewünscht.
 
Meine Frage war eher ob die Dokumentationsvorgabe - 3-jährige zeichnet ab, obwohl viele Tätigkeiten durch die 1-2 jährigen durchgeführt werden KEIN Einzelphänomen sind.
Hilfskräfte ohne Ausbildung meinte ich nicht.

In Langzeiteinrichtungen und ambulanten Pflegediensten gibt es viele Bereiche die mit 1-2-jährig Ausgebildeten abgedeckt sind. Tatsächlich ja ein IST, die Realität. Nennt sich Fachkraftquote.

Pflegeassistenten und Altenpflegehelfer:
Quelle: BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Suche

Da steht bei Tätigkeiten tätsächlich: [Anm.: APH] verabreichen nach ärztlicher Anordnung Medikamente, o.k.
-> sind staatlich geprüfte, qualifizierte Mitarbeiter, die Aufgaben übernehmen dürfen und sollen.

Wenn sie es zwar tun dürfen, aber dann nicht abzeichnen und dokumentieren, da versteh ich wenn man sich veräppelt vorkommt. Mit vollmundigen Versprechungen, einer recht hohen Erwartungshaltung wird da eine Ausbildung betrieben, die dann hinterher eine Enttäuschung nach der anderen beinhaltet. Oder es kommt zu Spannungen wie es im #14 Kelte beschreibt. Die als diskriminierend empfunden werden.

Habe, spaßeshalber in der Jobbörse im Berufenet geguckt, da gibt es Stellenangebote für Pflegeassistenten - im GANZEN Bundesgebiet. Als Alternativberuf in den Stellenangeboten wird der Altenpflegehelfer und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer genannt, interessant. Was ja zwei paar Stiefel sind. Macht schon einen deutlichen Unterschied ob jemand 1 oder 2 Jahre gelernt hat. Aber wenn man keinen 2-jährigen bekommt, nimmt man den 1-jährigen, der dann die selbe Arbeit machen darf.
Blicke das nicht.

Nachtrag:
Sorry, da kommt noch was hinterher. Was noch unbeantwortet geblieben ist:
Ist es üblich das Azubis in der Altenpflege erst mal 2 Monate arbeiten, minimal angeleitet werden und erst dann der theoretische Unterricht beginnt?
Sorry, dann habe ich dich falsch verstanden. War schon etwas müde. ;)

Ich persönlich habe es nie erlebt, dass die Fachkräfte Dinge abgezeichnet haben die dann andere (Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer, etc.) gemacht haben. Habe so etwas auch noch nie von anderen gehört.

Bei mir war es in der Altenpflege-Ausbildung so, dass es mit Schule losging. Allerdings auch nur 2 Wochen. Und ja, es ist durchaus üblich, dass man (wenn überhaupt) minimal angeleitet wird und dann auf weiter Flur alleine dasteht. Traurig aber wahr. Ich hatte insgesamt 2 Anleitungen: beide in den 2 Wochen vor der praktischen Prüfung. Aus meinem Kurs war es lediglich bei einer Handvoll besser.

Was die Pflegeassistenten betrifft: es gibt etliche "Ausbildungen" wo man anschließend ein Pflegeassistent ist. Das Problem: von wenigen Wochen bis zu einem Jahr oder mehr ist so ziemlich alles an Ausbildungszeit dabei. Und es gibt keine vorgeschriebenen Inhalte, etc. Auch die Einsatzzeiten sind so unterschiedlich wie Tag und Nacht. Ist halt keine geschützte Berufsbezeichnung. Ich bin z.B auch zertifizierte Pflegeassistentin. Insgesamt 6 Monate "Crashkurs" Anatomie, Physiologie und Grundpflege mit Basale etc., wovon 2 Monate praktische Ausbildung auf einer kardiologischen Station waren. Pflegehelfer wie Altenpflegehelfer und Krankenpflegehelfer sind eine andere Nummer. Zum einen sind es geschützte Berufsbezeichnungen wo man eine Erlaubnis benötigt um die Berufsbezeichnung führen zu dürfen, zum anderen gibt es geregelte Unterrichtsinhalte. Es sind ja quasi Fachpflegehelfer.

Deswegen finde ich auch dass man Altenpflegehelfer und Krankenpflegehelfer nicht mit anderen Helferausbildungen über einen Kamm scheren sollte.
 
Danke für die Rückmeldung. Macht das ganze noch verwirrender.
@WildeSchwester, Du bist u.a. auch eine zertifizierte Pflegeassistentin - Deine Ausbildung dazu dauerte 6 Monate. Du schreibst - dass der Titel alle möglichen Ausbildungen beinhaltet, kürzer und länger. Blöd.

Somit wird das alles noch wesentlich unübersichtlicher. Wen will man in (den ungenauen) Stellenausschreibungen wenn die Ausbildung zum Pflegeassistenten (meist) wenigstens 6 Monate, aber auch bis zu 3 Jahre dauern kann. Alternativ dazu sucht man die (vorwiegend) 1-jährig ausgebildeten Altenpflegehelfer/ Krankenpflegehelfer. Spielraum: 6 Monate bis 3 Jahre. Für ein und dieselbe Tätigkeit? Liest sich erst mal recht absurd. :eek1:

Die 2-3-jährige Ausbildung zur Fachkraft für Pflegeassistenz endet mit einer staatlichen Prüfung. O.k., da issn Denkfehler, fällt mir leider erst jetzt auf. :beten: Wenn Pflegeassistent alles mögliche sein kann, dann ist es die Berufsbezeichnung Fachkraft für Pflegeassistenz - nicht.

Wer die nun hat, muss klarstellen was er drauf hat, was er darf, bzw. wofür er qualifiziert ist. Dem Mitarbeiter vor Ort dürfte somit nicht unbedingt sofort klar sein, wen er vor sich hat. Dass es die Ausbildung auch erst seit 2007 gibt - tut sein übriges.

P.S.: Wenn ich jetzt nur die praktische Seite der Altenpflege-Ausbildung sehe - komm ich nicht umhin festzustellen, dass der Weg generalistische Pflegeausbildung da deutlich mehr Qualität rein bringt. Die vielen Schwachstellen - seh ich allerdings auch. Noch sind das ja auch alles regionale Modelle.

@-Claudia-: das war mir so nicht bewusst. Mit dem Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer oder (neuerdings) Fachpflegehelfer hab ich bislang immer die 1-jährige Ausbildung verbunden. Mit dem Abschluss staatlich geprüft - auch eine so ziemlich einheitliche und übergeordnete Struktur, eine vergleichbare Qualität. Hm.
 
@-Claudia-: das war mir so nicht bewusst. Mit dem Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer oder (neuerdings) Fachpflegehelfer hab ich bislang immer die 1-jährige Ausbildung verbunden. Mit dem Abschluss staatlich geprüft - auch eine so ziemlich einheitliche und übergeordnete Struktur, eine vergleichbare Qualität. Hm.
Die einheitliche Struktur und Qualität suchst du auch bei der dreijährigen Ausbildung vergebens. Es gibt zwar das Krankenpflegegesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die bundesweit einheitlich sind, aber eben auch 16 verschiedene Bundesländer mit 16 verschiedenen Lehrplänen und 16 verschiedenen Prüfungsvarianten. Ein Teil der Bundesländer hat zentrale, von der jeweiligen Regierungsbehörde erstellte schriftliche Prüfungsteile (Bayern und Baden-Württemberg z.B.), in anderen Bundesländern erstellt die jeweilige Lehrkraft die Klausur...

Ist ähnlich wie beim Abitur: gleiche Abschluss, aber mancherorts ein schwererer Weg dorthin. Trotzdem darf jeder Abiturient studieren und jeder Pflegeassistent bestimmte Aufgaben durchführen, solange die Stellenbeschreibung es zulässt.

Der Knackpunkt vor allem in der ambulanten Pflege sind die Anforderungen der Kostenträger. Keine Krankenkasse kann einem Krankenpflegehelfer vorschreiben, was er zu tun und zu lassen hat, das geht sie nichts an. Sie kann aber sehr wohl beschließen, für bestimmte Tätigkeiten weniger oder gar nichts zu bezahlen, wenn sie durch Krankenpflegehelfer erbracht werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
O.k., mal so rum. Die Kostenträger schreiben vor wen sie wofür bezahlen. Was in der Realität zu absurden Zuständen führt, wie oft - weiß ich nicht. Kann ich nur spekulieren.
Pflegefachkräfte, sie sind nu mal zu wenige vorhanden/ fallen nicht vom Himmel. Pflegebedürftige die nicht durch Angehörige versorgt werden können werden künftig auch nicht weniger.

Welches Programm soll es schaffen, die künftig noch größere Lücke (wahlweise das riesige Loch) zu stopfen, wenn man am bestehenden Prozedere der Entgeltung festhält?

Neulich gab es hier im Forum die Mitteilung, dass die Arbeitgeber-Seite die Abschaffung der festgelegten Fachkraftquote fordert. Aufgrund der Realitäten - Pflegefachkräfte fehlen ja ohnehin überall - ein fast nachvollziehbares Ansinnen. Obwohl ich den gewinnorientierten Ansatz, nur ein möglicher Hintergedanke dabei - nicht gutheiße.
 

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