Ja ich hab einen Nachtwachenvertrag - aber natürlich nicht mit dem Anspruch auf 7/7 Rolle !!
Dann kannst Du auch nichts machen bzw. einklagen. Meines Wissens nach werden auch gar keine reinen NW-Verträge mehr abgeschlossen...das sind sozusagen "Relikte".
Dieses vermaledeite Gutachten des Bundesminesteriums für Gesundheit und Arbeit ....- Geben eben solche völlig an der realität vorbei - EMPFEHLUNGEN raus - und berufen sich auf ´x- Umfragen , aber sagen selber , das ca. 90%der Dauernachtwachen die 7/7 Rolle am angenehmsten finden !!ABER DAS wäre ja nur subjektiv empfunden ... ?? Allso deren " OBJEKTIVE " Erkenntnis ist wohl irgenwie MEHR wert !!
Auch eine gesundheitsschädliche Tätigkeit kann subjektiv als angenehm empfunden werden- ein Raucher zündet sich keine Zigarette an, weil es ihm unangenehm ist und würde bei einer Befragung immer sagen, dass dieses ihm gut tut. Dennoch kann man körperliche Schäden nachweisen.
Es ist erwiesen, dass der Schichtdienst per se gesundheitsschädlich ist, verschiedene Krankheiten begünstigt und die Lebenserwartung verkürzt. Aus diesem Grund bekommt ein Schichtarbeiter ja auch eine Zulage...quasi als "Entschädigung". Da die permanete Tag-Nacht-Umkehr nicht gesund ist, werden lange Nachtblöcke nicht erlaubt...das bezieht sich aber auch auf Leute im 3 Schicht-System (die es ja häufiger gibt als Dauernachtwachen).
Es ist unglaublich - zumal uns ALLEN Dauernachtwachen einer EIGENEINSCHÄTZUNG abgesprochen wird !! Wir werden praktisch entmündigt - oder anders , es wird behauptet , wir wissen eben nicht , was uns gut tut !!!
Dann müsste man aber auch auf die subjektive Einschätzung anderer AN Rücksicht nehmen und im Dienstplan berückisichtigen...einem Spätaufsteher wären demnach keine Frühdienste zuzumuten etc.
Das Direktionsrecht des AG ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und stellt keine Entmündigung dar.
Schade eigendlich - denn mein ältester Sohn macht NW seit ca.8 Jahren ( und ist super zufrieden )und mein jüngster Sohn würde da auch gerne Einsteigen - ABER eben NUR wenn wir einen Geregelten Dienst hätten !!
Das muss vertraglich festgehalten werden- ansonsten gibt es hierauf keinen Anspruch.
Wo ja auch dazu kommt - welcher Einsteiger kann denn heutzutage noch von seinem Lohn nocht leben ?? Also braucht man noch nen zweitjob um überhaupt ALLEINE überleben zu können !! Ist doch irgendwie tragisch - wenn eins meiner Kinder 3,5 Jahre eine Lehre absolviert und nach dem Abschluß nicht wirklich soviel verdient , das sie sich die Wohnung , die ich ihnen in der Lehre finanziert habe , eigendlich noch mehr leisten könnte!!???
Und DAS in unserm Sozialsystem ... wo , bitte bleiben dann doch noch wir ???
Ich denke, dass dieses Abhängig ist von der Branche, dem AG, dem Wohnort und den persönlichen Ansprüchen. Eine Pflegekraft im öffentlichen Dienst kann sehr wohl vom monatlichen Einkommen leben- auch ein Einsteiger verdient nicht schlecht. Sicherlich ist die beste Wohnlage in München oder Frankfurt eher nicht finanzierbar ...jedoch sollte eine Wohnung von dem Nettolohn durchdaus finanzierbar sein. Ich gehe jetzt einfach mal nicht davon aus, dass ein Einsteiger von 20 oder 24 Jahren schon eine vierköpfige Familie ernähren muss...
Sozialsystem: wir haben im Vergleich zu anderen Ländern eine sehr gute Absicherung für diverse Lebensrisiken! Natürlich gibt es keine Vollkaksoversicherung für alles... Im Kontext von Lohn-Dumping würde ich den Begriff eher nicht verwenden. Ich denke, dass wir einen akuten Fachkräftemangel haben und jeder AN für sich entscheiden kann, ob er mit bestimmten Rahmenbedingungen einverstanden ist oder eben nicht.
Man kann sowas auch "mit den ´Füßen abstimmen" und dahin gehen, wo die Bedingungen besser sind.