Dauernachtwachen

Irgendwie habe ich den Faden verloren. Um was geht es eigentlich?

@christianescharnberg - du bist als Dauernachtwache angestellt. Dies wurde dir per Vertrag vor vielen Jahren zugesichert. Im Vertrag wurde auch der Rhythmus festgehalten: 7 Tage Nachtdienst/ 7 Tage frei. Jetzt möchte der AG dies ändern.
Seine Gründe sind hier irrelevant. Du hast einen geltenden Vertrag und kannst auf diesen pochen.

Der AG wird wahrscheinlich die Änderungskündigung aus der Tasche ziehen. Das steht ihm zu nach geltendem Gesetz. Und spätestens dann schaltest du einen Anwalt ein. Es ist zwar net unbedigt davon auszugehen, dass der AG einlenkt- aber eine anständige Abfindung soll im Falle eines Falles schon drin sein.

Oder habe ich das jetzt alles falsch verstanden.

Elisabeth
 
Morgen Elisabeth -
Ja ich hab einen Nachtwachenvertrag - aber natürlich nicht mit dem Anspruch auf 7/7 Rolle !! Aber mittlerweile hat unsere WGL es einschleichend wieder auf längere Nachtwachenphasen raus geschoben !! Gut , wir werden wahrscheinlich NIEWIEDER Auf diese Rolle zurück kommen ... ABER alles besser als dieses ewige hin und her !! Dieses vermaledeite Gutachten des Bundesminesteriums für Gesundheit und Arbeit ....- Geben eben solche völlig an der realität vorbei - EMPFEHLUNGEN raus - und berufen sich auf ´x- Umfragen , aber sagen selber , das ca. 90%der Dauernachtwachen die 7/7 Rolle am angenehmsten finden !!ABER DAS wäre ja nur subjektiv empfunden ... ?? Allso deren " OBJEKTIVE " Erkenntnis ist wohl irgenwie MEHR wert !!??
Es ist unglaublich - zumal uns ALLEN Dauernachtwachen einer EIGENEINSCHÄTZUNG abgesprochen wird !! Wir werden praktisch entmündigt - oder anders , es wird behauptet , wir wissen eben nicht , was uns gut tut !!!???? Und DAS muß ich mir nach 29 jähriger Nachtwachenerfahrung einfach nicht aufdrücken lassen !!!Ich hab aber noch keinen Weg gefunden , mich dagegen zu wehren !!??
Schade eigendlich - denn mein ältester Sohn macht NW seit ca.8 Jahren ( und ist super zufrieden )und mein jüngster Sohn würde da auch gerne Einsteigen - ABER eben NUR wenn wir einen Geregelten Dienst hätten !! Wo ja auch dazu kommt - welcher Einsteiger kann denn heutzutage noch von seinem Lohn nocht leben ?? Also braucht man noch nen zweitjob um überhaupt ALLEINE überleben zu können !! Ist doch irgendwie tragisch - wenn eins meiner Kinder 3,5 Jahre eine Lehre absolviert und nach dem Abschluß nicht wirklich soviel verdient , das sie sich die Wohnung , die ich ihnen in der Lehre finanziert habe , eigendlich noch mehr leisten könnte!!???
Und DAS in unserm Sozialsystem ... wo , bitte bleiben dann doch noch wir ???
 
Morgen Maniac -
Tschuldigung , das dich meine Schreibweise sOOOOO iritiert - gut - ich bin eben ein ( wie sagen meine kinder ) ein ANALPHABET in sachen Computer !!
Ich denke , egal wie ich mein Problem rüberbringe .. - es kommt an den Stellen die meiner Meinung sind entsprechend an ! (Hoff ich jedenfalls ) Und bei dir kommt auch wieder diese merkwürdige Argumentation des Gutachten des Bundesminesteriiums für Gesundheit und arbeit zu tage - wie jetzt , alle befragten Dauernachtwachen emfunden die 7/7 Rolle am angenehmsten - ABER die OBJEKTIVE Meinung der entsprecheden Gemiumen sind eben NICHT So !!?? Also wird uns eine Eigenabschätzung selbst nach 29 ig Jahren Berufserfahrung abgesprochen !! Traurig eben an der Realität vorbei !!!Und am tragischten - auf unsere Kosten ( und eben echt Gesundheitsangreifend ) und nicht wirklich Motivierend noch mit dem gewohntem Einsatz dabei zu sein !!?? Ich denke ,wenn uns Dauernachtwachen ( Was ja SOOO gesundheitschädlich ist !!??) auch noch alle Vorteile dieses Diensten genbommen wird , wird es WIRKLICH gesundheit schädlich !!
Und immer wieder , finde ich den Beitrag SEHER treffend , von VERDI - momentan versucht man uns als möglich flexzible AN auszunutzen !!
Wir sind halt als Nachtwachen nicht wirklich als " Wichtig " angesehen !?? Gut , wir MÜSSEN dasein .... -aber leisten für dir EINRICHTUNGLEITUNG eher WENIG definitive ARBEIT !!Das wir als " Feuerwhr " genauso wichtig sind ( Oder vilt. noch wichtiger...?) als jeder andere ... ???
Schade - und der Hoffnug das unsere ( und nicht nur DIE ) Leitunal ließt
 
Ja ich hab einen Nachtwachenvertrag - aber natürlich nicht mit dem Anspruch auf 7/7 Rolle !!

Dann kannst Du auch nichts machen bzw. einklagen. Meines Wissens nach werden auch gar keine reinen NW-Verträge mehr abgeschlossen...das sind sozusagen "Relikte".

Dieses vermaledeite Gutachten des Bundesminesteriums für Gesundheit und Arbeit ....- Geben eben solche völlig an der realität vorbei - EMPFEHLUNGEN raus - und berufen sich auf ´x- Umfragen , aber sagen selber , das ca. 90%der Dauernachtwachen die 7/7 Rolle am angenehmsten finden !!ABER DAS wäre ja nur subjektiv empfunden ... ?? Allso deren " OBJEKTIVE " Erkenntnis ist wohl irgenwie MEHR wert !!

Auch eine gesundheitsschädliche Tätigkeit kann subjektiv als angenehm empfunden werden- ein Raucher zündet sich keine Zigarette an, weil es ihm unangenehm ist und würde bei einer Befragung immer sagen, dass dieses ihm gut tut. Dennoch kann man körperliche Schäden nachweisen.

Es ist erwiesen, dass der Schichtdienst per se gesundheitsschädlich ist, verschiedene Krankheiten begünstigt und die Lebenserwartung verkürzt. Aus diesem Grund bekommt ein Schichtarbeiter ja auch eine Zulage...quasi als "Entschädigung". Da die permanete Tag-Nacht-Umkehr nicht gesund ist, werden lange Nachtblöcke nicht erlaubt...das bezieht sich aber auch auf Leute im 3 Schicht-System (die es ja häufiger gibt als Dauernachtwachen).


Es ist unglaublich - zumal uns ALLEN Dauernachtwachen einer EIGENEINSCHÄTZUNG abgesprochen wird !! Wir werden praktisch entmündigt - oder anders , es wird behauptet , wir wissen eben nicht , was uns gut tut !!!

Dann müsste man aber auch auf die subjektive Einschätzung anderer AN Rücksicht nehmen und im Dienstplan berückisichtigen...einem Spätaufsteher wären demnach keine Frühdienste zuzumuten etc.
Das Direktionsrecht des AG ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und stellt keine Entmündigung dar.


Schade eigendlich - denn mein ältester Sohn macht NW seit ca.8 Jahren ( und ist super zufrieden )und mein jüngster Sohn würde da auch gerne Einsteigen - ABER eben NUR wenn wir einen Geregelten Dienst hätten !!

Das muss vertraglich festgehalten werden- ansonsten gibt es hierauf keinen Anspruch.

Wo ja auch dazu kommt - welcher Einsteiger kann denn heutzutage noch von seinem Lohn nocht leben ?? Also braucht man noch nen zweitjob um überhaupt ALLEINE überleben zu können !! Ist doch irgendwie tragisch - wenn eins meiner Kinder 3,5 Jahre eine Lehre absolviert und nach dem Abschluß nicht wirklich soviel verdient , das sie sich die Wohnung , die ich ihnen in der Lehre finanziert habe , eigendlich noch mehr leisten könnte!!???
Und DAS in unserm Sozialsystem ... wo , bitte bleiben dann doch noch wir ???

Ich denke, dass dieses Abhängig ist von der Branche, dem AG, dem Wohnort und den persönlichen Ansprüchen. Eine Pflegekraft im öffentlichen Dienst kann sehr wohl vom monatlichen Einkommen leben- auch ein Einsteiger verdient nicht schlecht. Sicherlich ist die beste Wohnlage in München oder Frankfurt eher nicht finanzierbar ...jedoch sollte eine Wohnung von dem Nettolohn durchdaus finanzierbar sein. Ich gehe jetzt einfach mal nicht davon aus, dass ein Einsteiger von 20 oder 24 Jahren schon eine vierköpfige Familie ernähren muss...

Sozialsystem: wir haben im Vergleich zu anderen Ländern eine sehr gute Absicherung für diverse Lebensrisiken! Natürlich gibt es keine Vollkaksoversicherung für alles... Im Kontext von Lohn-Dumping würde ich den Begriff eher nicht verwenden. Ich denke, dass wir einen akuten Fachkräftemangel haben und jeder AN für sich entscheiden kann, ob er mit bestimmten Rahmenbedingungen einverstanden ist oder eben nicht.
Man kann sowas auch "mit den ´Füßen abstimmen" und dahin gehen, wo die Bedingungen besser sind.
 
von Lillebrit: Ich denke, dass wir einen akuten Fachkräftemangel haben und jeder AN für sich entscheiden kann, ob er mit bestimmten Rahmenbedingungen einverstanden ist oder eben nicht.
Dem kann ich nur zustimmen, jeder muss für sich überprüfen wo, wie seine Grenzen sind und dafür eintreten.

LG
Claudia B.