Darf man Bedarfsmedikation verweigern? - Gesetzliche Grundlagen...

1. Ein Arzt hat nicht nur ein bestimmtes Medikament, sondern auch die Häufigkeit der Gabe und genaue zeitliche Einschränkungen anzuordnen (z.B. bis 0 Uhr, bis 3 mal täglich).

2. Eine Bedarfsmedikation ist eine Medikation für den Bedarf. Wann aber ein Bedarf vorliegt, entscheidet doch nicht in erster Linie der Patient, sondern die Pflegekraft, gerade in der Psychiatrie meine ich, es sei denn, der Arzt sieht das anders, das würde ich im Einzelfall abklären.
 
2. Eine Bedarfsmedikation ist eine Medikation für den Bedarf. Wann aber ein Bedarf vorliegt, entscheidet doch nicht in erster Linie der Patient, sondern die Pflegekraft, gerade in der Psychiatrie meine ich, es sei denn, der Arzt sieht das anders, das würde ich im Einzelfall abklären.


Hallo!

Eine interessante These. Mag auch für den Psychiatriebereich häufiger zutreffen, als für die Somatik. Allerdings, sollte ich mal wegen Burn-Out, schwerer Depressionen oder wat auch immer in der Psychiatrie landen, dann möchte ich trotzdem ein mündiger Patient bleiben und den Bedarf an Medikamenten durchaus selber bestimmen. Denn ich bin es, die ggf. nicht schlafen kann und sich stundenlang im Bett wälzt. Ich bin es, die unruhig ist und einfach mal abschalten möchte. Ich bin es, die gerade tieftodtraurig ist und mit der Welt nicht klar kommt und ich bin es, die in Absprache mit dem Arzt über die Therapie und die Medikamente im Bilde sein möchte, denn ich möchte gesunden und somit lege ich als Patient den Bedarf fest.
Idealerweise legt ein Arzt in Absprache mit dem Patienten die notwendige Bedarfsmedikation fest. Ich hasse es, dass immer noch viele meinen Patienten entmündigen zu müssen! Patienten - auch psychiatrische Patienten - sind Menschen, die nicht zwingend entmündigt werden müssen und durchaus ihren Bedarf einschätzen können!

Ausnahmen stellen für mich schwere Persönlichkeitsstörungen dar und Menschen, die sich und/oder andere gefährden. Allerdings fällt das dann für mich unter Zwangsmedikation!

Jumanji
 
Ich habe nicht gesagt, dass der Patient entmündigt sein soll. Und viele Patienten können ihren Bedarf sicher allein festlegen und sind dann auch erstzunehmen.
Ich habe nur gesagt, dass man unterscheiden muß. Ich arbeite mit alten, oftmals verwirrten und dementen Menschen. Wenn ich denen eine Tablette gebe, haben sie es 5 Minuten später vergessen, weil ihr Kurzzeitgedächtnis beeinträchtigt ist. Soll ich ihnen dann dieselbe Tablette nochmal geben? Oder ich denke an sog. Stuhlneurotiker, die ständig ein Abführmittel wollen, was den Darm mit der Zeit noch träger macht. Ich würde ihnen aber nicht helfen, wenn ich es ihnen jedes Mal gebe, wenn sie ihren Bedarf als auch solchen erkennen. Und es gehört auch zur Verantwortung einer Pflegeperson, zu beurteilen, welcher Patient seinen "Bedarf" selbst erkennen und äußern kann und wer nicht. Je weniger er es kann, desto mehr muß ich diesen Part auch für ihn übernehmen. Manchmal vielleicht auch ein Medikament geben, wenn er es nicht selbst äußert oder gar nicht erkennt.
Aber selbstverständlich, wer klaren Verstandes ist und auch keine gestörte Eigenwahrnehmung oder irgendeine Suchtentwicklung zeigt, der wird von mir auf Wunsch jede Bedarfsmedikation erhalten, die er braucht.
 
Ist die Möglichkeit der Bedarfsmedikation für manche nicht auch unbewusst ein Machtinstrument?
:schraube:
So ein Quatsch fehlte hier grad noch...

1. Ein Arzt hat nicht nur ein bestimmtes Medikament, sondern auch die Häufigkeit der Gabe und genaue zeitliche Einschränkungen anzuordnen (z.B. bis 0 Uhr, bis 3 mal täglich).
Schöne Theorie!

Hat das jemand mal wirklich so erlebt? In der Somatik?

Ca jede 20. Bed.Med Anordnung ist mit Anagbe "bis x mal/die", das ist aber auch schon Alles...
 
Hallo liebe patienten!
Sei bitte vorsichtig mit dem übermässige tabletten einnahme! Was alles in den krankenhaus u. Árzte vorschreiben, sind nur alles gift für deine körper! Diese Psichoterapie chemische tabletten, heilen niemals! Nur die Heomopatische Heilpfanzen u. deine lebensumstellung kann dir wirklich helfen!! Hierzu kannst du selbsthilfegruppe zu nutzen. Die pharmaindrustrie zahlen viel Geld für Árzte, ihren misstgifte zu verkaufen, u. versuchs kanichchen durchzuführen! Lese bitte die nebenwirkungen in den packungsbeilage, bestehe darauf das dir herauszugeben, o. zeigen! Deine gesundheit u.leben hengt davon ab, niemand darf dich zwingen, irgendwas einzunehmen was dir nicht gut tut,u. schon gar nicht, wenn du die tabletten nicht vertragen kannst!!! Du bist freie Mensch, u. hast du die Recht, auch das alternative Heilung zu nützen, oder Hömopatie, das altbewerte pflanzenheilung. Zbsp: Lavendel, Johaniskraut, Baldrian Hopfen, melisen, usw.., was du rezeptfrei u. nebenswirkungsfrei erfolgsreich nützen kannst! Alle schemischen schulmedicinische giftzeug sowie zbsp. Rispedal, Tavor, Fluanxol, Leponex, usw.. sind gift für deine körper, nach nur eine wochige einahme deine leberwerte zu hoh ist! Wenn du lengeren Zeit weiter einnimst, wird deine leber kaputt! Du spürst schon das dir nicht besser, sondern schlechter geht. Wenn aber deine leber schon kaputt ist, dann kannst du deine eigenen totkiste zu kaufen!!! Also missthandle nicht deine eigene körper, pass auf die auf!!
Ich haben Naturheilstudien gelernt, hast du schon mal gehört von selbstheilung? u. das kann ich für jeden empfehlen. Alles gute!
sajtkukac75
 
Hallo liebe patienten!
*hüstel* ... falsches forum.

Lese bitte die nebenwirkungen in den packungsbeilage, bestehe darauf das dir herauszugeben, o. zeigen!

Normal nehme ich es nicht so genau, aber dir muss ich doch dringend raten, statt der Packungsbeilagen Bücher zu lesen. Am besten du beginnst mit einem Wörterbuch.

Gruß,
Lin
 
Hallo Sajtkukac,

ich glaube, du bist mit deinem Appell hier falsch. Das ist ein Forum in dem vornehmlich Pflegepersonal oder andere in Gesundheitsbeichen tätige Menschen arbeiten, schreiben. Natürlich sind Interessierte, Patienten und alle Anderen auch herzlich Willkommen.

Allerdings möchte ich dich dann doch - im Interesse mitlesender Patienten - darauf aufmerksam machen, dass du das ein oder andere falsch verstanden zu haben scheinst.

Johanniskraut, Baldrian, Hopfen, Melisse und Co. sind rein pflanzliche Medikamente, aber auch diese haben Nebenwirkungen. Allergische Reaktionen können bei allen auftreten, Johanniskraut macht sehr lichtempfindlich, so dass die Gefahr von Sonnenbränden und damit das Risiko an Hautkrebs zu erkranken, steigt. Zudem vertragen sich pflanzliche Medikamente auch nicht mit unbedingt mit anderen Medikamenten und es gibt durchaus unerwünschte Wechselwirkungen.

Selbstverständlich haben Psychopharmaka, wie die von dir genannten ein breites Nebenwirkungsspektrum, allerdings sind es keine totbringenden Medikamente, wie du behauptest. Wäre das der Fall, wären sie schon lange vom Markt verschwunden, wie man an den Beispielen Contergan, Lipobay und Vioxx deutlich erkennen kann. Zudem ist z. B. die Rücknahme der rezeptfreiheit großer Mengen Paracetamol nicht dadurch entstanden, dass auf einmal eine leberschädigende Wirkung festgestellt wurde, sondern durch den unverantwortlichen Konsum in hohen Dosierungen ohne Arztanordnung.

Ansonsten ist dein Thread schwierig zu lesen, aufgrund des schlechten Deutsch.

LG

Jumanji
 
Don't feed the troll
 
Ich denke nicht, dass er/ sie ein Troll ist. Es handelt sich wohl eher um Jemanden, der glaubt das chemisch hergestellte Meikamente Teufelszeug sind. Nichts desto trotz ist er/sie hier falsch.

Elisabeth
 
bitte, ab hier wieder zum Originalthema:

Darf man Bedarfsmedikation verweigern? - Gesetzliche Grundlagen...
 
Ich finde die Frage "nach den gesetzlichen Grundlagen" zeigt wo das eigentliche Problem liegt. Gäbe es eine gute Teamabsprache würde sich kein Pfleger fragen ob er nach Gesetzbuch gesehen -die ärztliche Anordnung- übergehen darf.

Ich empfehle jedem mit dieser Frage- es im Team zu besprechen. Diese Frage kann man ja auch nicht pauschal für jeden Patienten beantworten. Ist doch klar- wenn ein Patient 3 Tavor am Tag im Bedarf hat- und diese z.B. jeden Tag ausschöpft- liegt die Gefahr inne, daß er süchtig wird. (ist jetzt nur ein Beispiel) Also macht es Sinn dies im Team zu besprechen (Teambesprechung mit Pflege/Therapeuten/Ärzten) und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Ich würde davon abraten dies im eigenen Ermessen zu entscheiden- das bringt doch nur unnötig Streß für einen selbst, für den Patienten und für das Klima. Ein Patient der das Gefühl hat, daß 2 Seiten (also Pflege und Arzt) sich widersprechen - wird doch sicher sauer werden oder enttäuscht oder verunsichert. Und wenn man Pech hat sitzt er dann um 4Uhr morgens im Raucherraum und hetzt die anderen Patienten mit auf, weil er/sie sich ungerecht behandelt fühlt. Und schwupps wurde aus einem kleinen Problem- das man durch 5-10min im Team lösen könnte- eine Klimaveränderung auf Station wenn man Pech hat.

Warum so kompliziert- wenns doch einfacher ginge.
Und warum nach Gesetzen fragen- und nicht nach sinnvollen Lösungen?

Grüßle,
Schtinalina
 
(...)

Warum so kompliziert- wenns doch einfacher ginge.
Und warum nach Gesetzen fragen- und nicht nach sinnvollen Lösungen?

Grüßle,
Schtinalina


Vielleicht deshalb, weil gesetzliche Richlinien für viele eine klare und verpflichtende Orientierung vorgeben, die in den meisten Fällen sehr wohl als sinnvolle Lösung betrachtet werden kann.
Ich gehen davon aus, dass Dein " Ratschlag " bezüglich Teambesprechung sicher schon das eine oder andere Mal in Erwägung gezogen wurde. Die Allermeisten verhalten sich nach diesem Prinzip !!!!
wenn aber eben keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, muss man sich eben wohl oder übel an den vorgegebenen Gesetzen orientieren. Dazu wurden sie nämlich gemacht.
 
Weiß nicht. Ich weiß klaro wofür Gesetze gemacht worden sind, mei..
Trotz allem denke ich, daß dies immer die schlechteste Variante ist-in welchem Beruf auch immer.
Und davon abgesehen- sieht das Gesetz es vor, daß wir Krankenpfleger nicht blind alles tun sollen was ein Arzt sagt oder schreibt-wenn wir wissen, daß es schädlich ist.
Aber in diesem Fall- ist es doch einfach bissel komplizierter -es gibt kein klares Richtig oder Falsch für alle Patienten bei dieser Frage.
Der eine Patient sollte evtl. keinen Bedarf bekommen, weil er sonst morgens müde ist und es unsinnig wäre, weil es die Therapie belastet- beim anderen Patienten wäre es evtl. so, daß er den Bedarf lieber nehmen sollte, da er bei Schlaflosigkeit zu psychotischen Schüben neigt.
Da wir als Krankenpfleger nicht jedes Detail einer Therapie mitbekommen-z.B. auch nicht immer 100% wissen, warum der Patient heute schlaflos ist- und evtl. der Therapeut es am besten weiß (vielleicht ist er nicht mal der Arzt des Patienten und es gab noch keine Übergabe)- sind in solchen Fällen halt *meiner* Meinung nach -Absprachen und Gespräche immer die richtigere Lösung als ein Gesetz.
Ich bin die letzte die "Arzthörig" ist und ich weiß wie schwierig Absprachen sein können. Und dennoch bleibe ich bei meiner Meinung- daß dies die schlauere Lösung ist.
Grüßle,
Schtinalina
 
Wahrscheinlich habe ich mich sehr missverständlich respektive unglücklich ausgedrückt. Sorry dafür !
natürlich ziehe auch ich das persönliche Team- oder Zwei-Augengespräch dem Wälzen von Gesetzestexten vor !
Ich ging aber davon aus, dass dies der Threadersteller mit Sicherheit ebenfalls schon in Betracht gezogen hatte, wenn nicht schon längst durchgeführt.
Bei einer definierenden Zeitvorgabe für den Einsatz von Bedarfsmedikation
( z.B. Schlaftabletten nicht nach 00.00 Uhr ) würden sich auch manche Fragen gar nicht erst stellen.
 

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