Sittichfreundin
Poweruser
- Registriert
- 20.10.2007
- Beiträge
- 483
- Ort
- Bayern
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Schlaganfalleinheit mit Stroke Unit und allgemeine Innere
- Funktion
- tätig als Nachtschwester
1. Ein Arzt hat nicht nur ein bestimmtes Medikament, sondern auch die Häufigkeit der Gabe und genaue zeitliche Einschränkungen anzuordnen (z.B. bis 0 Uhr, bis 3 mal täglich).
2. Eine Bedarfsmedikation ist eine Medikation für den Bedarf. Wann aber ein Bedarf vorliegt, entscheidet doch nicht in erster Linie der Patient, sondern die Pflegekraft, gerade in der Psychiatrie meine ich, es sei denn, der Arzt sieht das anders, das würde ich im Einzelfall abklären.
2. Eine Bedarfsmedikation ist eine Medikation für den Bedarf. Wann aber ein Bedarf vorliegt, entscheidet doch nicht in erster Linie der Patient, sondern die Pflegekraft, gerade in der Psychiatrie meine ich, es sei denn, der Arzt sieht das anders, das würde ich im Einzelfall abklären.