Darf ich mit Pflegemanagement-Diplom an KP-Schulen unterrichten und prüfen?

*Seuz* noch einmal:

Ob und wo Du mit einem Bachelor-Abschluss zugelassen bist, hängt von der zuständigen Behörde ab. Was angemessen ist, darüber liesse sich trefflich streiten. Fakt ist aber nunmal, dass zumindest eine Annäherung an die reguläre Lehrerqualifikation angestrebt ist.

Viele Bundesländer verlangen ein Uni-Diplom, einen Master oder sogar das 2. Stex. Wo die Schulen nicht unter das Schulrecht fallen, existiert keine Teilung in Lehrer für Fachpraxis und Theorie...daher wird von jedem eine Mindestqualifikation verlangt, die über dem Bachelor liegt und mind. 8 Semester umfasst!
Was die Mindestqualifikation ist, ändert sich ständig ...für die von mir aufgeführten Bundesländer reicht aber ein B.A. definitiv nicht aus. Richte Dich darauf ein, dass die Qualifikationen alle Richtung Master gehen!

Wo ist das Problem- sattel noch 3 oder 4 Semester drauf und Du hast auch den 2. akademischen Grad.

Wenn Du nicht in eine Pflegeschule gehen möchtest, dann ist es nicht ganz so "brisant". Leitungsstellen in Fachweiterbildungen werden aber vermutlich auch nur mit einem höheren akademischen Grad vergeben...dieses hat im öffentlichen Dienst z.B. auch was mit der tarifrechtlichen Eingruppierung zu tun.
 
Dann beantworte Du mir bitte die Frage, wieso und weshalb ein Diplom- Pflegepädagoge (FH) mehr Wert verdient, als ein BA Pflegepädagoge (HS). Gibt es einen inhaltlichen Unterschied ? Wo liegt der Kasus Knacktus ? Bitte erkär es mir. Merci!!

Laut unserern Profs. werden wir mit unserem BA deutschlandweit kaum Probleme haben. In Ba-Wü ist es überhaupt kein Problem. Das Kultusministerium setzt uns überhaupt keine Steine in den Weg.
 
Dann beantworte Du mir bitte die Frage, wieso und weshalb ein Diplom- Pflegepädagoge (FH) mehr Wert verdient, als ein BA Pflegepädagoge (HS).

Das Diplom war früher eine abgeschlossene Hochschulausbildung von 8 oder 9 Semestern. Diese fand an FHs oder Universitäten statt und führte Besoldungsrechtlich zu einer Eingruppierung in den gehobenen (Dipl.-FH) oder höheren Dienst (Dipl.- Univ.). Mit dem universitären Titel hatte man automatisch die Berechtigung zur Promotion, mit dem FH-Diplom zumindest theoretisch mit besonderer Empfehlung der Professoren (Ich sage bewusst "theoretisch", da man in der Praxis kaum eine Uni fand, welche einen hierfür aufgenommen hat!).


Diplomstudiengänge bestanden grundsätzlich aus 2 Studienabschnitten: dem Vordiplom, welches mit einem eigene Zeugnis abschloss und die Grundlagen enthielt sowie dem Hauptstudium, in welchem vertieft und differenziert wurde.
Im Diplomzeugnis standen dann grundsätzlich nur die Noten aus dem Hauptstudium....

Mit Bologna fand eine Anpassung internationaler Hochschulausbildungen an das deutsche System statt- und hier begannen die Probleme.

Die scharfe Trennung zwischen FH- und universitären Studienabschlüssen weichte auf; der Zusatz "FH" muss nicht mehr geführt werden. Gab es früher deutliche Unterschiede in der Wertigkeit (Universitäten waren per definitionem wissenschaftlich ausgerichtet, FHs waren anwendungsbezogen), so verwischen diese Grenzen zumindest auf dem Papier.

Jede Hochschule musste nun neue Programme stricken- in einigen Fällen war der Bachelor halt der alte Diplomabschluss- in vielen Fällen aber eben inhaltlich nicht! Meine alte FH in Bielefeld hat die Inhalte meines alten Diplomstudienganges auf 10 Semster (B.A. und M.A.) verteilt! Der Unterschied beläuft sich aber hauptsächlich auf die Studiendauer...B.A./B.Sc. sind auf 6 oder max. 7 Semester angelegt...Diplomstudiengänge immer auf 8 oder 9.
Während ein FH Diplom zumindest theoreisch zu einer Promotion berechtigte, muss es heute ein Master-Degree sein.

Nun musste sich Deutschland entscheiden, wie man die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes mit dieser neuen Strukur überein bekommen. Die Entscheidungen sind branchenspezifisch- bei der Lehrerbildung ist man sich einig, dass der Master als qaulifizierender Abschluss zu werten ist.

Die Pflegeausbilung gilt nicht als betriebliche (Im Sinne des BBiG), sondern als schulische Ausbilung unter dem KrPFlG. Wir gingen und gehen einen Sonderweg - dieser wird auch nicht so schnell verlassen werden. Die Lehrerqualifikation ist im groben normativ festgelegt- jedes Land hat aber das Gestaltungsrecht.

Der Dipl.-Berufspädagoge (FH) (analog Pflegepädagogen FH) sind Abschlüsse, die strukturell gewachsen sind. Pflege sind auch bei der Lehrerbildung einen Sonderweg - zuerst Weiterbildungen, danach FH Studiengänge. Mit Bologna findet zumindest tlw. eine Annäherung an die klassische Lehrerbildung statt- auch wenn meistens kein M.Ed. angeboten wird.

Die Bundesländer müssen sich nun selber überlegen, welche Vorgaben diese machen. In Bayern (unter dem Schulrecht) gibt es eine Teilung in Lehrer für Fachpraxis und Theorie...daher unterichten Bachelor als Fachpraxislehrer und Masterabsolventen bzw. Lehrämtler besondere theoretische Inhalte. NRW und Hessen teilen dieses (wie viele Bundesländer) nicht...hier "darf" jeder alles. Festgelegt ist von den behörden aber mindestens ein 8 semestriger Diplomstudiengang bzw. in Zukunft ein Master Degree (10 Semester). Hamburg hat sich auf ein 2. Staatsexamen festgelegt.

Es gibt viele Übergangsphasen und wer einmal in einem Bundesland "anerkannt" ist, verliert dieses Anerkennung auch nicht mehr. Hessen erkennt alle FH Diplome (noch) an, die neuen B.A. aber nicht - diese müssen einen Master draufsatteln.

Neben den landesrechtlichen Vorgaben kommen auch die neuen dualen Studiengänge bei der Vorgabe der Lehrerqualifikation zum tragen: Schüler sind mehr und mehr selber Bachelor-Studenten; viele Kooperatonspartner machen Schulen die Auflage, dass die Lehrkräfte "eine Stufe höher" qualifiziert sein müssen- also einen Mastertitel führen!


Laut unserern Profs. werden wir mit unserem BA deutschlandweit kaum Probleme haben. In Ba-Wü ist es überhaupt kein Problem. Das Kultusministerium setzt uns überhaupt keine Steine in den Weg.

Deine Profs beschäftigen sich aber nicht mit den besonderen Vorgaben der 16 Bundesländer! Es mag sein, dass Du in Ba-Wü anerkannt wirst- für andere Budnesländer wird es schwierig werden. Der Trend geht zum Master bzw. Lehramt.
Ich selber habe auch einen Master draufgesattelt...nicht ohne Grund.

Du machst mit Deinem B.A. als ersten Abschluss sicher nichts falsch- Du solltest aber für eine Lehrtätigkeit an einer KPS oder einer Leitungstätigkeit Richtung Master denken!

Interessant in diesem Kontext


https://docs.google.com/viewer?a=v&...gMEB5y&sig=AHIEtbQ3QVE8QqOyhyNZ4aBJMON4R8yirQ



http://www.dg-pflegewissenschaft.de/pdf/PfleGe107Bischoff.pdf
 
Herzlichen Dank für die interessante und informatve Ausführung. Der zweite Link ist allerdings etwas veraltet und glücklicherweise schon längst in Ba-Wü integriert. Also sprich wir erhalten schon jetzt die Lehrerqualifikationen, 2. Fach u.s.w. Ein Master ist damit nicht zwingend notwendig. Es ist allerdings so, dass ich zwar im tertiären Bereich unterrichten darf, aber ohne Master auch keine Prüfung abnehmen darf.

Es ist ja nicht so, dass man dieses Studium nur zum unterrichten absolviert, sondern es gibt zig andere Möglichkeiten, die in jedem Falle lukrativer sein können. Ja an einem Master bin ich schon noch interessiert, obwohl ich das eigendlich zu Beginn nicht ernsthaft in Betracht zog.
 
Herzlichen Dank für die interessante und informatve Ausführung. Der zweite Link ist allerdings etwas veraltet und glücklicherweise schon längst in Ba-Wü integriert. Also sprich wir erhalten schon jetzt die Lehrerqualifikationen, 2. Fach u.s.w.

Über die aktuellen landesrechtlichen Voraussetzungen in Ba-Wü bist Du wahrscheinlich besser informiert als ich. Der besagte Artikel mahnt jedoch die Entwicklung für die Zukunft an! Ich rate Dir, diese während des Studiums genauestens zu beobachten und auch zum Ende des Studiums nochmal mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen....die Dinge ändern sich nach meiner Erfahrung innerhalb einer Jahre.



Ein Master ist damit nicht zwingend notwendig.

In Deinem Bundesland und zu diesem Zeitpunkt erstmal nicht ....es kommt darauf an, wie sich die Dinge die nächsten Jahre mit der Entwicklung des neuen Gestzes entwickeln, welche Position und Tätigkeit Du konkret anstrebst und ob Du einen Umzug in ein anderes Bundesland in Erwägung ziehst.



Es ist allerdings so, dass ich zwar im tertiären Bereich unterrichten darf, aber ohne Master auch keine Prüfung abnehmen darf.

Jein- das Du Unterichten darfst ist korrekt, jedoch würde man Dich ohne Prüfungsberechtigung lediglich stundenweise als Honorardozent einstellen.



Es ist ja nicht so, dass man dieses Studium nur zum unterrichten absolviert, sondern es gibt zig andere Möglichkeiten, die in jedem Falle lukrativer sein können. Ja an einem Master bin ich schon noch interessiert, obwohl ich das eigendlich zu Beginn nicht ernsthaft in Betracht zog.

Das finde ich spannend- welche Bereiche hast Du ins Auge gefasst?
Ich denke auch, dass Du die Dinge am Ende des Studiums in der Bewerbungsphase im Hinblick auf die dann aktuelle Situation anders einschätzen und dann die Entscheidung für oder gegen einen Master treffen kannst.
Ich hatte das im Diplomstudiengang (2002-2007) auch nie in Erwägung gezogen :)
 
Leider gibt es bisher in Deutschland keinen interessanten Masterstudiengang. Das ist eher derzeit mein Problem. Darüber hinaus frage ich mich, was ich für einen Master benötige und ob Gesundheitsförderung ausreichen würde ? Aber auch könnte ich an einer Pädagogischen Hochschule hier vor Ort den Masterstudiengang Educational Science absolvieren.
 
Das würde ich abhängig machen von der Entwicklung in den nächsten Jahren...die Uni Kassel bietet einen Master Berufspädagogik an; die FH Bielefeld auch. Es gibt meines Wissens nach an die 90 pflegebezogene Studiengänge, da wird sich etwas finden.
 

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