Corona - Auswirkungen für Psychosomatik

Ardenas

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19.04.2020
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Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Psychosomatik
Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, bzw. für jeden gegenüber dem Vorjahr nicht stationär behandelten Patienten, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro ausgebliebenen Patienten und Tag. Der Ausgleich wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlt und aus dem Bundeshaushalt refinanziert.

Auf dieser gesetzlichen Grundlage werden in unseren Haus ein Großteil der Betten in der Psychosomatik geschlossen, obwohl die Warteliste der Patienten lang ist.
Grund dafür ist wohl der Fakt, das hier ein belegtes Bett ca. nur die Hälfte einbringt verglichen mit der Ausgleichszahlung, also ein finanzieller Grund; diese Ausgleichszahlung ist dagegen für chirurgische Betten defizitär, so dass das Haus so (durchaus nachvollziehbar) versucht, den finanziellen Schaden zu begrenzen.
Nun haben Betten in der Psychosomatik eher Hotelcharakter, z.B. auch keinen Sauerstoffanschluss, sind für COVID19-Patienten nicht geeignet.

Ich frage mich daher, ob die gesetzliche Regelung da etwas übersehen hat; die sicher gut gemeinte Regelung hat hier beträchtliche Nebenwirkungen.
Und mich interessiert: Gibt es in anderen Häusern auch derlei Vorgehen?
 

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