Clexane Injektion bei Säuglingen?

hannasu

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GuK
Akt. Einsatzbereich
Ambulante Pflege
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Wundexpertin ICW
Darf ein ambulanter Pflegedienst (in dem keine Kinderkrankenschwestern, nur Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten) einen Säugling als Patienten aufnehmen und dem 10 Tage alten Säugling s.c. Clexane verabreichen? (Natürlich mit VOS vom Kinderarzt)
 
Hey,
also bei uns im Krankenhaus arbeiten auch "normale" GUKs und Krankenschwestern auf der Neugeborenenstation und betreuen die Säuglinge ebenso wie Kinderkrankenschwestern. Wenn die entsprechenden Mitarbeiter auf der Tour vom Kinderarzt geschult sind und wissen worauf sie achten müssen würde ich persönlich mir zutrauen die Injektion durchzuführen. Gibt es in der Nähe keinen ambulanten Kinderpflegedienst der das übernehmen kann? Oder können die Eltern nicht mit dem Säugling täglich zum Kinderarzt fahren damit er die Injektion durchführt? Ich würde mich mal über die PDL nach den Rechtsgrundlagen erkundigen.
Gruß Geri-Pfleger
 
Warum sollte man das nicht duerfen? Die Technik der s.c Injektion ist doch gleich.
 
Bis auf das das lebewesen nur ein zwanzigstel von unserem normalen KLientel wiegt.

Achja: Viele PP kriegen es ja nichtmal bei Kachektischen Patienten hin.....
 
Bis auf das das lebewesen nur ein zwanzigstel von unserem normalen KLientel wiegt.

Achja: Viele PP kriegen es ja nichtmal bei Kachektischen Patienten hin.....

Aha! Dann sollte man vielleicht eine diesbezügliche Fortbildung machen, damit das die examinierten Kräfte lernen. Gilt für die Guks in Bezug auf die kachektischen Patienten. Ich bekomme doch nicht immer Patienten mit idealen Verhältnissen!?

Was den Säugling anbetrifft, vielleicht kann der PD sich ja die Injektion in der Klinik zeigen lassen. Meines Wissens gibt es aber kein Gesetz, warum eine ausgebildete GuK eine Injektion bei einem Säugling nicht durchführen darf...vorrausgesetzt sie kennt die richtige Technik ( was ich bei einer examinierten Kraft aber ebenfalls vorraussetze)
 
Hi! Also ich hab da echt Bedenken und würde es auch nicht machen wollen. Ich finde, es ist überhaupt nicht das Selbe wie beim Erwachsenen.
Zum einen habe ich Zweifel, ob ich das überhaupt darf und zum Anderen hätte ich auch wirklich Angst einen Säugling zu spritzen!
LG hannasu
 
Was ist anders? Hautaufbau? Fehlende Compliance? I-wie verstehe ich das Problem nicht.

Ob du das darfst? Aber selbstverständlich. Der Arzt hat es angeordnet. Du hast eine Ausbildung in der die Technik der s.c.Injektion gelehrt wird. Der Aufbau der Haut ist in jedem Alter gleich.

Elisabeth
 
Hi! Also ich hab da echt Bedenken und würde es auch nicht machen wollen. Ich finde, es ist überhaupt nicht das Selbe wie beim Erwachsenen.
Zum einen habe ich Zweifel, ob ich das überhaupt darf und zum Anderen hätte ich auch wirklich Angst einen Säugling zu spritzen!
LG hannasu

Bist du im Rahmen Deiner Ausbildung darauf hingewiesen worden nur Patienten über, sagen wir mal 50 kg spritzen zu dürfen? Ich lese in Deinem Beitrag, dass du Bedenken und Angst hast! Tue was dagegen und lass dir zeigen wie man es bei einem Säugling geht. Wahrscheinlich wirst du merken, dass keine wesentliche Unterschiede bestehen. Kinderstationen lernen z.T. die Eltern an s.c. zu spritzen, dann dürfte es für einen GuK wohl keine besondere Herausforderung sein.

Was ist anders? Hautaufbau? Fehlende Compliance? I-wie verstehe ich das Problem nicht.

Ob du das darfst? Aber selbstverständlich. Der Arzt hat es angeordnet. Du hast eine Ausbildung in der die Technik der s.c.Injektion gelehrt wird. Der Aufbau der Haut ist in jedem Alter gleich.

Elisabeth

Bei Frühgeborenen ist die Haut in den ersten Lebenstagen durchaus dünner, aber das reguliert sich dann. Ich versteh das Problem ansonsten auch nicht wirklich.
 
Hey,
wenn du es wirklich nicht tun willst, bzw. dich nicht in der Lage siehst die Injektion durchzuführen hast du per Gesetz ein Verweigerungsrecht. Der Arzt hat die ANordnungsverantwortung, die beeinhaltet auch dass er sicher gehen muss, dass die Person an die er es deligiert das Beherrscht. Wenn er also deinen Pflegedienst beauftragt, geht er davon aus dass ihr es könnt. Du bist verantwortlich für die richtige duurchführung. Siehst du dich nicht in der Lage dazu hast du besagtes Verweigerungsrecht. Es darf dich keiner dazu zwingen. Lass es dir einfach vom Kinderarzt zeigen.
LG
 
@ludmilla- ich bezweifele, dass man ein Kind >1000g nach Hause geben wird. *g*

@Geripfleger- jeder Arzt wird davon ausgehen, dass eine GuK in der Lage ist s.c.Injektionen zu geben. Das lernt bereist die KPH in ihrer Ausbildung. Vom Laien wollen wir gar nicht erst anfangen.

Ich finde es beschämend, was man für einen Aufstand macht, wenn man bei einem Säugling (4Wo.-12Mo.) eine s.c.Injektion setzen soll.

Ein Problem sehe ich allerdings- wenn die zu injizierende Menge berechnet werden muss. Vor allem dann, wenn es um Verdünnungen geht. Da kann man dem Arzt nur empfehlen, es bis ins Detail zu beschreiben.

Elisabeth
 
Elisabeth, ich finde deine Antwort beschämend, sonst nichts.

Übrigens: laut Pschyrembel ist ein Säugling ein Kind nach der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lj.. In diesem Fall 8 Tage.
 
Ich kenne noch das Neugeborene. Das zählt bis zur 4 Woche. Aber schön, dass wir nun wissen, dass das Kind 8 Tage alt ist.

Und ich bleibe bei meiner Aussage: es kann nicht sein, dass man fragt, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die einem untersagt als GuK einem 8 Tage alten Säugling eine s.c.Injektion zu setzen. Damit werden eindeutig fachliche Defizite aufgezeigt.

Elisabeth
 
@ludmilla- ich bezweifele, dass man ein Kind >1000g nach Hause geben wird. *g*

@Geripfleger- jeder Arzt wird davon ausgehen, dass eine GuK in der Lage ist s.c.Injektionen zu geben. Das lernt bereist die KPH in ihrer Ausbildung. Vom Laien wollen wir gar nicht erst anfangen.

Ich finde es beschämend, was man für einen Aufstand macht, wenn man bei einem Säugling (4Wo.-12Mo.) eine s.c.Injektion setzen soll.

Ein Problem sehe ich allerdings- wenn die zu injizierende Menge berechnet werden muss. Vor allem dann, wenn es um Verdünnungen geht. Da kann man dem Arzt nur empfehlen, es bis ins Detail zu beschreiben.

Elisabeth

Hallo Elisabeth, ich wollte nur Deine Aussage bezüglich der Haubeschaffenheit differenzieren. Du hast natürlich recht, ein Frühchen mit dünner Haut wird in der Regel im Krankenhaus versorgt.
Ansonsten stimme ich deinem Beitrag uneingeschränkt zu. Allerdings finde ich, dass man als GuK auch eine Dosis berechnen können muss. Wenn Clexane verdünnt werden muss, um es aufziehen zu können, muss angegeben sein mit was es verdünnt werden soll. Aber einen einfachen Dreisatz, dass ist meines Erachtens Unterkursniveau, das lernt man bereits vor der Ausbildung in der Schule.

Elisabeth, ich finde deine Antwort beschämend, sonst nichts.

Übrigens: laut Pschyrembel ist ein Säugling ein Kind nach der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lj.. In diesem Fall 8 Tage.

Ich finde es nicht beschämend. Wenn Du dich nicht traust das Kind zu spritzen, okay. Aber sich darauf zurückzuziehen, dass man das evtl. gesetzlich nicht darf ist beschämend. Ich finde, dass du als exam. Kraft die Pflicht hast, es dir zeigen zu lassen und es dann zu lernen.
Als säugling bezeichnet man ein Kind während des ersten Lebensjahrs und einen Säugling in den ersten 4 Wochen ist ein Neugeborenes. Wenn das Kind erst 8 Tage alt ist, ist es auch nicht so schwer das Kind während der Injektion zu halten. Das wird bei mobiler werdendem Kind sicher schwieriger, ist aber mit einer 2.Person durchaus möglich. Vielleicht will die Mutter das sogar machen.

Ich kenne noch das Neugeborene. Das zählt bis zur 4 Woche. Aber schön, dass wir nun wissen, dass das Kind 8 Tage alt ist.

Und ich bleibe bei meiner Aussage: es kann nicht sein, dass man fragt, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die einem untersagt als GuK einem 8 Tage alten Säugling eine s.c.Injektion zu setzen. Damit werden eindeutig fachliche Defizite aufgezeigt.

Elisabeth

So sehe ich das auch!

Gruß Ludmilla
 

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