Bestimmter Notendurchschnitt im Examen für Weiterbildungen?

Steffi1984

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03.01.2006
Beiträge
622
Ort
Regensburg
Beruf
Gesundheits-und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
FKS für Onkologie, Praxisanleiterin, aktuell Weiterbildung "Fachwirt im FSG"
Hi,

benötigt man eigentlich für bestimmte Weiterbildungen wie Fachschwester für Onkologie etc. einen bestimmten Notendurchschnitt im Examen?

Danke für euere Antworten

Steffi
 
Eigentlich nicht, aber die Fachweiterbildungen setzen auch
ein gewisses Fachwissen voraus. Und da kann man wohl davon
ausgehen, dass die Leute so schlecht in der Schule nicht waren.
 
HI @Piratte,

danke für Deine Antwort!

Es gibts also keinen bestimmten Zulassungsnotendurchschnitt,oder?
Eben "nur" die vorraussetzungen, das man mindestens 6Monate in dem gewünschten Gebiet gearbeitet haben muss
 
Steffi1984 schrieb:
Es gibts also keinen bestimmten Zulassungsnotendurchschnitt,oder?
Eben "nur" die vorraussetzungen, das man mindestens 6Monate in dem gewünschten Gebiet gearbeitet haben muss
Ich glaube so ist das nicht ganz richtig. So weit ich weiß (lass mich auch gerne belehren) braucht man zweijährige Berufstätigkeit nach dem Krankenpflegeexamen, davon sechs Monate in der gewünschten Fachrichtung (z.B. Onkologie).

Was den Zulassungsdurchschnitt angeht, gibt es wahrscheinlich nur "hausinterne" Regelungen.
 
Hallo,

einen Zulassungsnotendurchschnitt gibt es soweit ich weiß in keiner Fachweiterbildung. War bei mir auch nicht relevant. Nur die Berufserfahrung zählt.

Gruß Franko:wink:
 
Hallo Steffi, einen Notendurchschnitt aus dem Ergebnis der Erstausbildung (KS/KrPFL) gibt es generell nicht. Allerdings wie schon in einer o.a.Antwort erwähnt, sehen die Weiterbildungsordnungen eine zweijährige Berufspraxis vor,davon eben 6 Monate in dem Fachbereich der gepl. Weiterbildungsrichtung. Der "Vorteil" der Berufspraxis liegt m.E.darin, daß auch eine Kollegin/ein Kollege der nicht so gut in der Prüfung abgeschnitten hat, während dieser Zeit Entwicklungsmöglichkeiten hat und diese auch durch den AG dargestellt werden können. Innerhalb der "mindestens" 6-monatigen Tätigkeit im Fachbereich besteht weiterhin die Möglichkeit, zu prüfen ob die angestrebte Wb zum eigenen Profil passt, aber auch durch den AG eine entsprechende Referenz zu erhalten. Gruß mage
 

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