Bereitschaft aber keinen Dienstwagen?

Was für Aufgaben habt ihr denn bei der Rufbereitschaft? Und was gilt als Vorgabe wie schnell ihr beim Patienten sein müsst?

Bei wirklich Notfällen wird man ja wohl nicht warten, bis die ambulante Pflege kommt und gleich den Notarzt rufen oder nicht....!?

Fakt ist, dass Rufbereitschaft nirgendwo gut und der Leistung entsprechend bezahlt wird, da brauchen wir ambulante und stationäre Pflege nicht gegeneinander aufzurechnen.
Fakt ist auch, dass keine Klinik dem Arbeitnehmer ein Auto zur Verfügung stellt um rasch und zügig am Arbeitsort zu sein während der Rufbereitschaft. Da interessiert den Arbeitgeber nicht wie weit du weg wohnst oder ob du ein Auto hast. Wenn der Arbeitgeber dir ein Bereitschaftszimmer zur Verfügung stellt, kann es dies meines wissens rein rechtlich so machen.

Inwieweit dein Arbeitgeber dies rechtlich so handhaben kann, weiß ich nicht, weil es da ja auch auf vertragliche Regelungen ankommt, die es vielleicht den Dienstwagen betreffend gibt.
 
Die Rufbereitschaft im ambulanten Dienst ist nicht vergleichbar mit der Rufbereitschaft im Krankenhaus.

Es geht hier eher um "Hygieneunfälle" bei den Klienten. Die Klienten melden sich am Notfalltelefon wenn sie Hilfe brauchen und dann heißt es in der Regel, erst einmal ins Büro steppen und die Schlüssel holen und dann ab zum Klienten. Dann wieder Schlüssel zurück ins Büro und wenn du Pech hast meldet sich der nächste wenn du dann gerade mal eine halbe Stunde zuhause bist.

Bei Notfällen rufen wir natürlich auch gleich den Notarzt etc. Allerdings macht es manchmal auch hier Sinn, wenn man ebenfalls schnell vor Ort sein kann wegen des Schlüssels.
 
Was man auch nicht vergessen sollte, die Bereitstellung eines Dienstwagens kann (kommt auch mal auf den Sachbearbeiter an) als Geldwerter Vorteil im Vergleich mit anderen i. d. Pflege o.Berufsgruppen gegenüber, vom Finanzamt gewertet werden. (Gott bewahre). Die gefahrenen km mit dem Privat PKW sollten so denke ich aber steuerlich absetzbar sein, nach dem neueste Urteil (Pendlerpauschale)

Du bist aber auf alle Fälle immer auf dem Arbeitsweg BG ´lich versichert, dein Auto aber nur bei dir Privat.

Es ist denke ich immer eine Frage von Angebot und Nachfrage, im Saarland werden amb. Pflegekräfte gesucht, dann kann man auch Ansprüche stellen
z.B. Dienstwagen mit nach Hause nehmen, Fahrten mit Privat PKW vergüten lassen ... Oft eine Frage der Verhandlungen.
 
Wenn man das so eng sieht, muß man auch berücksichtigen, dass man mit der eigenen Kfz Versicherung normalerweise keine Fahrten für die Arbeit machen darf. Viele Versicherungen haben da andere Tarife, wenn das Fahrzeug nicht nur privat genutzt wird.
 
Guten Abend,
dank Euch erstmal für die vielen Antworten!!!
Also ein Bereitschaftszimmer haben wir nicht. Desweiteren hat unser Chef wirklich keinen Plan was ist wenn wir einen Notfall haben verlangt aber das wir inerhalb von 15min am Einsatzort! Die die nur Fahrrad haben werden weiterhin voll mit eingeplant und können zusehen wie sie das alles realisieren sollen. Wir bekommen pro gefahrenen Kilometer 25ct und da müssen wir noch hinterher rennen...naja privat halt!!!! Sicher rufen die Angehörigen im akut Notfall nen Notarzt aber wenn da keine sind stehen wir an erster Stelle(Hausnotruf) kann also alles mögliche sein!!!!

Lg unterplinte
 
Ihr habt auch einen Hausnotruf in euren Leistungskomplexen? Also keinen Kooperationspartner wie das DRK z.B.?
 
Wobei es bei Haustechnikern nicht um Menschenleben geht, oder definiere ich dies gerad falsch;-) Und wenn Ärzte Bereitschaft haben, dann bekommen sie die Kosten die für´s Taxi zustande kommen, ja erstattet, was hier ja nicht der FAll ist, wenn ich es richtig verstanden habe.
Ich denke doch, dass man nen PkW gestellt bekommen sollte, wenn man sich bereit erklärt Rufbereitschaft zu machen... Verhandlungssache!
Bei uns in der Firma bekommt jeder nen Dienstwagen, den er mit nach Hause nehmen kann, wenn er im Dienst ist, aber bei es sind nur zwei Leute die sich die Bereitschaft teilen und notfalls raus müßen. Wenn ich keinen PkW hätte und unser Chef so denken würde, dann hätte ich sicher schon meine Konsequenzen draus gezogen.
 
Wobei es bei Haustechnikern nicht um Menschenleben geht, oder definiere ich dies gerad falsch;-)
Eigentlich ja, denn es fallen auch mal Sauerstoffanlagen oder Stromanlagen aus und die Notagregate laufen nicht ewig.
Und wenn Ärzte Bereitschaft haben, dann bekommen sie die Kosten die für´s Taxi zustande kommen, ja erstattet, was hier ja nicht der FAll ist, wenn ich es richtig verstanden habe.
Ich kenne keinen Arzt im Hintergrunddienst (Krankenhaus) oder Niedergelassenen Arzt der Taxi oder Fahrtkosten erstattet bekommt. Natürlich kann es sein das sie in der Dienstpauschale eingerechnet werden, dann im pflegerichen Bereich auch. Nur wann war hier die letzte Lohnerhöhung zum Ausgleich der höheren z.B. Benzinkosten.
Ich denke doch, dass man nen PkW gestellt bekommen sollte, wenn man sich bereit erklärt Rufbereitschaft zu machen... Verhandlungssache!
Genau, aber wer im sozialen Bereich verhandelt seine Verträge aus? Pflegedienstdirektoren ja, aber wir? Unterstützen wir doch mal die Aktionen von DBFK und Verdi.
Bei uns in der Firma bekommt jeder nen Dienstwagen, den er mit nach Hause nehmen kann, wenn er im Dienst ist, aber bei es sind nur zwei Leute die sich die Bereitschaft teilen und notfalls raus müßen. Wenn ich keinen PkW hätte und unser Chef so denken würde, dann hätte ich sicher schon meine Konsequenzen draus gezogen.

Grüße aus France
 
Ein niedergelassener Arzt hat mit Sicherheit ein Auto griffbereit. Und ich glaube kaum, dass man in der Rufbereitschaft innerhalb von 12 Std. in einem Krankenhaus 6x zuhause angefordert wird. In der Regel wird man angefordert, weil eine Kraft ausgefallen ist und arbeitet dann eine Schicht ab.

Im ambulanten sieht das anders aus. Da ist ein PKW zwingend erforderlich um eine Rufbereitschaft abdecken zu können. Ansonsten müßten die Patienten zu lange warten. Und es ist Gang und gebe, dass die Rufbereitschaft einen PKW zur Verfügung gestellt bekommt. Ein Chef der sich da stur stellt wäre die längste Zeit mein Chef gewesen.
 
Ich nehme an, euer Chef hat keine Lust auf Mehrkosten in Form von 1%Versteuerung bei Dienstwagen mit privater Nutzung. Wenn arbeitsvertraglich festgelegt ist, dass ihr die Firmenfahrzeuge ausschliesslich dienstlich nutzen dürft, könnt ihr gar nichts dagegen machen. :deal: Die Fahrten hin und zurück zur Arbeit könnt ihr geltend machen in Form von Kilometerpauschale, natürlich auch in der Rufbereitschaft und eure Handys könnt ihr auch steuerlich absetzen(dazu benötigt ihr eine schriftliche Bestätigung eueres Arbeitgebers, dass euer Handy dienstlich genutzt wird).

....achja, zur info: wenn Ihr den Dienstwagen privat nutzen solltet, müsst ihr den Wagen auch nochmal 1%versteuern... bei einem Neuwagen sicher auch keine peanuts
 
korrigiere...ihr und der Arbeitgeber müsst den Wagen mit 1% Neuwagenwert versteuern (also zahlt jeder die Hälfte) egal wiealt der Wagen ist....
 
Grüße aus France
Sicher gibt es auch Notfälle bei den Technikern, aber wie selbst schon im Satz geschrieben, es gibt für solche Fälle Notagregate, die erstmal zur Überbrückung einspringen, in sofern haben die Techniker 5 min mehr Zeit zum Einsatzort zu fahren, aber wer springt in der Häuslichkeit ein??? Da gibt es kein Notagregat...
Wollen wir uns mal nichts vor machen, es ist ein unding, das der Chef sich da so quer stellt. Er könnte ja auch nur einen Dienstpkw nur für Bereitschaftszwecke besorgen und die jenigen, die dann bereitschaft und kein Auto haben, können den dann für die Zeit mit nach Hause nehmen...

I
 
Ein Arbeitgeber ist nicht dafür verantwortlich, dass und wie du an deinen Dienstort kommst. Wenn er den Wagen von eurem Pflegedienst aus zur Verfügung stellt ist er auf der sicheren Seite, meiner Einschätzung nach (lasse mich gern eines besseren belehren).
Er muss ja nicht auch nicht dafür Sorge tragen, dass die Bahn fährt der Fahrradreifen genug Luft hat und Privat- PKW fahrtüchtig ist.

Die Rufbereitschaft von zuhause hat auch nicht die Auflage, dass man innerhalb einer bestimmten Zeit am Einsatzort sein muss. So war es jegdenfalls bei einem meiner AG (Krankenhaus). Dort wurde Rufbereitschaft angeordnet um bei enorm hoher Arbeitsbelastung innerhalb einer absehbaren Zeitspanne Hilfe anzufordern und weil einige Leute sehr weit weg wohnten undz.T. auch kein Auto hatten wollten sie keinen Bereitschaftsdienst machen. Damit sind sie rein rechtlich nicht durchgekommen und sie mussten wie alle anderen Bereitschaftsdienst leisten.

Ob dieses Verhalten vom Arbeitgeber gut und richtig, im Sinne von Mitarbeitermotivation u.ä., ist? Ganz bestimmt nicht!
Warum erkundigt ihr euch nicht nicht mal bei einem Anwalt was rechtlich wirklich von euch verlangt werden kann, dann seid ihr mit evtl Forderungen auf der sicheren Seite und könnt gegenüber eurem Arbeitgeber ganz anders, sachlich und weniger emotional argumentieren. Ansonsten spekulieren wir hier weiter über verschiedene AG und unterschiedlich Tarifvereinbarungen......
 

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