Benotetes Probeexamen ? Ist das zulässig ?

nurse25

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Hallo ihr Lieben,

wir schreiben im August unser Examen zur Gesundheits- und Krankenpfleger/-in.
Auf Grund der Corona Situation hatten wir dieses Schuljahr fast ausschließlich Online- Schule. In dieser Zeit erfolgten kaum Notenerhebungen. Da den Lehrer jetzt Noten von uns fehlen schreiben wir alte Examensprüfungen, die benotet werden und als Note in unser Abschlusszeugnis zählen, was den Schnitt bei vielen Verschlechtern wird da viele in ihrer Prüfungsvorbereitung einfach noch nicht so weit ist ( vor allem beim 3. Tag)

Meine Frage ist ob es zulässig ist ein PROBE Examen zählen zu lassen als „Schulaufgaben“ Note fürs letzte Zeugnis.
Danke schonmal für eure Antworten :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja.

Zwischenzeugnisse sind - bisher - nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben. Aber hier kann die Schule nach eigenem Ermessen Leistungsnachweise erheben. Mit alten Examensarbeiten zu üben finde ich per se nicht verkehrt, dann kennt Ihr den Aufbau schon.

Vornoten tauchen jedoch nicht im Examenszeugnis auf. Da zählt ausschließlich die Leistung an den Prüfungstagen.

Beides ändert sich mit dem Pflegeberufegesetz, aber für Deinen Jahrgang greift diese Änderung noch nicht.
 
Braucht man nicht ohnehin einen Notendurchschnitt um für das Examen zugelassen zu werden?
Ich weiß nicht ob das eine höher vorgegebene Vorschrift ist.
Bei uns musste man mindesten bei 4,0 liegen. Sonst wurde man nicht für das Examen zugelassen. Kann auch schulspezifisch gewesen sein.
 

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