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- 05.03.2012
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Hallo,
ich werde in diesem Jahr eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beginnen.
Ich werde nach den AVR-Caritas bezahlt.
Ich habe zwei Kinder unter 18 Jahren und beziehe für beide Kinder Kindergeld.
Im Internet konnte ich folgendes finden:
Könnt ihr mir sagen, ob ich auch einen Anspruch als Auszubildende auf diese Kinderzulage habe?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
PeterPanKay
ich werde in diesem Jahr eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin beginnen.
Ich werde nach den AVR-Caritas bezahlt.
Ich habe zwei Kinder unter 18 Jahren und beziehe für beide Kinder Kindergeld.
Im Internet konnte ich folgendes finden:
AVR Caritas Zuschläge - Kinderzulage
Beschäftigte der Caritas erhalten in Anlehnung an den TVöD eine Kinderzulage, wenn sie Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz bzw. nach dem Bundeskindergeldgesetz oder ohne die Berücksichtigung des § 64 und § 65 des Einkommenssteuergesetzes bzw. § 3 und § 4 des Bundeskindergeldgesetzes besitzen. Die Zahlung erfolgt in monatlichen Intervallen, sofern der Anspruch auf Kinderzulage mindestens einen Tag im Monat vorliegt. Die Höhe der Kinderzulage richtet sich nach dem dienstlichen Eintrittsjahr in die Caritas sowie nach der Anzahl der Kinder.
Somit ergeben sich folgende Werte:
1) Für Beschäftigte mit einem dienstlichen Eintritt nach dem 30. Juni 2008 wird eine Kinderzulage für jedes zu berücksichtigende Kind in Höhe von 90 Euro monatlich gezahlt.
2) Für Beschäftigte mit einem dienstlichen Eintritt vor dem 01. Juli 2008 gelten folgende Kinderzulagen:
- 01.01.2008 – 31.12.2008 92,02 Euro
- 01.01.2009 – 31.12.2009 95,98 Euro
- 01.01.2010 – 31.12.2010 97,13 Euro
- 01.01.2011 – 31.07.2011 97,72 Euro
- ab 01.08.2011 98,20 Euro
Quelle: oeffentlichen-dienst.de - Link
Könnt ihr mir sagen, ob ich auch einen Anspruch als Auszubildende auf diese Kinderzulage habe?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
PeterPanKay