Ausschlußfristen im Tarifvertrag

HenriF

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Verfallen Zuschläge (Erschwerniszuschläge, ect) nach 6 Monaten, wenn dem Arbeitnehmer nicht bekannt war, dass überhaupt Zuschläge geleistet werden ?!
 
Verfallen Zuschläge (Erschwerniszuschläge, ect) nach 6 Monaten, wenn dem Arbeitnehmer nicht bekannt war, dass überhaupt Zuschläge geleistet werden ?!

Ja!
In sofern, sobald man mitbekommt, dass die AG fehlerhaft abrechnet, den Anspruch sofort schriftlich geltend machen. Im TVöD ist es nach §37. Sobald dieser Anspruch gestellt wurde, ist es ersteinmal egal wie lange der AG braucht um seinen Fehler zu korrigieren. Ab dem Tag des Antrags, rückwirkend für 6 Monate ab diesem Tag, wird alles nachgezahlt.
 
Guten Morgen,

in ähnlichem Zusammenhang habe ich auch eine Frage:

Im Arbertsvertrag steht "Vergütung nach TvÖD", auf der Abrechnung nach TVöD-K. Ist dies korrekt bzw. von mir zu akzeptieren? Meines Wissens nach sind ja Unterschiede zw. beiden vorhanden.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Guten Morgen,

in ähnlichem Zusammenhang habe ich auch eine Frage:

Im Arbertsvertrag steht "Vergütung nach TvÖD", auf der Abrechnung nach TVöD-K. Ist dies korrekt bzw. von mir zu akzeptieren? Meines Wissens nach sind ja Unterschiede zw. beiden vorhanden.

Gruß
Die Anästhesieschwester

Das ist korrekt!
Der TVöD-K ist der "besondere Teil Krankenhäuser", sprich der Teil des TVöD der in Kliniken angewandt werden muss, wenn der TVöD angewendet wird.
Es gibt auch für andere Berufsgruppen im ÖD besondere Teile des TVöD.
Also, wie gesagt, alles korrekt.
 

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