Neuer Tarifvertrag 07/2010 - Zurückstufung erlaubt? (Zeitarbeit)

Ekle

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27.08.2010
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Hallo, brauche mal eure Hilfe

bei einem 400 Euro Job als Krankenschwester in der Zeitarbeit soll ich nach einem Jahr eine Tarifvertragänderun mit der Entgeldgruppe E6 auf E4 unterschreiben. Das bedeutet für mich im Stundenlohzn ca. 2 Euro weniger aber durch die Erhöhung der Zuschläge um zwei
Euro der selbe Stundenlohn wie vorher...
wird man damit über den Tisch gezogen?
Bitte um Rat! Die drängeln schon sehr..was soll ich macheb?
Vielen Dank :nurse:
 
Was für ein Tarifvertrag soll das sein??
 
Hallo,

Du hast mit Sicherheit einen Arbeitgeber, der einen der drei Tarifverträge anwendet:

  • AMP
  • BZA
  • iGZ
Wie auch immer: es ist nicht normal und auch absolut unseriös, die vor wenigen Wochen verhandelten Lohnerhöhungen (die zu 100% den Mitarbeitern zugute kommen sollten) nicht an die Mitarbeiter weiter zu geben!

Nur mal so nebenbei: Medizinisches Personal wird insbesondere von Zeitarbeitsunternehmen händeringend gesucht.

Vielleicht schaust Du Dich mal nach einem neuen und besseren Arbeitgeber um? Das wird sicherlich nicht so schwer, wie Du vielleicht denkst.

Auf jeden Fall solltest Du keine Änderungsvereinbarung unterschreiben, denn dann ist die Änderung rechtens und Deine eigentliche Eingruppierung wird herabgesetzt (s. auch LOHNRECHNER - Stundenlohn in der Zeitarbeit berechnen)

Alles Gute!
 
Hallo, brauche mal eure Hilfe

bei einem 400 Euro Job als Krankenschwester in der Zeitarbeit soll ich nach einem Jahr eine Tarifvertragänderun mit der Entgeldgruppe E6 auf E4 unterschreiben. Das bedeutet für mich im Stundenlohzn ca. 2 Euro weniger aber durch die Erhöhung der Zuschläge um zwei
Euro der selbe Stundenlohn wie vorher...
wird man damit über den Tisch gezogen?
Bitte um Rat! Die drängeln schon sehr..was soll ich macheb?
Vielen Dank :nurse:

Hallo,

also rein arbeitsrechtlich kann dich, unabhängig vom Tarifvertrag, niemand zwingen, einen schlechteren Arbeitsvertrag zu unterschreiben. In diesem Fall müsste der Arbeitgeber dies über eine "Änderungskündigung" erzwingen.
Ferner werden fast überall Krankenschwestern händeringend gesucht, sodaß man es sich momentan keine schlechteren Vertragsbedingungen aufzwingen lassen muß.
Du solltest außerdem mal prüfen, ob der "neue" angebotene Stundenlohn unter dem "Mindestlohn in der Pflege" (EUR 8,50 im Westen) liegt, dann wäre er sogar gesetzwidrig.

Gruß

medsonet.1
 
Hat sich der Einsatzbereich verändert?

Elisabeth
 

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