Weiß ich inzwischen ja auch
Fassen wir also zusammen: Grundsätzlich war es bei der letzten Reform möglich
auf Antrag die neue Berufsbezeichnung zu führen.Im Gesetzesentwurf für die jetzt geplante Reform ist es ebenfalls vorgesehen
auf Antrag die neue Berufsbezeichnung Pflegefachmann/-Frau zu führen.Wenn man die Erlaubnis dann hat kann man sich Pflegefachmann etc.nennen.Wenn nicht, darf man sich so auch nicht nennen.(Weil ja Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erteilt sein muss.) "Einfach so" die neue Berufsbezeichnung führen ist also nicht.(siehe dazu Posting #10)