Ausbildungsverlängerung - rechtliche Grundlagen?

Emily1909

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24.10.2016
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Hallo, ich habe eine Frage:
Ich bin in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und befinde mich (eigentlich) im dritten Lehrjahr...

Folgende Situation:
Ich bin schwanger geworden und konnte aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht weiter machen, war also von Januar 2016 bis August krankgeschrieben, und befinde mich seitdem im Mutterschutz bis Dezember und dann Elternzeit bis September 2017. Meine Ausbildung werde ich an einer anderen Schule fortsetzen, diese hat aber ein anderes System als meine alte (im dritten Lehrjahr 'spezialisieren' sie sich dort und haben noch kaum theoretischen Unterricht, ist ein Universitätsklinikum) aufgrund dessen würde ich eigentlich gerne dort im 2. Lehrjahr wieder anfangen. Ist das möglich? Ich meine wegen der Länge der Ausbildung, etc.? Rechtliche Grundlagen? Wie lange darf die Ausbildung maximal dauern?

Alles an Info was ihr mir bieten könnt: immer her damit :-)
Liebe Grüße
 
Den Ausbildungsvertrag an der neuen Schule hast Du schon in der Tasche? Dann müsstest Du die entsprechenden Konditionen doch ausgehandelt haben, bzw. hätte man Dir sagen können, ob dies rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Rechtlich ist es möglich, eine Maximaldauer gibt es in diesem Fall nicht, Du könntest sogar drei Jahre Elternzeit nehmen. Die Wiederholung ist möglicherweise sogar notwendig, um auf die nötigen Pflichtstunden zu kommen. Besorg Dir von Deiner alten Schule eine genaue Auflistung der bisherigen Stunden in Theorie und Praxis.
 
Mir wurde mündlich zugesichert, dass ich den neuen Platz bekomme, einen Vertrag habe ich noch nicht dafür soll ich mich nächstes Jahr im Sommer nochmal melden... werde dann auch nochmal nachfragen. Hatte nur irgendwie gehört, dass die Ausbildung nicht länger als 4 Jahre dauern darf.
 

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