- Registriert
- 24.10.2016
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Hallo, ich habe eine Frage:
Ich bin in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und befinde mich (eigentlich) im dritten Lehrjahr...
Folgende Situation:
Ich bin schwanger geworden und konnte aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht weiter machen, war also von Januar 2016 bis August krankgeschrieben, und befinde mich seitdem im Mutterschutz bis Dezember und dann Elternzeit bis September 2017. Meine Ausbildung werde ich an einer anderen Schule fortsetzen, diese hat aber ein anderes System als meine alte (im dritten Lehrjahr 'spezialisieren' sie sich dort und haben noch kaum theoretischen Unterricht, ist ein Universitätsklinikum) aufgrund dessen würde ich eigentlich gerne dort im 2. Lehrjahr wieder anfangen. Ist das möglich? Ich meine wegen der Länge der Ausbildung, etc.? Rechtliche Grundlagen? Wie lange darf die Ausbildung maximal dauern?
Alles an Info was ihr mir bieten könnt: immer her damit
Liebe Grüße
Ich bin in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und befinde mich (eigentlich) im dritten Lehrjahr...
Folgende Situation:
Ich bin schwanger geworden und konnte aus gesundheitlichen Gründen die Ausbildung nicht weiter machen, war also von Januar 2016 bis August krankgeschrieben, und befinde mich seitdem im Mutterschutz bis Dezember und dann Elternzeit bis September 2017. Meine Ausbildung werde ich an einer anderen Schule fortsetzen, diese hat aber ein anderes System als meine alte (im dritten Lehrjahr 'spezialisieren' sie sich dort und haben noch kaum theoretischen Unterricht, ist ein Universitätsklinikum) aufgrund dessen würde ich eigentlich gerne dort im 2. Lehrjahr wieder anfangen. Ist das möglich? Ich meine wegen der Länge der Ausbildung, etc.? Rechtliche Grundlagen? Wie lange darf die Ausbildung maximal dauern?
Alles an Info was ihr mir bieten könnt: immer her damit
Liebe Grüße