Ausbildungsverlängerung

Danke Leute für die zahlreichen Antworten.

Ich war eben bei der Lehrerin, da sie bis heute eine Antwort von mir wollte. Ich werde zum 31.05 die Ausbildung verlassen müssen. Als ich fragte, ob es trotzdem möglich wäre den Härteantrag zu schicken, hat sie nur gesagt, dass es nichts bringen würde, da Fehlzeiten und Noten nicht passen. Ich verstehe es einfach nicht habe nur die eine 5 im mündlichen. Die restlichen Noten waren alle okay.

Danke für eure Hilfe..

Gruß

xlalax
 
Nein ist es nicht. die APrV ist da eindeutig.
Sonst wären ja in jedem Bundesland und Reg.bezirk (wo es ihn gibt) völlig unterschiedliche Noten im Prüfungszeugnis und dieses würde dann völlig ad absurdum geführt.
Na dann zeig mir doch mal bitte den genauen Passus, der das verbieten soll. :wink1:
Und lies bitte auch hier:
https://zefq-journal.com/article/S1865-9217(16)30085-X/pdf
bzw.
http://www.ipp.uni-bremen.de/upload...derkrankenpflegeausbildung_im_Land_Bremen.pdf
Also kann das, was Maniac schrieb, durchaus legal bei ihm so laufen.
ja genau in 3Jahren, wenn aber verlängert wurde ist Rechnung eine andere.
Beispiel: Ich bin 10Tage drüber - verlängere um 1 Jahr - dann brauch ich nur noch die 10Tage im vierten Jahr arbeiten/zur Schule gehen um das Gesetz zu erfüllen.
Schon klar, dann wäre der Schüler erst mal aus dem Schneider.
Allerdings muß die Verlängerung erst mal genehmigt werden, und was ist, wenn der Schüler im Verlängerungsjahr weitere Fehlzeiten ansammelt?
 
Danke Leute für die zahlreichen Antworten.

Ich war eben bei der Lehrerin, da sie bis heute eine Antwort von mir wollte. Ich werde zum 31.05 die Ausbildung verlassen müssen. Als ich fragte, ob es trotzdem möglich wäre den Härteantrag zu schicken, hat sie nur gesagt, dass es nichts bringen würde, da Fehlzeiten und Noten nicht passen. Ich verstehe es einfach nicht habe nur die eine 5 im mündlichen. Die restlichen Noten waren alle okay.

Sosehr ich es auch verstehe, wenn ein Traum sich nicht erfüllt: vielleicht hatte die Schule auch das Gesamtbild im Blick.

Wenn ich aus "Privaten Gründen" sehr viel fehle und zwei Mal aus denselben Gründen fûr eine Prüfung nicht lernen kann, spiegelt das schon ein wenig in die Zukunft.

Im Berufsleben muss man sehr oft seine privaten Probleme zuhause lassen, die Zähne zusammenbeissen und trotzdem Leistung erbringen. Das kann sehr hart werden (ich weiss, wovon ich rede), aber da dran kommt man nicht vorbei.
 
Eines meiner Beispiele waren auch tatsächlich die öffentlichen Häuser in Bremen :)
Danke für die Links!
 
@Martin:
interessanter link - vor allem das Ergebnis.

Ja scheint möglich im Rahmen von Modellvorhaben - ok Danke.

Martin: Allerdings muß die Verlängerung erst mal genehmigt werden, und was ist, wenn der Schüler im Verlängerungsjahr weitere Fehlzeiten ansammelt?
ja schon, aber da wird der AG/die BFS schon große Geschütze auffahren müssen, im TVÖD besteht ein Recht darauf.
In der Praxis wird halt Druck ausgeübt, damit der Schüler selbst kündigt - genau deshalb.

Wenn noch Bsp. 20Tage Fehlzeiten, dann muss der Schüler nochmals 20Tage Arbeiten/Schule gehen.
 
@Martin:
interessanter link - vor allem das Ergebnis.

Ja scheint möglich im Rahmen von Modellvorhaben - ok Danke.
Du, das war mir ja auch komplett neu - bin ja genau wie Du in Bayern unterwegs, und da kenn ich Vornoten eben nur von den Altenpflegern her. :wink1: Wenn Maniac es nicht erwähnt hätte...
 
Ich war eben bei der Lehrerin, da sie bis heute eine Antwort von mir wollte. Ich werde zum 31.05 die Ausbildung verlassen müssen. Als ich fragte, ob es trotzdem möglich wäre den Härteantrag zu schicken, hat sie nur gesagt, dass es nichts bringen würde, da Fehlzeiten und Noten nicht passen. Ich verstehe es einfach nicht habe nur die eine 5 im mündlichen. Die restlichen Noten waren alle okay.

Mich würde jetzt das Bundesland interessieren. Gehört habe ich Ähnliches bisher nur aus Thüringen, die eine BLF haben. Dort werden wohl auch immer mal einige nicht zum Examen zugelassen, da aufgrund der bisher erbrachten Noten keine erfolgreiche Teilnahme bescheinigt werden konnte...