Hallo,
ich habe eine Ausbildungsstelle zum Krankenpfleger erhalten - allerdings unter dem Vorbehalt, vom Betriebsarzt untersucht und auf gesundheitliche Eignung festgestellt zu werden.
Nun mache ich mir Sorgen, da ich nur mit dem rechten Auge sehen kann, statt dem linken schon seit dem dritten Lebensjahr eine Augenprothese trage.
- Kann diese "Behinderung" meine Einstellung verhindern?
Ich bin recht optimistisch, da schließlich das Gehirn räumliches Sehen auch einäugig ermöglicht, indem es Entfernungen abzuschätzen lernt. Allerdings weiß ich nicht, wie dieser Aspekt von einem Betriebsarzt bewertet wird.
Für kompetente Antworten bin ich sehr dankbar.
ich habe eine Ausbildungsstelle zum Krankenpfleger erhalten - allerdings unter dem Vorbehalt, vom Betriebsarzt untersucht und auf gesundheitliche Eignung festgestellt zu werden.
Nun mache ich mir Sorgen, da ich nur mit dem rechten Auge sehen kann, statt dem linken schon seit dem dritten Lebensjahr eine Augenprothese trage.
- Kann diese "Behinderung" meine Einstellung verhindern?
Ich bin recht optimistisch, da schließlich das Gehirn räumliches Sehen auch einäugig ermöglicht, indem es Entfernungen abzuschätzen lernt. Allerdings weiß ich nicht, wie dieser Aspekt von einem Betriebsarzt bewertet wird.
Für kompetente Antworten bin ich sehr dankbar.