Arbeite im Altenheim - trotzdem im OP bewerben?

Sabin schrieb:
Auch Deine feste stelle bei der Schwesternschaft aufzugeben ist für viele wahrscheinlich Idioti

@ Sabin:

Ich muss bei der Schwesternschaft nicht austreten. Die würden mich da weiter übernehmen. Denn mit dieser Klinik, wo ich mich im OP beworben habe, haben die den größten Gestellungsvertrag (in dieser war ich schon in der Ausbildung). Also somit wäre alles super, wenn nur mal langsam eine Nachricht vom OP käme....*hoff*
Jedenfalls haben die schon mal das Stellenangebot aus dem Internet genommen.
 
Hast du jetzt eigentlich die Weiterbildung schon abgebrochen in Erwartung der Versetzung?

Elisabeth
 
Elisabeth Dinse schrieb:
Hast du jetzt eigentlich die Weiterbildung schon abgebrochen in Erwartung der Versetzung?

Nein, da warte ich lieber ab.
Ich hatte gestern ein Gespräch mit meiner Mentorin, die mich im Probejahr der Schwesternschaft begleitet. (Nach einem Jahr nach Eintritt in die Schwesternschaft endet die Probezeit und man ist somit so was wie unkündbar.)

Jedenfalls habe ich der auch gesagt, wenn das mit dem OP nicht klappt, mache ich die Geronto- Weiterbildung zu Ende. Denn heutzutage sind ja solche Weiterbildungen heiß begehrt.....
Das mit der freien OP- Stelle habe ich halt zufällig entdeckt, habe nicht danach gesucht.
 
4 Wochen sind ja noch nicht um... vielleicht hast du ja Glück.

Elisabeth
 
na dann herzlichen glückwunsch und guten start :up: musst du die weiterbildung jetzt bezahlen ?
 
Danke, bin gerade wg. den Weiterbildungskosten am Herumtelefonieren.....
Meiner Schwester arbeitet bei einer Anwältin, die soll das mal für mich erfragen.
 
Also habe mal wg. den Weiterbildungskosten bei so 'ner telefonischen Anwaltsberatung (weitaus billiger als in einer Kanzlei) angerufen.

Also der sagte mir, wenn ich für diese Vorderung (1900 Euro) für Weiterbildungsgebühren (wenn man Weiterbildung abbricht) mein Einverständnis nicht schriftlich gegeben habe, können mir die keine geldliche Vorderung stellen (das ich evtl. ein Teil der Weiterbildung zahlen müsste). Ich habe ja halt nix dazu unterschrieben (das zu unterschreibende Blatt dazu ist leer, wollten die nicht haben).

Naja, mal sehen, was draus wird.....
Muss jetzt auch erst noch warten, darf voraussichtlich erst zum 01.10. in den OP wechseln, wg. Kündigungsfrist.
 
Hallo, Netti,

bist du examinierte Krankenschwester oder Altenpflegerin ? - Ich habe da nicht so die richtige Auskunft von dir gefunden; - als examinierte Krankenschwester würde ich mich "bewerben" und versuchen die Lehrgänge Fachschwester (2 jahre) für den OP-Dienst zu besuchen - als Altenpflegerin ebenfalls erst bewerben und (wenn die es anbieten!) ebenfalls und die OTA (operationstechnische Assistent/in) im 1 Jahreskurs machen. - Aber ... OP-Arbeit ist Arbeit mit meist schlafenden Patienten und so wie ich dein Mitteilungsbedürfnis hier einstufe - da bist du im OP nicht gut aufgehoben . - Das ist nicht abwertend, sondern zur Überlegung geschrieben. Alles Gute !
 

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