Anrechnung von Fortbildung bei Teilzeitkraft

mamanurse

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Hallo Ihr,
ich arbeite 30% an jeweils 1 bzw. 2 Tagen in der Woche. Also 8 Stunden pro Arbeitstag. Wenn ich
Samstag eine Fortbildung habe, auch 8 Stunden, bekomme ich nur 2,4 Stunden im
Dienstplan gutgeschrieben. Warum ist das so? Wer kennt sich aus?:!::thinker:
Liebe Grüße
mamanurse
 
Da ist die Abrechnung falsch. Wenn Du 8 Stunden bei einer FB warst, bekommst Du auch 8 Stunden angerechnet.
 
FB können schon unterschiedlich berechnet werden.

Wenn der AG ein dienstlichen Notwendigkeit bzw. Erforderlichkeit bestätigt, dann bekomme ich alles.
Wenn sie wünschenswert ist, dann bekomme ich die Anreisezeit nicht und die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit angerechnet.
Also haben die TZkräfte im Zweifelsfalle das Nachsehen.
 
Wir "müssen" 2 FB machen - zusätzlich zu den Pflichtfortbildungen.
Die FB werden vom Haus angeboten und sind oft recht interessant und lehrreich.
Wir Teilzeitler bekommen die volle Stundenzahl angerechnet, allerdings immer ohne Fahrtzeit.
 
Bei uns werden Fortbildungen mit der zu leistenden Dienstzeit berechnet, wobei An- und Abreisezeiten grundsätzlich nicht zählen. Durch eine Freistellung für Fortbildungen entstehen keine Überstunden. Eine TZ-Kraft bekommt also für eine ganztägige FB auch nur 4 oder 5 Stunden berechnet....
 
Ich bin Teilzeitkraft und bekomme für angeordnete Fortbildungen die volle Zeit gutgeschrieben. Ich bin x Stunden da, also bekomme ich auch x Stunden und nicht anteilig.
Dieses Vorgehen, Teilzeitkräfte für 8 Stunden Fortbildung nur einen Bruchteil anzurechnen, finde ich schon sehr merkwürdig. Warum sind 8 Stunden Anwesenheit bei manchen nicht 8 Stunden wert? Das entzieht sich komplett meinem Verständnis.
 
Hallo Joerg,
auf was kann ich mich da berufen? Meine Chefin sagt, daß sei schon immer
so gewesen....
Grüße von der

mamanurse
 
Gibt es vielleicht eine entsprechende Dienstvereinbarung?
 
Ich verstehe die Teilanrechnung einer 8 Stunden FB auch nicht.
Allerdings arbeiten wir Teilzeitler bei uns im KH auch alle! volle Schichten, haben dann halt mehr freie Tage.
Nur im Urlaub wird der reduzierte Stundenanteil zugrundegelegt. Ist aber korrekt, wir haben alle die genaue Berechnungserklärung erhalten!!! und sie stimmt!
 
Etwas sei "schon immer so gewesen" ist natürlich das absolute Totschlagargument. :aetsch:
 
Hallo Joerg,
auf was kann ich mich da berufen? Meine Chefin sagt, daß sei schon immer
so gewesen....
Grüße von der

mamanurse


Frag einfach, seit wann "immer" ist und was dieses Immer mit Ihrem AV zu tun hätte, bez. wo man dieses verbindlich nachlesen könnte!

Sofern es keine freiwillige Teilnahme ist, gilt die Fortbildung gleich einer zu vergütenden Arbeitszeit!
 
Existiert diesbezüglich wirklich eine Gesetzesgrundlage, oder bezieht Ihr Euch lediglich auf tarifliche oder betriebsinterne Regelungen?
 
Ich sehe das ganze ebenfalls nicht so klar.

Eine Pflichtfortbildung und somit eine angeordnete Teilnahme wie hier mehrfach vermutet wurde, wird der AG wohl kaum für einen Samstag ansetzen. Von daher gehe ich mal von einer freiwilligen Fortbildung aus.

Der AG gibt also dem AN die Chance auf seine Kosten (Die Fobi an sich UND sogar anteilig die Stunden) eine Fortbildung zu besuchen...!
 
Hallo zusammen,
ist denn die freiwillige Fortbildung für die Teilzeitbeschäftigte
nur anteilsmäßig so viel Wert? Egal ob freiwillig oder nicht,
ich sitze ebenso lange in der Fb wie die Vollzeitbeschäftigte,
aber die bekommt 8 Stunden gutgeschrieben.
???
Es gab in meiner Abteilung bisher keine 30% Kraft, und die 60%, 70% ler stört
es wohl nicht so, die bekommen ja auch mehr aufgeschrieben...
Grüße
mamanurse
 
Welcher Tarifvertrag liegt zu Grunde?
Gibt es eine entsprechende Dienstvereinbarung?

Bei mir es z.B. so, dass ich an einem Fobi-Tag maximal 7,7 Stunden bekomme egal wielange die Fobi tatsächlich dauert, fällt die Fobi auf einen Sonntag - garnix, weil der Sonntag bei mir kein regulärer Arbeitstag ist.

Was hast du in deinem Fobi-Antrag eingetragen was du an Zeit erstattet haben willst? Ich muss die Arbeitstage bzw. die Stunden eintragen, sonst bekomme keine Zeitgutschrift.
 
Bei mir es z.B. so, dass ich an einem Fobi-Tag maximal 7,7 Stunden bekomme egal wielange die Fobi tatsächlich dauert, fällt die Fobi auf einen Sonntag - garnix, weil der Sonntag bei mir kein regulärer Arbeitstag ist.

Genau mit dieser Begründung erhält wahrscheinlich eine Teilzeitkraft auch nur die entsprechenden Stunden ...warum sollen dem AG bei freiwilliger Freistellung des AN auch noch Nachteile durch Überstunden entstehen?
 
Oh -wir hatten schon Pflichtfortbildungen am Samstag. Damit unter der Woche keiner fehlen muss.
 

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