Als 400€-Kraft: ambulante Wegezeiten keine Arbeitszeit?

AC2010

Junior-Mitglied
Registriert
10.06.2010
Beiträge
42
Beruf
ex. Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Ambulant
Hallo,

ich arbeite bei uns (zum Glück) nicht auf 400 Euro-Basis, aber mir ist zu Ohren gekommen, dass die 400 Euro-Kräfte ihre Fahrzeiten nicht als Arbeitszeiten aufschreiben dürfen, ebenfalls nicht die Haushaltshilfen. Ist das denn rechtes, mir sind fast die Augen aus dem Kopf gefallen.
 
Habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Zwar wurden bei mir die Wegstrecken bezahlt, aber als 400-EUR-Kraft hatte man diverse Nachteile, obwohl man laut Gesetz die gleichen Rechte hat, wie ein Festangestellter. Bei mir waren das:

  • Kein anteiliger Urlaub
  • Niedriger Stundenlohn 10 EUR/h
  • Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Keine Schichtzulagen
  • Kein Freizeitausgleich bei Feiertagsarbeit
  • Kein Arbeitsvertrag
Auf Nachfrage wäre mir der Urlaub gewährt worden, wenn ich für 6-7 EUR/h gearbeitet hätte... Bei allen anderen Punkten keine Diskussion. Habe dann nach einem Monat wieder gekündigt (bzw. gesagt, dass ich nicht mehr komme, hatte ja schließlich keinen Vertrag...)
 
Habe ähnliche Erfahrungen gemacht. Zwar wurden bei mir die Wegstrecken bezahlt, aber als 400-EUR-Kraft hatte man diverse Nachteile, obwohl man laut Gesetz die gleichen Rechte hat, wie ein Festangestellter. Bei mir waren das:

  • Kein anteiliger Urlaub
  • Niedriger Stundenlohn 10 EUR/h
  • Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Keine Schichtzulagen
  • Kein Freizeitausgleich bei Feiertagsarbeit
  • Kein Arbeitsvertrag
Auf Nachfrage wäre mir der Urlaub gewährt worden, wenn ich für 6-7 EUR/h gearbeitet hätte... Bei allen anderen Punkten keine Diskussion. Habe dann nach einem Monat wieder gekündigt (bzw. gesagt, dass ich nicht mehr komme, hatte ja schließlich keinen Vertrag...)

Also, wenn ich das auseinandernehme:

- Anteiliger Urlaub steht dir nach dem Gesetz zu
- Lohn ist Verhandlungssache, allerdings haben wir in Westdeutschland den Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde und Ostdeutschland 7,50 €. Für beides würde ich mir noch nicht mal die Jacke ausziehen.
- der Lohn ist auch im Krankheitsfalle zu bezahlen, sofern eine gültige AU vorliegt
- Schichtzulagen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, müssen in einem privaten Pflegedienst also auch nicht bezahlt werden (Verhandlungssache)
- Freizeitausgleich steht nicht zu, wenn du einen Vertrag auf gfB hast, in welchem eine Regelanzahl von Stunden pro Monat beschrieben steht. An welchen Tagen diese Erbracht werden ist Direktionsrecht des AG
- Ein Arbeitsvertrag ist zwar nach deutschem Arbeitsrecht nicht in Schriftform erforderlich, allerdings mus nach EU Recht einer bis spätestens 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit einer geschlossen werden.

Und Fahrzeiten zwischen den Patienten sind immer Arbeitszeiten, egal, ob du gfB bist oder Teil/Vollzeit

Wenn ich irgendwo mich vertan habe oder Fehlinformationen habe freue ich mich über eine Korrektur.

lg
 
hallo,
Ihr da überübermir,

das ist der nackte Wahnsinn.
Richtig so, billy-Batty, dass Du geschmissen hast!

Grüsse
 

Ähnliche Themen