5. Wochenende in Folge arbeiten: zulässig?

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hallo,

bin eben durch zufall auf dieses forum gestoßen. zu mir, bin männlich, 32jahre jung, und examinierter altenpfleger im abulanten pflegedienst. sollte meine frage hier falsch sein, bitte verschieben:)

nun mein problem...wie schon erwähnt, arbeite im abulanten pflegedienst. langsam bin ich so ziemlich mit meiner energie am ende. ich arbeite nun dieses wochende in folge das fünfte mal durch. aufgrund vieler krankheitsfälle musste ich immer wieder einspringen. zu einem weil ich nunmal examiniert bin, zum zweiten, weil wir eine patientin haben, wo nur drei leute von uns hinfahren können.

meine freien tage wurden gestrichen. arbeite die letzten wochen früh und spät. gehe von den spätdienst der nun teilweise bis 21:30-22:00h dauert, morgens um 05:00h wieder in den frühdienst. am wochende sonntags immer doppelt incl rufbereitschaft.

heute die nächste krankenmeldung. muss nun an meinem freien wochenende wieder ran, nun das fünfte in folge. gefragt wird garnicht mehr. der neue dinstplan liegt dann schon einfach im fach.

ist das ganze noch zulässig ? denn ich bin gerade körperlich echt am ende !
 
Geteilte Dienste sind zulässig, Rufbereitschaft auch. Fünf Wochenenden in Folge sind zulässig, wenn Du unter der Woche freie Tage hast (und mindestens 15 freie Sonntage im Kalenderjahr).


Kurzfristige Dienstplanänderungen sind nur mit Deinem Einverständnis zulässig; wenn der "neue" Dienstplan aber keine Änderung, sondern der normale Dienstplan der nächsten Wochen ist (also keine Änderung eines "alten" Dienstplans), muss Dich auch niemand nach Deinem Einverständnis fragen.

Spätdienst bis 22.00h und Frühdienst am 5.00h ist nicht zulässig. Sind das die Dienstzeiten oder die Zeiten, zu denen Du nach Hause kommst bzw. morgens aus dem Bett musst? Ich kenne keinen ambulanten Dienst, der schon vor sechs bei den Patienten anrückt. Wieviele Alte und Kranke stehen denn freiwillig so früh auf?
 
danke für deine antwort. unsere ersten patienten fahren wir um 06:15 an. freie tage unter der woche hatte ich nicht, die wurden ja wegen krankheit gestrichen. dieses wochenende wäre mein freies, das nächste mein reguläres arbeitswochende. dann wären wir schon bei 6 wochenden in folge.

mein spätdienst dauert bis 21:30-22:00. dann kommt man nach hause, will noch duschen, was essen, und etwas von seinem partner haben. um 23:30 liege ich dann im bett. um 05:00 klingelt dann wieder der wecker für den frühdienst.

meine patienten sagen schon das ich müde aussehe, und ich vergesse gerade aufgrund der erholung und schlafmangels einiges. dann kommen ja fortbildungen dazu. gestern hatte ich eine. habe frühdienst bis 12:00h gehabt, um 13:30 zur fortbildung bis 15:00h, und um 16:30 fing mein spätdiensz bis 21:25 an.
 
Dauert der Spätdienst geplant bis 22.00h? Dann wäre Dienstbeginn um 6.15h nicht zulässig. Du brauchst laut Arbeitszeitgesetz mindestens neun Stunden Ruhezeit. Dass Du dann nicht gleich ins Bett gehst und um fünf wieder raus musst, ist Deine Privatsache. Dafür ist der AG nicht verantwortlich.

Auch sechs Wochenenden in Folge sind zulässig, wenn Du unter der Woche mal frei hast. Du darfst maximal 19 Tage am Stück arbeiten. Wenn die überschritten wurden, wird sich das Gewerbeaufsichtsamt sehr für Deinen Pflegedienst interessieren. Allerdings musst Du das nachweisen können.
 
Welche Antwort erwartest du hier?

Sag jetzt nicht, dass du davon ausgegangen bist, dass 36 Tage am Stück ohne jeglichen Ausgleichstag zwischendurch rechtmäßig sein könnten. Ich kann es net glauben, dass man so wenig Ahnung hat von den gesetzlichen Vorgaben.

Elisabeth
 
Okay, das ist ganz klar nicht zulässig. Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Hast Du Deinen Arbeitgeber mal darauf angesprochen? Bist Du in der Gewerkschaft oder in einem Berufsverband, so dass Du deren Rechtsberatung in Anspruch nehmen kannst? Warst Du selbst mal beim Arzt, wenn es Dir körperlich so schlecht geht?
 
Welche Antwort erwartest du hier?

Sag jetzt nicht, dass du davon ausgegangen bist, dass 36 Tage am Stück ohne jeglichen Ausgleichstag zwischendurch rechtmäßig sein könnten. Ich kann es net glauben, dass man so wenig Ahnung hat von den gesetzlichen Vorgaben.

Elisabeth

diese antwort war sehr hilfreich, und hättest du dir sparen können.
 
Was willst Du denn tun? Weiter so arbeiten? Glaubst Du, Dein Arbeitgeber kommt allein drauf, dass Ihr gegen Gesetze verstoßt? Ich versichere Dir: Der kennt sie.

Wenn Du die 36 Tage in Folge nachweisen kannst (Dienstplankopie o.ä.) wäre auch eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt denkbar. Danach wirst Du allerdings Deine Sachen packen können, wenn nicht sogar der komplette Dienst dichtgemacht wird.

Bei Pflegeheimen ist die Heimaufsicht zuständig - wer ist es bei ambulanten Diensten?
 
ich kann es einfach nicht glauben- nein ich will es mir nicht mal vorstellen- dass eine Pflegekraft sich so willig ausbeuten lässt indem sie 36 Tage nonstop arbeitet und nicht weiß, dass sie auch Rechte hat.
Schon im ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis findet man die ersten Antworten. Dann dürftest du einen Arbeitsvertrag haben, der ebenfalls Antworten enthält.

Was willst du eigentlich dann machen? Deinen Arbeitgeber mit dem Gesetzestext konfrontieren? Ihm mit einer Anzeige drohen?

Mein Tipp: umgehend nach einer anderen Arbeitsstelle umsehen.

Elisabeth
 
@faceliftjunkie:
na ja, sooooo Unrecht hat Elisabeth nun ja auch wieder nicht - oder?

Eine gewisse Naivität spricht schon aus deiner Frage, wenngleich ich deine Not verstehe.

Vielleicht dient eine solche Frage auch, dir die Augen zu öffnen und mit der Nase darauf zu stossen dich mal eingehend mit dem Arbeitsrecht zu Befassen?

Du hast ja schließlich noch einige Jahre im Arbeitsleben vor dir.

Natürlich ist das nicht erlaubt.

Die Ruhezeit beträgst übrigens 11Std. und kann um eine Stunde verkürzt werden wenn ... §5ArbZG

Die Durchschnittliche Höchstarbeitsdauer von 60Std./Woche ergibt sich aus §3 und §9 ARbZG
 
Die Ruhezeit beträgst übrigens 11Std. und kann um eine Stunde verkürzt werden wenn ... §5ArbZG
Nur damit es hier korrekt steht: Kann um bis zu 2 Stunden verkürzt werden. Etwas weiter unten im Gesetz...
 
Hallo Maniac,

meinst du Absatz 3?
Da steht aber nur bei Rufbereitschaft?
 
Die Durchschnittliche Höchstarbeitsdauer von 60Std./Woche ergibt sich aus §3 und §9 ARbZG
Dieser Durchschnitt errechnet sich auf 24 Wochen und um da drüber zu kommen, müsstest jeden Monat mehr als 240 Stunden arbeiten. Erst dann wäre es ein Verstoß.Außerdem funktioniert da auch viel mit Ausnahmeregeln. Sonst wären z.B. keine 12er Dienste in der Heimbeatmung möglich oder die 16h - Dienste während der Erntezeit in der Landwirtschaft oder die Nonstop - Dienste ( 12 - 14h von Montag - Sonntag) auf Kreuzfahrtschiffen.
Im übrigen interessieren die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sowieso keinen. Habe vorkurzem eine Studie gelesen, wonach 90% alle ambulanten Pflegedienste permanent gegen Höchstarbetszeit und Ruhezeit verstoßen. Kaum einer wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Selbst in Fällen wo nachweislich Anzeigen vorlagen, passierte so gut wie nie etwas. Habe ich selbst schon erlebt. Habe vor einigen Jahren auch gegen meine damalige Chefin Anzeige erstattet, wegen massiver Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (keine Pausen, Dienste von 12-14h pro Tag, Ruhezeiten von unter 8 Stunden; und das war eher die Regel, als die Ausnahme)
Das heißt wenn man will das was passiert, dann muss man entweder Klage einreichen und/oder kündigen.
 
@maniac:
Danke habs gefunden.
Setzt aber nen Tarifvertrag oder eine Dienstvereinbarung voraus.
Heißt dann auch - der Arbeitgeber kann nicht einfach mal so die Ruhezeit verkürzen auf 9 Std. wie er gerade lustig ist - Richtig?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wer ist tilidin? ;)


Jau. In den großen Tarifverträgen ist ein entsprechender Passus bereits drin. Ansonsten über Dienstvereinbarung...
 
@Faceliftjunkie: Was willst du hier hören? Dein Dienstplan ist so nicht zulässig. Wenn du wirklich 36 Tage durcharbeitest, solltest du schleunigst was unternehmen. Egal ob Krankschreibung, Meldung beim GAA oder ähnliches. Und am Besten gleich noch nach einer neuen Arbeit Ausschau halten und kündigen!
 
Eines kann ich dir garantieren - der Arbeitgeber dankt dir deine Aufopferung nicht.
Also, lerne schnellstens NEIN sagen und schau dir neue Arbeitgeber an.
 

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