@ Elisabeth,
es geht nicht um Idealfall oder Realität, sondern darum die Kollegen davon zu informieren was rechtens ist und was nicht. Der Arzt verordnet und hat damit die Organisationsverantwortung, aber die Kollegen handeln und sind damit in der Durchführungsverantwortung. - und haben damit durchaus auch eine Verweigerungspflicht werden Dinge verlangt, die rechtlich nicht abgesichert sind!
Es gibt kein explizites Recht, was dem Arzt verbietet so zu verordnen, aber es leitet sich aus dem Arzneimittelrecht implizit ab, nichts zu verordnen was nicht zugelassen (und Steril) ist, ausserdem weiss die geneigte Wundschwester, dass Leitungswasser (außer der Keime) hypoton ist und damit den Wundgrund irritiert (Heilungsverzögerung).
Es wäre auch mal spannend die zuständige Kasse (oder KV) von diesen Verfahren in Kenntniss zu setzen, was manche Ärzte ihren Mitgliedern für Behandlungsverfahren angedeien lassen! Mir ist auch bekannt, dass Pflegekräfte durch die Sparzwänge der Praxen bei Katheteranlagen oft gezwungen sind mit unsterilen Spritzen und Leitungswasser die Blockung vorzunehmen, da der Herr Doctor dies nicht rezeptierte! Auch hier würde mich interessieren ob die Kassen davon wissen und dennoch die vollen Beträge bezahlen.....
Aber auch hier sind die Pflegenden die Ausführenden und somit auch in der rechtlichen Verantwortung.
Wie schon gesagt, geht es mir nur um die Information unserer Kollegen (das sehe ich als meine berufliche und kollegiale Pflicht)
Gruß Matras