Wundbehandlung mit Leitungswasser

Es gibt einige Firmen die Duschköpfe anbieten welches das Leitungswasser Steril machen, müssen Monatlich gewechselt werden und die Kosten sind selbst zu tragen.

Ansonsten ist die Nutzung von Leitungswasser nicht zulässig da nicht Keimfrei (Steril).
Leitungswasser hat in Deutschland bis zu 100 Bakterien pro Liter !
 
Klar bin ich mir sicher.
Hier der Link zu dem Produkt:

Wundreinigung

Offiziell darf das Wasser dann Steril Filtriert heißen ;)

Vielleicht sollte man sich auch mal fragen was für eine Wunde das ist...warum muss/soll
sie denn gespült werden ? Vielleicht ist der Therapie Ansatz mit einer Spülung ja auch
total falsch...schon mal daran gedacht ??
 
Dazu sage ich nur - glaube keiner Studie, die du nicht selbst gefälscht hast ;-)

Aber mal ernsthaft, fachlich wird sich am RKI orientiert und als Wundexperte hat man auch die (Mit)Verantwortung für das Wohl des Patienten. Abgesehen von einer reinen Verschlechterung der Wunde, könnte es auch ebenso zu grösseren Komplikationen hin bis zur Sepsis kommen.

Ich perslönlich werde immer nachgewiesene sterile Spüllösungen empfehlen und sollte das durch den Patienten oder dessen Angehörige im privaten Bereich nicht leistbar sein schriftlich aufklären über Risiken. Ebenso die Empfehlung zur Einzelfallentscheidung bei der KK. Irgendwo muss man sich selbst auch absichern, egal was der Patient dann am Ende macht -> Umkehrbeweislast!

Ich hab immer wieder Leute die aus dem ländlichen Bereich mit Kohlblättern auf ihren Ulceras zu meiner Sprechstunde kommen.


LG

soul
 
Es geht ja nicht nur um das RKI. Muss mal nachschauen was die dazu gesagt haben. Soweit mir bewusst ist steht es aber so im
Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden.

Jeder hat da wohl sein eigenes Rezept..
 
Sicher gibt es kein "Allheilmittel".

Wichtig ist nur, das du korrekt arbeitest und wenn es mal Probleme gibt, vor Gericht nachweisen kannst, das du nach bestem Wissen und modernsten Möglichkeiten gearbeitet hast und nicht fahrlässig Schaden in Kauf genommen hast.

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Familien nach Krankenhausbehandlungen vor Gericht ziehen und behaupten, das alles schlimmer geworden sei aufgrund fehlerhafter Behandlung. In solchen Fällen hilft mir nur meine lückenlose Dokumentation, immer auf dem aktuellsten Stand sein und vor allem immer die richtige Entscheidung zu treffen. Und richtig ist in diesem Falle, ganz besonders in Deutschland nunmal nach bestehenden Expertenstandards zu arbeien. Denn die liest sich er Herr Staatsanwalt zu erst einmal durch ;-)
 
Das Leitungswasser pseudomonas enthält, der unangenehme, schmerzende und übelriechende Infektionen macht, dürfte schon Grund allein sein, keine Wundspülungen damit zu machen. Leitungswasser ist ein Lebensmittel und Lebensmittel haben in einer Wunde nichts zu suchen. Leitungswasser enthält Keime und ist nicht steril. Wundspüllösungen müssen steril sein. Das dürften genügend Gründe sein, die gegen Leitungswasser sprechen. Die Vorgaben des RKI sind hier bindend. Und wenn man nur lange genug sucht, wird man Andersdenkende finden. Hier sollte ganz klar die Vernunft entscheiden.
 
Da habe ich doch auch mal eine Frage. Seit kurzem arbeite ich nebenbei ein paar Stunden für einen ambulanten Pflegedienst und habe dort eine Patientin mit einem Ulcus cruris, die ich duschen muss. Bei meiner Einarbeitung hat die Kollegin den Verband (ein Pulver plus Kompresse, kannte ich so nicht) entfernt und die Frau dann geduscht. Es flossen also Wasser und Duschgel-Reste in die Wunde bzw. an der Wunde entlang. Nach dem Duschen wurde die Wunde mit Octenisept gereinigt und mit einem Hydrokolloidpflaster verbunden. Als ich dann das erste Mal alleine dort, war ich etwas irritiert, irgendwie kam es mir nicht richtig vor, die Patientin mit der offenen Wunde zu duschen. Andererseits habe ich kaum Erfahrung mit größeren Wunden. Was sagt ihr denn dazu?

Marlena
 
Hallo Marlena,
Dein Unbehagen ist schon ganz richtig: man hätte das Ulcus nicht *mitduschen* dürfen und stattdessen z.B. den Kolloidverband erst applizieren sollen (wenn dieser gut sitzt, ist er i.d.R. wasserdicht). Oder alternativ für das Duschen einen Folienverband machen können.

Bei uns passiert das auch immer wieder -allerdings nicht durch das Pflegepersonal-: Pat. kommen mir zum vereinbarten Verbandswechseltermin fröhlich entgegen: sie hätten schon geduscht und den Verband vorher abgenommen.....

Da eine chronische Wunde oft auch eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität darstellt und wieder-Duschen-können oft eine Verbesserung darstellt, versuche ich meist zu erklären, warum besser kein Leitungswasser in die Wunde kommen soll.
Alternativ zum "Duschverband" (den Pat. dann aber oft selbst machen müssten und das nicht hinbekommen), schlage ich meist vor, dass sie mit Verband direkt vor dem Termin duschen; je nach Wundauflage geht das oft recht gut.
Weniger problematisch ist es natürlich, wenn wir tgl. beim Pat. sind und dort auch die Grundpflege durchführen.

LG
Persephone
 
Andererseits wird die Wunde anschließend gereinigt und desinfiziert. Also nicht sooo schlimm. Wenn auch nicht optimal ;)
 
Es gibt einige Firmen die Duschköpfe anbieten welches das Leitungswasser Steril machen, müssen Monatlich gewechselt werden und die Kosten sind selbst zu tragen.

Ansonsten ist die Nutzung von Leitungswasser nicht zulässig da nicht Keimfrei (Steril).
Leitungswasser hat in Deutschland bis zu 100 Bakterien pro Liter !

das stimmt! Ich hab vor kurzem ein Seminar zum Wundexperten ICW mit gemacht und da hat der Dozent uns auch gesagt das es spezielle Duschköpfe gibt, mit denen das spühlen mit Leitungwasser erlaubt ist, aber diese sind sehr teuer.
 
Hallo Jojo

Also unsere Hautärzte von denen wir viele Wundpatienten hatten,wurde uns sogar das Ausduschen von Wunden teilweise an,-bzw.verordnet.
Die meisten dieser Wunden muß ich dazu sagen waren von jungen Patienten
(Inzisionen nach Abszessen).Daher waren die Wunden natürlich auch sehr sauber und die Wundheilung aufgrund der gegebenen allgemeinen Voraussetzungen optimal und unproblematisch.
Wichtig ist dabei aber wirklich die Wunde auszuduschen und nicht in "stehendem" Wasser (wie beim Fußbad) zu spülen.Da man sonst die ausgeschwemmten Keime immer wieder in die Wunde zurück führt!
Was das Gesetzliche betrifft und die Gegebenheiten beim oder vom Patienten her,gab es ja schon einige Diskussionen.Das muß wohl jeder für sich selbst abwägen und wenn uns der Arzt das sogar noch verornet,dann bin ich für mich abgesichert.Außerdem wird auch er sich etwas bei gedacht haben.............
 
Hallo,

es sollten auch mal die Beiträge weiter vorne gelesen werden: Wasser ist kein zugelassenes Arzneimittel und hat (sterilgefiltert oder nicht nicht) nichts in der Wunde verloren, damit teilt es das Schicksal von (gewöhnlichem) Honig, Krautblättern, Zucker usw. auch wenn diese (subjektiv empfunden) gut hilft. Im Schadensfall hat pflegender Mensch sonst ein argumentatives Problem......

Gruß Matras
 
@matras- so bitter es ist: es liegen Welten zwischen den z.T. Idealbedingungen in einem Krankenhaus und den Möglichkeiten in der häuslichen Pflege. Aber das hast du den vorhergehenden Texten sicher auch entnommen. Stichwort: Finanzierung.

Der Doc setzt Ausduschen an- was bleibt dem ambulanten Dienst: er kann von seinem Remonstartionsrecht Gebrauch machen und schriftlich auf die "veraltete" Methode hinweisen. Besteht der Doc auf seine Therapie- was dann? Pat. ohne Versorgung lassen? Pat. aus dem Vertrag entlassen und an den nächsten (konkurierenden) Pflegedienst abschieben, der mit dem Ausduschen keine Probs hat?

Idealvorstellung und Realität sind nun mal selten identisch.

Gibt es ein Gesetz, dass den Doc verbindlich (inclusive entsprechenden Sanktionen bei Zuwiderhandlung) verbietet alternative Methoden anzuwenden? Mir ist keins bekannt. Das Arzneimittelgesetz sagt nicht aus: Leitungswasser, Honig, Kohlblätter, Quark usw. darf bei Strafe nicht angewendet werden. Es steht dort lediglich, dass dies keine zugelassenen Arzneimittel sind. Und der Doc hat ja kein Arzneimittel verordnet sondern eine alternative Wundversorgung. Stichwort: Therapiefreiheit des Arztes.

Elisabeth

Elisabeth
 
@ Elisabeth,

es geht nicht um Idealfall oder Realität, sondern darum die Kollegen davon zu informieren was rechtens ist und was nicht. Der Arzt verordnet und hat damit die Organisationsverantwortung, aber die Kollegen handeln und sind damit in der Durchführungsverantwortung. - und haben damit durchaus auch eine Verweigerungspflicht werden Dinge verlangt, die rechtlich nicht abgesichert sind!
Es gibt kein explizites Recht, was dem Arzt verbietet so zu verordnen, aber es leitet sich aus dem Arzneimittelrecht implizit ab, nichts zu verordnen was nicht zugelassen (und Steril) ist, ausserdem weiss die geneigte Wundschwester, dass Leitungswasser (außer der Keime) hypoton ist und damit den Wundgrund irritiert (Heilungsverzögerung).
Es wäre auch mal spannend die zuständige Kasse (oder KV) von diesen Verfahren in Kenntniss zu setzen, was manche Ärzte ihren Mitgliedern für Behandlungsverfahren angedeien lassen! Mir ist auch bekannt, dass Pflegekräfte durch die Sparzwänge der Praxen bei Katheteranlagen oft gezwungen sind mit unsterilen Spritzen und Leitungswasser die Blockung vorzunehmen, da der Herr Doctor dies nicht rezeptierte! Auch hier würde mich interessieren ob die Kassen davon wissen und dennoch die vollen Beträge bezahlen.....
Aber auch hier sind die Pflegenden die Ausführenden und somit auch in der rechtlichen Verantwortung.

Wie schon gesagt, geht es mir nur um die Information unserer Kollegen (das sehe ich als meine berufliche und kollegiale Pflicht)

Gruß Matras
 
Wäre interessant, was die Kassen sagen. *ggg* Alles, was billig ist, ist gut und richtig. Und alternative Therapieansätze werden hier ja nicht kostenpflichtig.

Mach dir doch mal die Mühe, und schau mal nach, wie teuer eine korrekte Wundversorgung ambulant wird.
Ich habe für die Versorgung eines Z.n. Abszeßentfernung ca. 300 Euro gelöhnt.

Vor zwei Tagen musste ich hier in der Kur zum niedergelassenen Arzt vor Ort. Meine AHB wird dummerweise vom Rententräger getragen. Demzufolge ist die Kurklinik ausschließlich für die medikamentöse Versorgung der zur Einweisung führenden Krankheit zuständig. Mein Sommerasthma habe ich vergessen anzugeben. Ergo: ab zum Niedergelassenen.
Der Doc hat mir erklärt, dass er pro Pat. eigentlich 100 Euro Quartalsbudget hat- ich bin nur konsilliarsich da- für mich gibts nur 60 Euro. Mein Spray kostet aber das Doppelte... und nun? Er hatte noch ein Muster vom Vertreter liegen- war zwar nur bis 04/09 haltbar- aber was solls. Ich war glücklich- endlich wieder Luft bekommen zu können. Erzähl mir also nix von unserem Gesundheitswesen.

Übertragen wir das Ganze jetzt auf eine chirurgische Praxis... wie soll der Doc das finanzieren?

Es ist so gewollt von der Politik und auch von den Krankenkassen, dass alternative Heilmethoden angewandt werden zur Kostenreduzierung. Das mag in deinen Ohren wie ein Hohn klingen. Aber das ist die bittere Realität.

Nochmal: du kannst/ sollst deiner Remonstrationspflicht nachkommen. Beharrt der Doc auf seiner Entscheidung (was soll er auch anderes tun können in seiner Lage)- dann geht es um die Versorgung des Pat.. Du kannst versuchen die Angehörigen zu animieren, Geld in eine moderne Wundversorgung zu stecken. Vielleicht hast du Glück und es ist genug Geld da. Aber die meisten werden abwinken: 200- 300 Euro sind viel Geld... für die meisten kranken Menschen zuviel.

Und glaub mir, die Kassen wissen um diese Mißstände und tolerieren sie seit Jahren... wenn sie sie nicht sogar durch ihre rigide Haltung noch fördern. Aber da können unsere Kollegen aus der ambulanten Pflege sicher noch viel besere Beispiele bringen, um was man sich alles streiten muss mit den Kassen.


Elisabeth
 
Hallo Elisabeth!

Ich kann Dir nur zustimmen!Laß Dich bloß nicht abbringen von Deiner Sichtwise....denn es ist nun mal Realität da draußen.Hab die Erfahrung ja selbst jahrelang gemacht.Konnte auch keine Wundgrundirritationen feststellen,aufgrund des Spülens mit Leitungswasser...im Gegenteil...die Wunden sind allgemein rasant abgeheilt!
Das kann glaub ich nur jemand verstehen der weiß wie es draußen im ambulanten ist.....wo eben nichts ist!!!

LG Jana
 
@ sleepie: Deine Aussage wenn der Arzt es anordnet bin ich auf der sicheren Seite ist so nicht korrekt. Du hast wie schon mehrmals erwähnt eine Remonstrationspflicht. Mittlerweile gibt es die ersten Urteile was passiert wenn sich Pflegekräfte nicht daran halten.
Was machst du den wenn Dir der Arzt Maggi fix verordnet? Streust Du das auch munter in die Wunde??

@ Elisabeth: Doch es gibt eine Grundlage, das Medizinproduktegesetzt. Und darin haben weder Leitungswasser, noch Zucker, Kohl & Co eine Zulassung als Medizinprodukt. Somit DÜRFEN sie nicht verwendet werden. Da gibt es keinerlei Diskussionsspielraum!

Grüße Lotta123
 
*ggg* Leitungswasser wird in der Alternativen Medizin verwendet. Schauen wir uns in der Pflege um, die auch gerne alternative Methoden verwendet: Einläufe mit Kaffee hatten wir hier vor kurzem. Quarkauflagen zum abschwellen war mal ein großer Hit. Pfefferminzteewaschungen zum Fiebersenken wird immer nich gerne angewandt. Wenn schon, denn schon. Oder legen wir da unterschiedliche Meßlatten an? Der Doc darf nix alternatives ansetzen, die Schwester schon?

Elisabeth
 

Ähnliche Themen