Die zwei freien Tage gelten nur in der Fünf-Tage-Woche. Ich kannte Dein Wochenarbeitsmodell ja nicht. Das Arbeitszeitgesetz geht von der Sechs-Tage-Woche aus und legt deshalb nur Freizeitausgleich für den gearbeiteten Sonntag fest. Der darf nicht auf einen anderen Sonntag fallen, aber der Samstag als Werktag ist gestattet.Für ein gearbeitetes Wochenende stehen mir zwei freie Tage zu. Wieso sollte dann ein Samstag der freie Tag für einen Sonntag sein?!
Der Sonntag ist also innerhalb der gesetzlich vorgegebenen 14 Tage ausgeglichen; Ich ging davon aus, dass der freie Samstag auch später ausgeglichen werden könnte, da Du nicht erwähnt hattest, dass anschließend ein Schulblock kommt.
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