Wieviel darf / muß der Arbeitgeber wissen?

nursebetty77

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18.11.2012
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6
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Berlin
Beruf
Kranke Schwester
Funktion
Normalo
Hallo,ich bin neu in diesem Forum.Und weiß ehrlich gesagt nicht in welchem threat ich schreiben soll,sorry falls ich hier falsch bin:-(
Bin seit 15 Jahren Krankenschwester und habe jetzt ENDLICH den Entschluß gefaßt zu reduzieren und mich freiberuflich in der krankenpflege zu bewegen.
Meine Frage nun,muß ich meinem Arbeitgeber bzw der Personalabteilung mitteilen warum ich reduzieren möchte?Oder reicht der altbekannte zweizeiler ...aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen...????
Hat es rechtliche Konsequenzen für mich,wenn mein Arbeitgeber es irgendwann herausfindet,das ich in meiner Freizeit selbstständig tätig bin????
Ok,das ist momentan eine von vielen Fragen die ich habe und ich hoffe jemand kann mir helfen:-)
lg
 
Was und wieviel Du dem AG mitteilen mußt, regelt deer jeweilige Tarifvertrag. Bei nicht tarifgebundener Beschäftigung bitte die Regelung beim AG erfragen. Je nachdem ist Mitteilung der Nebenbeschäftigung genehmigungspflichtig oder "nur" mitzuteilen! Also frag die PA oder den BR.
 
Ich denke schon, dass du deinem Arbeitgeber mitteilen musst, dass du eine Zweitbeschäftigung suchst, auf keinen Fall würde ich "gesundheitliche" Gründe angeben, das könnte evtl. zu Problemen führen, wenn du deswegen reduzierst, nebenbei aber freiberuflich arbeiten gehst!
 
wenn ick den br oder pa frage,läuft der doch sofort los und petzt,oder???ick traue dem laden nich so wirklich,daher ja meine zukünftige planung...lol...aber ok,ich danke schon mal...ab und an haben wa ja leasings bei uns und wenn ich glück habe,dann kann ich se fragen wie sie es gemacht haben.
 
Dann geh mit deinem Arbeitsvertrag und Tarifvertrag/Manteltarifvertrag zu einem Anwalt und lass dich beraten.
 

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