Wie sollte man richtig reagieren?

myke78

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Altenheim
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erstmal guten abend und guten rutsch ins neue jahr.

so, jetzt zu meiner frage.

eine Fachkrankenschwester hat einer Bewohnerin im Altenheim eine Tablette mit Verpackung (nicht aus der Verpackung rausgedrückt) im Becherchen gegeben. Bei der Bew. ist es klar, da sie dement ist, das wir bei der Einnahme dabei bleiben und die Tabl. (in dem Fall BTM) vor ihren Augen aus der Verpackung lösen. Nun hat die Bew. die Tablette samt Verpackung geschluckt.
In meinen Augen sehr Gefährlich, da es unverdauulich und scharf noch dazu ist.

Jetzt meine Frage: Ist das ein Kündigungsgrund ?? Wie würdet ihr (als PDL oder SL) Verfahren? Ich muss vielleicht noch dazu sagen, das die Schwester es nicht dokumentiert hat bzw. auch nicht in der Übergabe erzählte. Information kam durch andere, im Kopf klare Bewohner und von anderen Pflegenden.
Bei einem ähnlichem Fall (Bew. in der Nacht aus dem Bett gefallen, kein Dr. info, keine Doku - Fazit am nächsten Morgen durch Frühdienst - - Schulterbruch) wurde der Pfleger von der Geschäftsstelle fristlos gekündigt.


Danke für die Hilfe und den Rat...

Liebe Grüße

Kristina ( SL)

p.s.: Geschäftsführung kommt erst im Februar wieder. QM ist Stellvertrettung (allerdings eine Ergo als QM) und wir beide haben volle Entscheidungenvollmacht bekommen.
 
Hallo, es ist schwer dies zu beurteilen, da es m.E. auch immer auf die Person ankommt, die es betrifft. War es die erste Verfehlung, wie lange ist sie im Dienst, in wie weit kennt sie die Vorschriften, Absprachen etc.
Denke, eine Abmahnung ist in diesem Fall das Mittel der Wahl, eine Kündigung fänd ich zu hart. Letzendlich kommt es aber auch darauf an, ob schon häufiger Vorfälle dieser Art waren und diesbezgl. auch schon eine Abmahnung efolgte.

Ich möchte immer zu bedenken geben, daß jeder Fehler machen kann und die Umstände nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, durch die das Fehlverhalten verursacht wurde. Selbstredend darf eine pflegebedürftige Person nicht zu schaden kommen aber auch und gerade als Führungskraft muß ich mir die Frage stellen, ob und wie das Geschehene hätte verhindert werden können.
 
Jetzt meine Frage: Ist das ein Kündigungsgrund ?? Wie würdet ihr (als PDL oder SL) Verfahren? Ich muss vielleicht noch dazu sagen, das die Schwester es nicht dokumentiert hat bzw. auch nicht in der Übergabe erzählte. Information kam durch andere, im Kopf klare Bewohner und von anderen Pflegenden.

Habt Ihr denn die betreffende Pflegekraft schon dazu befragt? Wäre zumindest meine erste Reaktion.
Kündigen ist eine harte Reaktion und es muss sicher auch die gesamte Arbeit dieser Pflegekraft zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
Ist dokumentiert, dass diese Bewohnerin nur im Beisein einer Pflegekraft die Medis einnehmen darf?
Kurz und gut: Fakten ansehen, MA befragen und dann Entscheidung treffen, je nach Sachlage und Fakten halt.
 
Sind schon Abmahnungen vorangegangen?

Wenn nicht, ne Abmahnung, aber keine Kündigung... :-/

Meine Meinung!
 
hi ihr lieben,

noch ist kein gespräch mit der fachkraft gelaufen, da sie im feiertagsfrei ist. sie kommt nächste woche wieder. telefonisch ist sie nicht zu erreichen ( :-/ )
sicherlich findet erst das gespräch statt. abmahnung gab es schon eine, weil sie zu einem bestimmten termin ihre pflegeplanungen nicht fertig gestellt hatte. generell ist sie nicht sooo eine gute vorzeigeschwester. das hier zu erläutern würde dann den rahmen sprengen.

zu dem vorfall an sich: es ist in der pflegeplanung geschrieben, das die medis nur im beisein der pk gegeben werden dürfen.

so,... hoffe ich konnte erstmal fragen beantworten.
vielen lieben dank

kristina
 
Frohes Neues Jahr,

kannte die Sr. die Bewohnerin? Oder ist Sie mal auf der Station eingesprungen?
Abmahnung oder Ermahnung finde ich gerechtfertigt, da es eine Form von Patienten Gefährdung ist.

Gruß
Dirk
 
Wenn die Bewohnerin nicht bald im Anschluss an das Verschlucken Blutungszeichen im Sinne einer Verletzung im Ösophagusbereich gezeigt hat, wird ihr wohl auch nichts mehr passieren. Wird dann erst wieder am Schliessmuskel spannend. Im Darm selbst ist eine Verletzung äusserst unwahrscheinlich. Unschön für die Bewohnerin ist ja auch, dass durch diesen Vorgang das BTM gar nicht verabreicht wurde, da es wohl unverdaut in der Verpackung wieder ausgeschieden wird.

Problematisch beim Verhalten der Pflegekraft ist ja auch nicht der unterlaufene Fehler (auch wenn die Konsequenzen für den Bewohner evtl. ernst sein sollten). Fehler können mit all ihren Folgen leider jedem passieren. Solange man adäquat auf den begangenen Fehler reagiert, die Folgen so auf ein Minimum reduziert, sollte das nicht zur Kündigung führen.
Die Frage bleibt übrigens offen, ob eine bewußte Unterdrückung des Fehlers begangen wurde, oder die Pflegekraft gar nicht wahrgenommen hat, dass die Bewohnerin das Med. mitsamt Verpck. geschluckt hat. Kann ja auch sein, dass die Pflegekraft annahm, dass alles ordungsgemäß ablief. Vielleicht hat sie ja sogar das Schlucken ordnungsgemäß beobachtet und lediglich das Auspacken verpasst (Vermutungen über Vermutungen...)

Problematisch wäre ja das Verschweigen des Fehlers und die unterbliebene Dokumentation. Denn so wurde ein frühzeitiges Intervenieren verhindert. Das wäre in meinen Augen schon eine eindeutige Abmahnung, und uU. auch gerechtfertigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Aber im konkreten Fall müsste wohl ein Arbeitsrechtler befragt werden.

Gruß spflegerle
 

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