Wer zahlt den Transport?

  • Ersteller Ersteller Hülsi
  • Erstellt am Erstellt am
H

Hülsi

Gast
Hallo,

ich habe ein Problem:
Eine unserer Bewohnerinnen müsste die Ohren gespült bekommen, der Hausarzt hatte auch schon Überweisung und so zum HNO-arzt ausgestellt, doch jetzt gibt es Probleme: Bei Pflegestufe 1 zahlt die Krankenkasse nicht den Transport APH-HNO-arzt und zurück, keiner der umliegenden Ärzte könnte oder will das bei uns im Haus (also als Hausbesuch) erledigen, die Nichte (Betreuerin) der Bewohnerin kann und will nicht den Transport selbst durchführen und ausserdem erklärte sie uns es sei Aufgabe des Hauses diesen Transport zu übernehmen bzw zu zahlen...(sie war Richterin und kenne sich damit aus...)
Ist die Angabe der Betreuerin korekt ?
wenn ja, wo finde ich die rechtliche Grundlage ?
Sie möchte auch nicht, das der Transport von dem geringen Taschengeld der Bewohnerin oder gar von Ihr selbst gezahlt wird...

Hülsi
 
Hi Hülsi,

also ich bin mir nicht ganz sicher, bin aber der Meinung, dass das Haus nicht für die Transporte zuständig ist. Wenn seitens der Krankenkasse keine Fahrtkostengenehmigung ausgestellt wird bzw auch keine Befreiung in der PST 1 vorliegt, dann bestellen wir ein Taxi und der Arzt stellt dazu einen Transportschein aus. Die Kosten werden- soweit ich weiss- dem BW in Rechnung gestellt.:gruebel:
Es ist schade, dass die Angehörige der Bewohnerin nicht so kooperativ ist- ich erlebe oft, gerade bei noch mobilen BW, dass die Angehörigen den Transport selbst durchführen. Bis jetzt gab es dabei noch keine Reibereien.

Liebe Grüße Sheila
 
Sheila schrieb:
Hi Hülsi,

also ich bin mir nicht ganz sicher, bin aber der Meinung, dass das Haus nicht für die Transporte zuständig ist. Wenn seitens der Krankenkasse keine Fahrtkostengenehmigung ausgestellt wird bzw auch keine Befreiung in der PST 1 vorliegt, dann bestellen wir ein Taxi und der Arzt stellt dazu einen Transportschein aus. Die Kosten werden- soweit ich weiss- dem BW in Rechnung gestellt.:gruebel:
Es ist schade, dass die Angehörige der Bewohnerin nicht so kooperativ ist- ich erlebe oft, gerade bei noch mobilen BW, dass die Angehörigen den Transport selbst durchführen. Bis jetzt gab es dabei noch keine Reibereien.

Liebe Grüße Sheila
dem stimme ich zu, sehe ich genauso
 
Hallo Hülsi,

seit mehr als einem Jahr übernehmen Krankenkassen Ambulanzfahrten nur nach vorheriger Genehmigung, Ausnahme Dialysefahrten.
Also muss die Bewohnerin die Fahrt entweder versuchen von der Krankenkasse genehmigt bekommen oder selbst bezahlen.

Schönes Wochenende
Narde
 
Geschickter Schachzug von der Angehörigen würde ich sagen.
http://www.intakt.info/information/fahrtkosten.htm

Eine Ohrenspülung als Begründung für die Übernahme der Fahrtkosten... da sehe ich schwarz. Der Hausarzt sollte nochmal genau überlegen, ob ihm nicht was besseres einfällt.

Elisabeth
 
Hallo Hülsi, bei P 1 gehe ich davon aus, dass die Bewohnerin gehfähig ist, zumindest kurze Strecken um z.B. in ein Taxi ein- und auszusteigen. Somit wird ihr nichts anderes übrig bleiben, als ein Taxi zu nehmen und zum HNO-Arzt zu fahren, wenn denn Frau Richterin nicht doch noch ein einsehen hat.
 
Danke für die Antworten,

Ich bin ja auch der Meinung, das wenn die Krankenkasse nicht zahlt, der Bew. bzw Betreuer zahlen muss...wenn ich die Richterin wieder sehe, werde ich SIE mal nach der rechtlichen Grundlage für ihre Aussage fragen...
Hülsi
 

Ähnliche Themen

D
Antworten
35
Aufrufe
3.907
B