Weg zur Berufsschule eine Dienstreise?

Anna G

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06.03.2005
Beiträge
20
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie
Hallo zusammen!

Ich versuche zur Zeit eine Möglichkeit, um mein Kindergeld für das Jahr 2007 zu retten. Nun habe ich gelesen, dass normalerweise bei azubis der weg zur berufsschule als Dienstreise gilt (min.2x/wöchentli. oder bei Blockunterricht).

Nun ist in unserer Ausbildung die Berufsschule meistens an die Klinik angegliedert, zählt dies dann trotzdem als dienstreise. Vielleicht hat ja jemand erfahrungen mit diesem Thema.

Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen.

Liebe Grüße Anna

Ich würde mich
 
Hallo!

Also ob das zählt weiß ich nicht.

Ich habe jedenfalls die komplette Ausbildung mein Kindergeld bekommen.
Der Steuerberater hats hingedreht ;)

Also grundsätzlich ist es möglich. Ein Versuch ist es wert ;)

Viel Glück dabei, Blümchen
 
Hallo Anna,

Be der Fahrt zu Krankenpflegeschule handelt es sich ganz normal um eine Fahrt zum Arbeitsplatz, die steuerlich entsprechend berechenbar ist.

Eine Dienstreise ist eine vom Arbeitgeber bezahlte, in der Regel auch vom Arbeitgeber veranlasste Fahrt zu einem Ort, an dem du Dienstgeschäfte im Auftrag deines Arbeitgebers zu erledigen hast.
 
Danke für die beiden Antworten.
Ich habe inzwischen selbst bei der Familienkasse angerufen und die selbe Antwort erhalten.

LG Anna
 
geht es in deinem Fall um eine schulische Ausbildung, wird durch die Ausbildung das Kindergeld nicht berührt. Geht es bei dir um eine betriebliche Ausbildung, in der eine Vergütung vorgesehen ist, hängt die Zahlung des Kindergeldes von der Höhe der Vergütung ab.

Bei der Berechnung der Einkommenshöhe sind die Vorschriften der Kindergeldkasse maßgeben. Das bezieht sich natürlich auch auf die Werbungskosten im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit.

Gruß

Johannes Paetzold
 
Wird in der schulischen Ausbildung ein Einkommen erzielt (BaföG u.ä.) sieht es genauso aus wie in der betrieblichen Ausbildung. Ergo: jedes Einkommen des Kindes zählt bei Anspruch des Kindergeldes.

Elisabeth
 
Danke für die beiden Antworten.
Ich habe inzwischen selbst bei der Familienkasse angerufen und die selbe Antwort erhalten.

LG Anna

ALso klappt es ja?!

Seit der Änderung müsstest du das KiGe noch bekommen! Wenn nicht, weiter nachhaken!!
 
Der Weg zur Berufschule gilt als normaler weg und kann deshalb nur bei den normalen Werbungskosten berücksichtigt werden. Das wird ab 2007 noch schwerer, weil dann die neue Pendlerpauschale greift!

Anna
 

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