Was kann ich tun wenn der Arzt die Wundtherapie nicht für notwendig hält?

Zu diesem Thema kann ich nur eines sagen.

That`s life. Wilkomen in der ambulanten Versorgung.

Hausärzte gucken auf ihren Etat mehr nicht.
Es gibt wirklich einige solcher Fälle an HA, wir habe es immer so gehandhabt das es ausführlich dokumentiert wurde, tägliche schriftliche und telefonische Information an den Hausarzt direkt (Fax/e-mail an die praxis + Anruf wo man den HA persönlich sprechen wollte), wenn Zeit war sind wir auch direkt mit Fotos in die Prxis gefahren und so konnten wir bis jetzt jeden Muffel dazu kriegen uns die nötigen Sachen zu verordnen.

Zum Glück war es nur einmal der Fall das ich sowas erlebt habe.
Im anbulanten Pflegedienst kämpft man an vielen Fronten, leider arbeiten die einzelnen Faktoren nicht immer so gut zusammen und jeder versucht dem anderen die arbeit und damit die Verantwortung zu zuschieben.


Zu Lin
Zur Finanzierung gibt es in Österreich das Pflegegeld, da gibt es doch sicher in Deutschland auch was? Die Pat. muss ja auch eine Pension oder andere finanzielle Unterstützung bekommen?
Naja, wenn sich die Angehörigen mit der Pflege überfordert fühlen, würde ich der Pat. raten in ein Pflegeheim umzuziehen.
wenn den Angehörigen der ambulante Pflegedienst zu teuer ist werden sie die Mutter kaum in ein Pflegeheim geben, da die Kosten dort noch höher sind.
 
Vorgehensweise bei gefahrgeneigter Versorgung

Einige voran gegangenen Ratschläge sind sicherlich gut gemeint - aber leider nicht die richtigen. Zumindest nicht aus juristischer Sicht.
Zum anderen sind einige genannte Ratschläge geprägt von einer gewissen Aggressivität, die zwar durchaus nachvollziehbar ist, aber der Schuss nach hinten los geht, wenn man emotionsgeladen mit dem HA eine Diskussion beginnt.

Die Frage, was man bei falschen Anordnungen tun kann, ist folgendermaßen zu beantworten:

1. Der HA stellt die Verordnung aus, auf der die Art der Versorgung eingetragen ist. Bedeutet die Art der Versorgung nachweislich eine Gefahr für den Patienten, Verwendung von z.B. Lebensmittel (Honig, Zucker, Leitungswasser), unsterilen Materialien, Off-Label-Use (Insulin) usw., folgt...

...2. Remonstration: da die PFK die Durchführungsverantwortung hat, ist sie verpflichtet, zu remonstrieren. Das heißt, der Hausarzt erhält ein Fax der entsprechenden zuständigen PFK, in der steht, dass die Art der Versorgung eine gefahrgeneigte Versorgung darstellt. Der Sendebericht verbleibt in der Pflegestation bzw. in der Akte des Pat., der darüber ebenfalls informiert werden sollte. Der Sendebericht bedeutet rechtlich "im Empfängerhorizont angekommen" (soll heißen, der Arzt hat das Schriftstück definitiv zugestellt bekommen).

Fotos machen, dokumentieren, was man dem Arzt alles mündlich mitgeteilt hat, ist zwar gut und richtig - reicht aber in solchen Fällen nicht aus!!!

3. die Versorgung nach Arztwunsch kann dann durchgeführt werden, ohne dafür belangt zu werden. Nach der durchgeführten Remonstration hat der Arzt die alleinige Verantwortung für seine Anordnungen.

Am besten ist natürlich, den Pat. zu überzeugen, dass die Art dieser Versorgung nicht korrekt ist, was sicherlich oft schwierig ist.

Auf der anderen Seite sind ab nächstem Jahr die Expertenstandards (u.a. auch der ES "Pflege von Menschen mit chronischen Wunden") für jede Pflegeeinrichtung rechtlich bindend.


Ergo: entsprechend weitergebildete Fachkräfte an die Wunde ran lassen, Remonstration durchführen, und dann: Ruhe bewahren!

LG
Trisha
 

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