Vornoten...

Allerdings gehe ich davon aus, das im praktischen bei ungereimtheiten sicher die allg. praktische leistung miteinflisst auch wenn es eigentlich nicht rechtens ist..:gruebel:

Ich war schon mehrmals Praktische Prüferin. Die allgemeine praktische Leistung der letzten drei Jahre konnte ich gar nicht beurteilen, weil ich die Schüler meist nur in den letzten paar Wochen vorm Examen (bei unserem Stationseinsatz) kennen lernte. Wenn überhaupt, hätte ich mich von der praktischen Leistung in dieser kurzen Zeit beeinflussen lassen müssen.

In einigen Fällen prüfte ich auf einer anderen Station im gleichen Fachgebiet. Dort lernte ich die Schüler am Examenstag kennen, ich hatte keinerlei Bild von ihnen, das mich hätte beeinflussen können.

Außerdem muss die Note im Praktischen anhand des Prüfungsprotokolls nachvollziehbar sein. Um die Leistung nennenswert rauf- oder runterzuschrauben, müsste ich mir da schon ziemliche Märchen ausdenken. Und die müssten dann noch mit dem Protokoll des ersten Fachprüfers übereinstimmen...
 
Ich mein nur wenn man genau auf ,5 rauskommt. Bei uns im Haus kennt man die Prüfer zumindest von vorherigen Stationen. Was natürlich nicht immer ein Vorteil ist...
 
Du kommst nicht auf halbe Noten. Jeder Prüfer gibt eine ganze Note. (Jedenfalls ist es in Baden-Württemberg so.) Sind die beide gleich, wird der Vorsitzende dem wahrscheinlich zustimmen.

Gibt der erste Fachprüfer eine Zwei, der zweite eine Drei, käme man im Durchschnitt natürlich auf eine Zwei-komma-Fünf. Die Endnote (die, die auf dem Zeugnis landet), bestimmt aber der Vorsitzende, und der kann die vorhergegangenen Leistungen genauso wenig zur Beurteilung heranziehen wie die Vornoten oder die Frage, ob ihm die Nase des Schülers gefällt. Vor der mündlichen Prüfung, bei der er manchmal dabei ist, bekommt er die Schüler ja gar nicht zu Gesicht.
 
Okay, gut zu wissen. Wie gesagt ich bin davon ausgegangen. Aber wieder was gelernt.. :thinker: Danke
 
ich hab mir nun nicht alles nochmal durchgelesen..
also bei uns ist es immer noch so das 40% der theorie in die theorienote reingeht & 60% in das examen.
(dafür haben wir auch unsere vorexamensprüfungen die unterteilt in praktischen prüfungen&klausuren sind)
 
Hallo Nacina,

das von dir beschriebene Vorgehen entspricht leider nicht den gesetzlichen Vorschriften, also solltest dich da nicht drauf verlassen!
(siehe auch die Beiträge ab #51)
 
das versteh ich alles nicht..
warum machen die sowas mit uns&keiner kriegt mit, dass das nicht rechtens ist????8O
 
Keine Sorge: Das Regierungspräsidium (oder welche Behörde in Braunschweig Euren Examen vorsitzt) kennt sicherlich den korrekten Weg und wird danach die Zeugnisnoten vergeben. :cheerlead:
 
naja aber dadurch machen die lehrer streß&betonen immer wieder wenn so eine klausur geschrieben wird oder eine praktische prüfung bevor steht, dass diese mit ins examen fallen.:|
 
Vielleicht befürchten sie, dass ihr die "normalen" Prüfungen und Klausuren nicht ernst nehmt, wenn ihr wisst, dass die Ergebnisse nicht viel zählen?

Kontinuierlich zu lernen ist sicherlich besser, als drei Jahre zu faulenzen und sich dann den Lernstoff vorm Examen einzupauken. Insofern sind meiner Meinung nach Prüfungen unterm Jahr sinnvoll (seien wir ehrlich, ohne Druck lernen die wenigsten). Wäre allerdings schade, wenn Pädagogen zu Erziehungsmethoden wie vorsätzlich falsche Aussagen greifen müssten.
 
Du könntest natürlich mal bei der Lehrerin, die mit Euch das Krankenpflegegesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung besprochen hat, nachfragen, weil Du eine Diskrepanz zwischen dem, was sie Euch erzählen und dem Gesetzestext entdeck hast.
Seine/ihre Antwort ist sicher sehr interessant ;-)
 
das mach ich auch ..auf jeden fall!
 
Hallo zusammen

ich mache eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger und wollte wissen ob man zum Examen zugelassen wird, wenn man auch eine schlechtere Zwischennote als eine 4,0 hat ?!
Oder muss man mind. eine 4,0 haben um zugelassen zu werden ?!

Kann mir da jemand von euch vllt. weiterhelfen ?
Wäre super nett !

Danke im Voraus ;-)
 
Hallo,

natürlich kannst du zugelassen werden.

Würde aber freiwillig darauf verzichten und ein halbes Jahr verlängern. Was soll da für eine Examensnote rauskommen? Bedenke du musst dich überall für Stellen und Fortbildungen mit diesem Zeugnis bewerben.

Gruß renje
 
Hallo,
zur Examenszulassung benötigst Du lediglich die Beschinigung Deiner Schule, dass Du "erfolgreich teilgenommen" hast. Ab wann ein Notenschnitt eben nicht mehr als erfolgreich zu bewerten ist, liegt im Ermessen von Schule und zuständiger Behörde.
Allerdings ist eine Verlängerung "einfach so" recht schwer und muss vom AG abgesegnet sein....denk dran, dass ein Schüler eben Geld kostet!

Aber ich stimme renje zu: ein "4-rer Examen" schlägt sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch bei der weiteren Karriereplanung einige Türen zu!
 
Hallo,

der Justiziar bei der Regierung sagt ganz klar:

ausreichend ist auch ausreichend sonst würde es nicht so heißen.

Deshalb Zulassung verweigern, würde er nicht vor Gericht vertreten wollen.

Empfehlung hinter verschlossenen Türen: seeeeeehr genau nehmen bei der Korrektur.:deal:

Gruß renje
 
Ich weiß von Schülern, denen wegen schlechter Leistungen von der Schule der Rat gegeben wurde, ihre Ausbildung zu verlängern. Diesen Vorschlag konnten sie akzeptieren oder auch nicht.

Die, die ihn nicht akzeptierten, sind damals in allen drei Teilbereichen durchgefallen...:cry1:
 
Dieses Vornoten-verfahren ist zur Zeit nur in Niedersachsen vertreten.
Das ist ein Vorlauf um zu testen, wie die Schüler am besten abschneiden.
Und unsere Schule hat sich damit zur Verfügung gestellt.
Ich finde das Verfahren an sich nicht schlecht, weil man sich immer wieder klar vor Augen machen kann, wo es genau happert.
Genauso kann man dann in den anderen Themen,wo man gut drinne ist, mehrmals gut abschneiden.
 
Dieses Vornoten-verfahren ist zur Zeit nur in Niedersachsen vertreten.
Das ist ein Vorlauf um zu testen, wie die Schüler am besten abschneiden.
Und unsere Schule hat sich damit zur Verfügung gestellt.

Ein Modellversuch also. Das erklärt natürlich einiges.
 
Richtig.
Ich kam nur nicht auf das Wort Modellversuch :)
Kann ja dann in einem Jahr berichten, wie erfolgreich oder weniger erfolgreich das war.:D

Will aber nochmals deutlich machen, dass ich die normale Ausbildung zur Gesundheits,-&Krankenpflegerin absolviere!!!