Hallo Flexi,
auch in deinem Link finde ich kein Wort von "Vornoten".
Aber du hast recht. Ich hab das falsche Gesetz bzw den falschen Link eingestellt:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflaprv_2004/gesamt.pdf
Das is die Krankenpflegeausbildungsprüfungsverordnung.. blubb ;D
§ 5 Zulassung zur Prüfung
(1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet auf Antrag des
Prüflings über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prüfungstermine im Benehmen mit
der Schulleitung fest. Der Prüfungsbeginn soll nicht früher als drei Monate vor dem
Ende der Ausbildung liegen.
(2) Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
1. der Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Abschrift,
2. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den
Ausbildungsveranstaltungen.
(3) Die Zulassung sowie die Prüfungstermine sollen dem Prüfling spätestens zwei Wochen
vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
(4) Die besonderen Belange behinderter Prüflinge sind zur Wahrung ihrer
Chancengleichheit bei Durchführung der Prüfungen zu berücksichtigen.