Vornoten für Prüfungszulassung entscheidend?

Chaostante

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12.06.2008
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Hallo zusammen!

Ich würde gerne wissen, ob die Prüfungszulassung etwas mit den Vornoten zutun haben oder ob lediglich geschaut wird, dass man die Fehlzeiten nicht überschritten hat.

LG
 
Welche Prüfung???
 
Hallo Honey,

in der von dir benannten Quelle gibt es das Wort Vornoten nicht!

Wenn du es dann doch mal liest, dann findest du es indirekt hier:

KrPflAPrV - Einzelnorm


Da muss die Schule nämlich dieses bescheinigen:

"
...mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen Unterricht
und der praktischen Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger *) gemäß § 4 Abs. 1 des
Krankenpflegegesetzes teilgenommen."
Wobei sie sich sicherlich an den "Vornoten" orientiert.

 
Hallo Flexi,


auch in deinem Link finde ich kein Wort von "Vornoten".

Aber du hast recht. Ich hab das falsche Gesetz bzw den falschen Link eingestellt:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflaprv_2004/gesamt.pdf

Das is die Krankenpflegeausbildungsprüfungsverordnung.. blubb ;D

§ 5 Zulassung zur Prüfung
(1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet auf Antrag des
Prüflings über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prüfungstermine im Benehmen mit
der Schulleitung fest. Der Prüfungsbeginn soll nicht früher als drei Monate vor dem
Ende der Ausbildung liegen.
(2) Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
1. der Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Abschrift,
2. die Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 über die Teilnahme an den
Ausbildungsveranstaltungen.
(3) Die Zulassung sowie die Prüfungstermine sollen dem Prüfling spätestens zwei Wochen
vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.
(4) Die besonderen Belange behinderter Prüflinge sind zur Wahrung ihrer
Chancengleichheit bei Durchführung der Prüfungen zu berücksichtigen.
 

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