Vornoten...

Hallo

Also ich mache die 3 jährige Aubsildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin...

Liebe Grüße
 
Hallo Nacina.

Unsere Klasse hatte im letzten Schulblock auch die Frage zählen die Vornoten oder nicht.

Wir haben unsere Shculleitung gefragt, die uns erklärt hat das bei uns an der Schule die Vornoten auch mitzählen. (wir sind der 1. oder 2. Kurs an unserer Schule bei denen das so ist) Sie erzählte uns, das sie die Prozentzahlen selbst festlegen, und diese dann mit der Landesschulbehörde abklären. Die vornoten werden ca. 30-40% gezählt, das heißt das Examen zählt 60-70%.

Falls Du nicht in einem Modellausbildungsgang sitzt - bei dem es Ausnahmen von der Regel geben darf - verstößt Deine Schule mit dieser Praxis gegen die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
 
Also ich bin jetzt auch mal wieder verwirrt.

Wir machen in 2 Wochen die Zwischenprüfung mündlich und schriftlich und danach gibts ein Zwischenzeugnis (z.b. zum bewerben) wo die Noten davon plus zusätzlich die Durchschnittsgesamtnote aller Klausuren bisher drauf stehen soll. Ist ja auch ok.
Und dann hieß es noch, dass alle Noten zusammen bis zum Zulassungsantrag mindestens 4,0 sein müssten. Das war mir zwar neu, aber find ich logisch, ist beim Abi ja auch so, und meiner Meinung nach sollte das auch zu schaffen sein....

Aber nun:
Wir sollen nun im Block ein Projekt zu fremden Kulturen machen, das benotet(!) wird und diese Note soll mit in die mündliche einfließen. Damit kann aber doch nur die mündliche Zwischennote gemeint sein, oder? Weil die können mir doch nicht so ein Projekt jetzt (und in zukunft wohl noch mehr) auf das Examen anrechnen, oder? Das fände ich ziemlich seltsam... zugeb.
 
Wir sollen nun im Block ein Projekt zu fremden Kulturen machen, das benotet(!) wird und diese Note soll mit in die mündliche einfließen. Damit kann aber doch nur die mündliche Zwischennote gemeint sein, oder?

Richtig. Die Regelungen zu Zwischenprüfung und Zwischenzeugnis kann jede Krankenpflegeschule selbst bestimmen. Also können dort auch Vornoten, egal woher, einfließen.

Mit den Noten des eigentlichen Krankenpflegeexamens haben die Zwischenzeugnisse nichts mehr zu tun. Allerdings ist eine Vier in der Zwischenprüfung und eine Eins im Examen sehr unwahrscheinlich.
 
@Claudia: Das sehe ich ähnlich, also wer immer ne 4 hatte wird dann kaum ne 1 schaffen. Jedoch sind es ja noch 1,5 Jahre, da kann sich schon viel verändern und wenn Leute in jedem Block z.b. ne 1 oder 2 in der Klausur schreiben kann man trotzdem die Zwischenprüfung "verhauen" z.b. mit ner 4 und dann irgendwie wieder besser werden und das Examen auch gut machen, oder meinst du nicht?
Bin mal gespannt, die wollen uns das noch erklären.

Das entstand wegen viel Protest über zuviel Gruppenarbeit, aber nur weil das Ding nun Projekt heißt, noch umfangreicher ist und benotet wird, ist und bleibt es eine GRUPPENARBEIT... lach...
 
Was meinst du mit Modellausbildungsgang?

Es gibt Modellausbildungsgänge, z.B. die integrative Ausbildung, deren Curriculum von der "normalen" Ausbildung abweicht. Da sind Sonderregelungen erlaubt und mit dem Gesetzgeber abgeklärt.

Wahrscheinlich bist Du aber nicht in so einem Ausbildungsgang, sonst müsstest Du nicht erst groß fragen.
 
hey.....
also ich bin auch der meinung das die vornoten nix zählen:gruebel:is zwar iwie blöd aber ändern kann mans ja net
lg
 
Hallo Nacina.

Unsere Klasse hatte im letzten Schulblock auch die Frage zählen die Vornoten oder nicht.

Wir haben unsere Shculleitung gefragt, die uns erklärt hat das bei uns an der Schule die Vornoten auch mitzählen. (wir sind der 1. oder 2. Kurs an unserer Schule bei denen das so ist) Sie erzählte uns, das sie die Prozentzahlen selbst festlegen, und diese dann mit der Landesschulbehörde abklären. Die vornoten werden ca. 30-40% gezählt, das heißt das Examen zählt 60-70%.

So wurde es uns erklärt...

Liebe Grüße

Sonnenuntergang


hallo sonnenuntergang,

genau so ist das bei uns auch.
wir schreiben auch vorexamensklausuren, die ebenfalls mit ins examen reingehen.
 
Falls Du nicht in einem Modellausbildungsgang sitzt - bei dem es Ausnahmen von der Regel geben darf - verstößt Deine Schule mit dieser Praxis gegen die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

hmm da es bei mir und sonnenuntergang genauso ist, wäre ich mir da nicht mehr so sicher, ob es gegen die verordnung verstößt.
 
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 13, Abs. 2

(2) Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten werden von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf Vorschlag der Schulen ausgewählt. Bei der Auswahl der Aufgaben ist die Differenzierungsphase in der Gesundheits- und Krankenpflege angemessen zu berücksichtigen. Jede Aufsichtsarbeit ist von mindestens zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfern zu benoten. Aus den Noten der Fachprüferinnen oder Fachprüfer bildet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit den Fachprüferinnen oder Fachprüfern die Note für die einzelne Aufsichtsarbeit. Aus den Noten der drei Aufsichtsarbeiten bildet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Prüfungsnote für den schriftlichen Teil der Prüfung.

Hier nochmal die komplette Verordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflaprv_2004/gesamt.pdf

Wenn ich keine Tomaten auf den Augen habe, steht da von Vornoten nichts drin.
 
Nein, du hast keine Tomaten auf den Augen!!

Und es gilt nicht nur für den schriftlichen Teil, sondern auch für den mündlichen und praktischen Teil.

Die Verwaltungsgerichte (Prüfungsrecht ist Verwaltungsrecht!) werden im Fall des Falles richtig Arbeit bekommen.
 
Die Vornoten wurden bei uns dazu herangezogen, wenn du auf der Kippe zwischen 1 und 2 oder ähnlich und man sich nicht entscheiden konnte, dann hat man die Vornoten als Hilfmittel genommen, sich zu entscheiden.

Allerdings haben sie sich nicht auf die Examensnoten Einfluss gehabt, sondern waren eben "Entscheidungshilfe".
 
Die Vornoten wurden bei uns dazu herangezogen, wenn du auf der Kippe zwischen 1 und 2 oder ähnlich und man sich nicht entscheiden konnte, dann hat man die Vornoten als Hilfmittel genommen, sich zu entscheiden.

Allerdings haben sie sich nicht auf die Examensnoten Einfluss gehabt, sondern waren eben "Entscheidungshilfe".

Das verstehe ich nicht. Bei diesem Verfahren haben die Vornoten ja doch einen Einfluss. Nach dem heutigen Krankenpflegegesetz ist das nicht rechtens (und wenn ich mich richtig erinnere war das beim Gesetz von 1985 genauso).

Bei einer Durchschnittsnote auf der Kippe wird gerundet, denke ich.
 
Hallo Claudia,

sie haben auch keinen Einfluss darauf, es ging auch nicht um das Schriftliche, sondern eben im mündlichen und praktischen. Wenn im Prinzip "beide" Noten passen würden...
 
Du kannst ja nicht wirklich "runden".

Die Prüfer sitzen zusammen und überlegen sich eine Note.
Wird man sich nicht einig - muss man sich ja doch einig werden ;)

Inoffiziell kann man sicher die bisherigen Leistungen als i-Tüpfelchen nehmen.
Die schickere Frisur wär auch ne Möglichkeit - also doch lieber so...

Edit: Zu langsam :-/
 
Solche beschriebenen Rundungsregelungen entsprechen NICHT der gesetzlichen Vorgabe, hier sind allein die Prüfungsleistungen zu bewerten, im Zweifelsfalle eher "für den Angeklagten".
Alles andere wäre Manipulation.

Nachtrag: war im 85er Gesetz genauso!!
 
Hallo,
die Fachprüfer finden unabhängig voneinander eine Note. Diese werden in den Niederschriften notiert.
Bei Abweichungen entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Bei der schriftlichen Note muss es nicht zwingend der Mittelwert sein...es gibt "Formeln", um eine Tendenz zu errechnen.
bei der Mündlichen macht sich der Prüfungsvorsitzende gerne selber ein Bild von jedem Schüler und gibt auch hier bei "Uneinigkeit" Tendenzen vor....
Auch das "Nicht -Bestehen" muss vom Prüfungsvorsitzenden abgesegnet wedren. Hierzu geht dieser nochmals die Klausur oder das Protokoll durch; befragt auch nochmal die Fachprüfer.
 
Wie's bei der Praktischen Prüfung geht, weiß ich, das hab ich ja selbst oft genug mitgemacht. (@Maniac: Ich musste nicht immer mit dem Lehrer einer Meinung sein. Meistens lagen wir allerdings tatsächlich nicht weit auseinander.)

Aber wie bildet denn der Vorsitzende aus zwei Noten beim Praktischen Teil und Ich-weiß-nicht-genau-wievielen beim Schriftlichen und Mündlichen Teil die Gesamtnote? Nimmt er dann nicht den Durchschnitt? Und rundet mathematisch korrekt auf eine glatte Note auf oder ab?
 
Uns wurde erklärt das der Durschnitt genommen und bis 0,4 auf- und ab 0,5 abgerundet wird. Ein Einfluss haben die Noten der vergangnen Jahre überhaupt nicht. Allerdings gehe ich davon aus, das im praktischen bei ungereimtheiten sicher die allg. praktische leistung miteinflisst auch wenn es eigentlich nicht rechtens ist..:gruebel: