hmm der schulleiter sagte mir dass die mündliche prüfung die wir in der probezeit absolvieren mussten auch ins examen gehen!
Nun hat uns eine Lehrerin gesagt (ein halbes Jahr vor Ende der Ausbildung) das wir nachweisen müssen dass wir die alle gemacht haben und mit welchem Mentor, es könnte sein dass das eingesehen wird wenn geprüft wird ob wir zum Examen zugelassen werden.
Wir sollen also auf einen Zettel alle AUfgaben schreiben die wir erledigt haben und am besten noch jede Anleitung die wir mal hatten, mit Namen des jeweiligen Mentors...
Ich halte das für ziemlichen Bullshit und kann mir nicht vorstellen wegen sowas nicht zugelassen zu werden, weiß da jemand was genaueres drüber?
Bist Du Altenpflege- oder Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegeschülerin?
Die Praxisanleitungen sind ein gesetzlich vorgeschriebener Teil Deiner Ausbildung. Der "Bullshit" ist eine der Voraussetzung für Eure Zulassung zum Examen.
Wundert mich allerdings, dass ihr das erst jetzt erfahrt, das Gesetz gilt bereits seit fünf Jahren.
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