Verpflichtung Fachweiterbildung

CR7

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11.12.2014
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70
Beruf
GUKP
Akt. Einsatzbereich
Herzchir. Intensiv
Hallo zusammen,

ich habe vor bei uns im Haus die Fachweiterbildung Intensiv/Anästhesie zu absolvieren. Jetzt hab ich einen Vertrag bekommen, in dem steht, dass ich mich im Anschluss auf 3 Jahre verpflichten muss ( damit hab ich kein Problem ), weiter steht noch, wenn ich direkt nach der Weiterbildung gehe, muss ich knapp 36.000€ zurück zahlen und die Schulzeit muss ich in 50% Freizeit ableisten.

Ist das denn alles so rechtens? Ich habe von Kollegen gehört, dass es anscheinend schon Rechtsprechungen gibt, die solche Verträge zerlegt haben. Leider konnte ich im Internet bißlang nichts passendes finden :cry:
Hat von euch jemand vllt. schon irgendwo von solchen Urteilen gehört, oder gelesen, oder weiß, ob das alles so ok ist?
 
Ich kenne es auch so, dass man sich vor Beginn der Weiterbildung verpflichtet. Ich denke, dass es rechtlich okay ist wenn man genug Bedenkzeit bekommt. Diese Bedingungen gab es schon vor 20 Jahren, und du bist ja nicht verpflichtet, die Weiterbildung zu machen.


 
Ich würde allein wegen der Anrechnung von Freizeit auf die Schultage von der Weiterbildung absehen. Es gibt genug andere Kliniken, die die Kosten komplett übernehmen.
Vollzeit arbeiten, lernen und Schule und dabei jede geleistete Überstunde oder normales Frei zu opfern um die Schultage auszugleichen, da bleibt zu wenig Zeit zu regenerieren und zum Lernen.

Wäre für mich keine Option.
 
Hat von euch jemand vllt. schon irgendwo von solchen Urteilen gehört, oder gelesen, oder weiß, ob das alles so ok ist?
War im Forum schon mal Thema:
Dort wurden auch Urteile verlinkt.

Siehe auch
 
Ich sehe das wie Bachstelze! Eine Weiterbildung ist kein Zuckerschlecken und die Schulzeit zu 50% rauszuarbeiten würde ich nie machen. Da gab es vor über 20 Jahren schon bessere Konditionen. Wenn der AG das nicht übernehmen will, ginge ich in ein anderes Haus!

Und die Verpflichtung für 3 Jahre ist auch eher theoretisch. Ein anderes KH wird dich in der Regel auslösen und die Kosten übernehmen, wenn sie dich haben wollen.
 
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Rechtlich dürfte das gestattet sein. 50% einer Weiterbildung in diesem Umfang in der Freizeit ableisten zu müssen halte ich aber auch für sehr sportlich. Oder hast Du keine Vollzeitstelle?
 
Rechtlich gestattet ist das sicher, aber man muss das ja nicht mitmachen! Es gibt in anderen Krankenhäusern sicher bessere Konditionen....
 
Na ja, gefragt wurde:
Ist das denn alles so rechtens?
und ich fürchte, das müssen wir bejahen, ob es uns gefällt oder nicht.

Ob der TE im nächsten Krankenhaus sofort nach Neueinstellung den Intensivkurs machen kann? Ich wage es zu bezweifeln.
 
Na ja, gefragt wurde:

und ich fürchte, das müssen wir bejahen, ob es uns gefällt oder nicht.

Ob der TE im nächsten Krankenhaus sofort nach Neueinstellung den Intensivkurs machen kann? Ich wage es zu bezweifeln.
Es gibt genug Kliniken, die neue Kollegen direkt nach der Probezeit in die Weiterbildung schicken.
Manchmal hat der Personalmangel seine Vorteile.
 
Ob der TE im nächsten Krankenhaus sofort nach Neueinstellung den Intensivkurs machen kann? Ich wage es zu bezweifeln.

Ich nicht, weil es Kliniken gibt, die genau damit werben.

Wenn wir hier im Forum nur die eigentlich gestellte Fragen beantworten, dann bleiben die Infos für die TE aber sehr eingeschränkt!
Es ist aber meines Erachtens auch wichtig die Leute darüber zu informieren, dass es Alternativen gibt und es wie bei der Frage in diesem Thread, eher ungewöhnlich ist, dass man für die Unterrichtszeiten 50% rausarbeiten muss und dass die Verpflichtung eher theoretisch von Belang ist, weil andere Kliniken einen rauskaufen würden wenn es nötig würde.

Und dass die Pflegenden in Zeiten des Pflegenotstands auch mal ihre Möglichkeiten nutzen sollten....
 
Mit der Verpflichtung hat @CR7 ja gar kein Problem laut Eröffnungsthread. Eine Vertragsstrafe bei Nicht-Einhaltung des unterschriebenen Vertrags (in diesem Fall Abbruch der Verpflichtung vor geplanter Ablaufzeit) ist durchaus üblich, auch wenn die Summe ziemlich hoch erscheint (aber die Weiterbildung ist ja auch teuer). Daher würde ich den Punkt mal ein kleines bisschen hinten anstellen.
Hauptsächlich geht es ja offenbar um die Tatsache, dass man die Schulzeiten zu 50% "nacharbeiten" soll. Das sehe ich genauso wie alle anderen hier, dass das indiskutabel ist. Was sich mir aus dem Ausgangspost nicht ganz erschließt ist: Soll die Schulzeit grundsätzlich nachgearbeitet werden? Oder nur, wenn du die Drei-Jahres-Verpflichtung nicht einhältst?
 
Muss mich meinen Vorrednern anschließen.
50 % der Zeit sind sind immerhin 9 Wochen in Freizeit. Also 2 volle Monate. Ist ein wenig übertrieben. Sind für dich ein "Gegenwert" von 2 Monatsgehältern, als rund 7000€ . Ich würde an deiner Stelle "nachverhandeln":kloppen:

LG Einer
 
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Man könnte ja versuchen, sich von beiden Seiten etwas entgegenzukommen. Z.B. könnte der Bildungsurlaub (so CR7 in einem Bundesland tätig ist, wo's den gibt) für die Weiterbildung genutzt werden. Oder die paar Tage Fortbildungszeit, die in vielen Betrieben vereinbart werden.
 

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