Verkürzung der Ausbildung / fachliche Gleichwertigkeit

Sandra_32

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09.11.2014
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Hallo zusammen,

laut §7 AltPflG ist es ja so:
(2) Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung nach § 4 Abs. 1 im Umfang der fachlichen Gleichwertigkeit um bis zu zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird.
Wie wird der Begriff "fachliche Gleichwertigkeit" im Einzelnen definiert? Gibt es da irgendwo nachlesbare/nachollziehbare Vorgaben? Zählt z.B. die Kauffrau im Gesundheitswesen dazu? Laut Definition, die ich gefunden habe bezieht es sich auf sich überschneidende Ausbildungsinhalte, müssten sie nicht aber der Logik halber im pflegerischen Bereich angesiedelt sein oder geht es generell um Überschneidungen?

Im wesentlichen geht es um die Überlegung, das Examen in der Pflege nachzuholen;
(7 Jahre pflegende Angehörige / Intensivpflege nach 6monatiger Einarbeitung Uni Bonn (Tracheostoma, PEG etc.), Helfer"ausbildung" Malteser, Seminar Delegierbare Behandlungspflege, die in NRW -es geht um NRW- nicht anerkannt werden da zu kurz, 2 Jahre VZ als Helfer in der Pflege, 3jährige AP-Ausbildung *Notendurchschn. Theorie 1,0, Praxis 1,2* , die im 2. LJ abgebrochen werden musste aufgrund der -vorübergehenden,akuten- Pflege eines Angehörigen, dann nach 6 Monaten "Zwangspause" 3 Jahre Ausbildung KiG / abgeschlossen, da derzeit kein sofortiger Wiedereinstieg möglich war.)

Einen AG, der mich unterstützt habe ich gefunden :-) und die PDL schaut bereits, was möglich ist. :-) Darüber hinaus würde ich mich gerne hier erkundigen, ob es bereits änhliche Erfahrungen / "Lebensläufe" gibt und ob und wie es, idealerweise berufsbegleitend, geklappt hat :-)
 
Hallo,

leider ist mir aus deinem Beitrag nicht ersichtlich was du Beruflich gemacht hast. Ich schätze mal Kauffrau für Gesundheitswesen?
Naja um eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflege verkürzen zu können muss man die einjährige Ausbildung absolviert haben.
Bei der Kauffrau im Gesundheitswesen wird dies nicht funktionieren, die Ausbildungen unterscheiden sich schon deutlich.
Meist steigt man im 2 Jahr ein bei einer Verkürzung, jedoch im 1 Jahr kommen die Basics, viel das im Examen wieder drankommt, Anatomie, Krankheitslehre, Pflegeplanung, Psychologie, Pharmakologie und und und. Das bekommst du unmöglich nachgeholt und das 2 Jahr ist das schwerste.

Berufsbegleitend ist auch so ne Sache.
Die Ausbildung ist nur in Voll- und Teilteit möglich. Bei der Masse an Praxis und Theoriestunden hockst sonst Jahrelang in der Ausbildung.
Du musst in 3 Jahren eine Vorgeschriebene Anzahl an Stunden Leisten, hat man die nicht, wird man nicht zum Examen zugelassen.
Ich würde an deiner Stelle die vollen 3 Jahre machen, da hast mehr von. :nurse:
 
Sandra_32:
ja prinzipiell schon. Da das eine Entscheidung der Schulaufsichtbehörde des jeweiligen Bezirks oder Bundeslandes ist, einfach mal einreichen.
Dies wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich streng gehandhabt. Derzeit, aufgrund des Personalmangels, eher großzügiger, zumindest in Bayern und noch großzügiger in Bezirken mit Schülermangel, also z.B. in Oberbayern in den Ballungszentren mit hoher Schuldichte.

Schulaufsichtsbehörde genehmigt grundsätzlich eine Verkürzung von xy, wenn die Voraussetzungen vorliegen, aber die aufnehmende Schule sagt dann konkret ob diese dem folgt.
Die Schule kann, muss aber nicht.

Konkret
die Schulaufsbeh. sagt - ja wir Genehmigen max. z.B. 1Jahr
Damit gehst du zur Schule oder bewirbst dich und die Schule sagt dann - ne mehr wie 1/2Jahr ist nicht drin.
Dann kannst du das Annehmen oder eitersuchen - ein Anspruch darauf hast du nicht.
 
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Reaktionen: Lillebrit
Hallo,

okay, lieben Dank für eure Rückmeldungen :-)
@Vanilly; genau, Kauffrau im Gesundheitswesen :-) Davor 2J. VZ AP-Ausbildung, davor 2 J. VZ Helferin/amb. Pflege, davor (7J.,Intensivpflege) und dazwischen (6 Mon.) / Pflege "als Angehörige"
 
Davor 2J. VZ AP-Ausbildung, davor 2 J. VZ Helferin/amb. Pflege, davor (7J.,Intensivpflege) und dazwischen (6 Mon.) / Pflege "als Angehörige"
Ok, ich hatte es so verstanden, dass du schlicht von dem einen Beruf verkürzt in den anderen wechseln willst. In diesem Fall sollte es in der Tat kein Problem geben. :mryellow:
renje hat dir ja oben alles wichtige geschrieben. Viel Glück! :daumen:
 

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