Vergütungsgruppe Kr1 oder Kr2?

Hypnosy

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21.04.2015
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Hallo Ihr Lieben,

mal kurz zu mir, ich arbeite bei der Caritas nun knapp über 2 Jahre in der ambulanten Pflege. Ich bin durch ein Projekt zu dem Beruf gekommen. Vor 1,5 Jahren habe ich die Qualifizierung zur Behandlungspflege LG1+LG2 gemacht. Praktische Prüfung, mündliche Prüfung, schriftliche Prüfung, Kurs enthält 160 Theoriestunden und ging 9 Monate 1x die Woche nach der Arbeit für 4 Stunden.

So, nun zu meiner Frage, da nun 2 Jahre vorbei sind und ich nach Caritas AVR bezahlt werde: welche Vergütungsgruppe steht mir zu? Ebenso welche Stufe würde mir zustehen?

Im Nachtrag zum Dienstvertrag steht:

Vergütungsgruppe Kr1 entspricht Entgeltgruppe Kr3a und bin in Stufe 1.

Nun habe ich nachgesehen im AVR Vertrag:

Vergütungsgruppe Kr 1
1 Mitarbeiter/-innen in der Pflege ohne entsprechende Ausbildung (z.B. Pflegehelfer/-in) 1 <- Bin ich ja gar nicht!

Vergütungsgruppe Kr 2
Mitarbeiter/-innen in der Pflege ohne entsprechende Ausbildung nach Ableistung eines qualifizierenden Kurses 1, 4 <- Habe ich getan! 9 Monate lang, mit ablegen einer Prüfung im Mündlichen, Schriftlichen und Praktischen.

Punkt 4 in Kr2 sagt auch...

Punkt 4: Ein qualifizierender Kurs im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmales liegt vor, wenn der Kurs mindestens 110 theoretische Unterrichtsstunden umfaßt (z.B. Schwesternhelferinnen-Kurs).

Meiner enthält ja sogar 160 Theoriestunden!
Wäre schön wenn mir ein paar Leute dazu was sagen könnten, ob es mir denn wirklich zustehen würde, mache schließlich die selben Arbeiten fast wie eine examinierte in der ambulanten Altenpflege, bis auf Wunden.



Ich habe schon 3 mal bei der Personalabteilung angerufen, aber der Verantwortliche ist noch immer krank. Komme mir schon vor wie ein Stalker.
 
Was ist das denn für ein AVR- Vertrag wo du nachgesehen hast? Hast du DAS schriftlich bekommen und unterschrieben? Oder hast du gegoogeld?

Dann wäre wichtig nach was du laut deinem eigenen Vertrag bezahlt wirst. Also in welche AVR und in welche Anlage du fällst!
Davon abhängig ist deine Vergütung.

(Wobei ich die Regelung in der Anlage 32 schon fast für einen Druckfehler halten würde diesbezüglich ;) )
 
Nach AVR Anlage 32 so wie ich das hier entnehme.
Vorher war das wie gesagt über ein Projekt, nun kam halt ein neuer Vertrag von der Caritas.

Steht überall im Internet, egal wo ich schaue - unter ambulanter Pflegedienst und dem AVR - steht, dass ich eigentlich Kr2 hätte da ich ja eine Qualifizierung von 110 Theoriestunden absolviert habe.

Welche Regelung in der Anlage 32 meinst du als einen Druckfehler? ;)
 
In der Anlage 32 (ich habe extra noch eine 2. Quelle gesucht gestern) werden für die Vergütungsgruppen die Ziffern 1 und 7 angegeben, nicht 4, die du oben zitiert hast.

Demnach:
7

Die Weiterbildung setzt voraus, dass mindestens 720 Stunden zu mindestens je 45 Unterrichtsminuten theoretischer und praktischer Unterricht bei Vollzeitausbildung innerhalb eines Jahres und bei berufsbegleitender Ausbildung innerhalb von zwei Jahren vermittelt werden.
 

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