Verantwortliche Pflegefachkraft nach §71 SGB XI

herr henrichs

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03.11.2009
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Hallo, Guten Tag,

ich bin seit knapp zehn Jahren in einem privaten ambulanten Pflegedienst beschäftigt.

Nun möchte ich gerne "mein eigenes Ding" machen und den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Ich spiele mit dem Gedanken einen eigenen privaten Pflegedienst zu gründen um dort Leistungen im Rahmen des SGB V und XI zu erbringen.

Reicht hier meine Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach §71 SGB XI um eine Zulassung zu bekommen oder muß ich mir noch jemanden vor die Nase setzen (lassen)?
Meine Weiterbildung habe ich in Heidelberg bei der A...-Akademie absolviert.

Ist diese Qualifikation grundsätzlich ausreichend?

Selbstverständlich ist mir bewusst, dass Anforderungen an ein QM usw. gestellt werden.

Kann mir hier jemand seine Erfahrungen berichten?

Wäre echt nett.

Vielen Dank und viele Grüsse,
Herr Henrichs
 
Hallo ! Schön das du PDL schon bist .Mache auch zu zeit weiterbildung als Pdl bei Aktionlernen,Kanst du mir vieleicht weiter helffen ? Brauche Facharbeit Tehma ,,habe keinen plan bin total durcheiander.ZU deine Tehma; Wenn du PDL weiterbildung hast dann bekommst auch die zulasung von krankenkasse,,du kannst auch eigene Sozialstation Gründen aber VORAUSEZUNG ist das jehmanden als PDL dabei ist . Wichtig ist 3 Volzeit MB müssen sein mit PDl natürlich ,geht auch 2 voll und 1 teilzeit ,,,das ist auch mein ziel das ich weiterbildung mache und was eigenes Aufbaue.:troesten: Mach das find ich super und das klappt auch sicher ,,,,,,,,,,.Lg Lumix
 

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