- Registriert
- 15.07.2007
- Beiträge
- 16
- Beruf
- Krankenschwester
Hallo alle zusammen,
habe da mal eine Frage zu meinem Urlaub und Einspringen.
Ich arbeite in einem Altenheim als Nachtwache. Am 1.7. war mein erster Urlaubstag. Als ich jedoch am 28.06. zu meinem Dienst gekommen bin, habe ich im Dienstplan festgestellt, dass unsere PDL mich für den Dienst, ohne zu fragen, am 30.06. eingetragen hat, da eine Kollegin erkrankt ist.
Als ich meiner PDL am 29.06. morgens mitteilte, dass ich den Dienst nicht machen könnte, da ich keinen für meine Tochter hätte (bin alleinerziehende Mutter, meine Eltern im Urlaub,die andere Oma krank im Bett) ich diesen Monat schon 3 Nächte eingesprungen sei, ausserdem der 01.07. mein erster Urlaubstag sei antwortete sie, dass ich, wenn ich den Dienst nicht machen könne, selber jemanden finden müsse, der einspringt. Ich ja auch meine Tochter zum Dienst mitbringen könne. Ausserdem würde mein Urlaub erst abends beginnen, so dass ich diese Nacht arbeiten könne.
Stimmt das, dass mein erster Urlaubstag erst am 01.07. abends beginnt ? Muss ich tatsächlich für Ersatz sorgen, wenn ich nicht für die erkrankte Kollegin einspringen kann?
LG
Chaotenweib78
habe da mal eine Frage zu meinem Urlaub und Einspringen.
Ich arbeite in einem Altenheim als Nachtwache. Am 1.7. war mein erster Urlaubstag. Als ich jedoch am 28.06. zu meinem Dienst gekommen bin, habe ich im Dienstplan festgestellt, dass unsere PDL mich für den Dienst, ohne zu fragen, am 30.06. eingetragen hat, da eine Kollegin erkrankt ist.
Als ich meiner PDL am 29.06. morgens mitteilte, dass ich den Dienst nicht machen könnte, da ich keinen für meine Tochter hätte (bin alleinerziehende Mutter, meine Eltern im Urlaub,die andere Oma krank im Bett) ich diesen Monat schon 3 Nächte eingesprungen sei, ausserdem der 01.07. mein erster Urlaubstag sei antwortete sie, dass ich, wenn ich den Dienst nicht machen könne, selber jemanden finden müsse, der einspringt. Ich ja auch meine Tochter zum Dienst mitbringen könne. Ausserdem würde mein Urlaub erst abends beginnen, so dass ich diese Nacht arbeiten könne.
Stimmt das, dass mein erster Urlaubstag erst am 01.07. abends beginnt ? Muss ich tatsächlich für Ersatz sorgen, wenn ich nicht für die erkrankte Kollegin einspringen kann?
LG
Chaotenweib78