Urlaubsbeginn: Muss ich für Ersatz sorgen, wenn ich nicht einspringen kann?

chaotenweib78

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Krankenschwester
Hallo alle zusammen,

habe da mal eine Frage zu meinem Urlaub und Einspringen.

Ich arbeite in einem Altenheim als Nachtwache. Am 1.7. war mein erster Urlaubstag. Als ich jedoch am 28.06. zu meinem Dienst gekommen bin, habe ich im Dienstplan festgestellt, dass unsere PDL mich für den Dienst, ohne zu fragen, am 30.06. eingetragen hat, da eine Kollegin erkrankt ist.
Als ich meiner PDL am 29.06. morgens mitteilte, dass ich den Dienst nicht machen könnte, da ich keinen für meine Tochter hätte (bin alleinerziehende Mutter, meine Eltern im Urlaub,die andere Oma krank im Bett) ich diesen Monat schon 3 Nächte eingesprungen sei, ausserdem der 01.07. mein erster Urlaubstag sei antwortete sie, dass ich, wenn ich den Dienst nicht machen könne, selber jemanden finden müsse, der einspringt. Ich ja auch meine Tochter zum Dienst mitbringen könne. Ausserdem würde mein Urlaub erst abends beginnen, so dass ich diese Nacht arbeiten könne.


Stimmt das, dass mein erster Urlaubstag erst am 01.07. abends beginnt ? Muss ich tatsächlich für Ersatz sorgen, wenn ich nicht für die erkrankte Kollegin einspringen kann?

LG

Chaotenweib78
 
Die Fragen sind absolut richtig gestellt.

Nein, wenn du nicht kannst muss deine PDL sich um Ersatz bemühen, dafür erhält sie ja auch Geld.

Dein Urlaub begann am 1.7. . Wann beginnt der 1.7.? Genau, um 0.00 Uhr.

Deine PDL belügt und betrügt dich, sorry das ich dir das sagen muss :o(.
Dies ist aber ein weit verbeitetes Phänomen in der Pflege, wir informieren uns aber leider nicht richtig, tragen also eine gewisse Eigenschuld.

Mein Rat, tret in eine Gewerkschaft ein und fordere den Urlaubstag nachträglich ein(sofern du den Dienst gemacht hast?).
Später wäre ein Betriebsrat ein gute Sache, die Gewerkschaft hilft dir dabei.

Ich weiss das ist alles Stress, aber nur mit kleinen Schritten können wir was bewegen.

LG und viel Mut
Pinuin
 
Guten Abend,

Pinguin hat in allen Punkten recht und ich kann ihm nur zustimmen....., lasst euch nicht so über den Tisch ziehen.

Gruß
Behid
 
Hallo chaotenweib,

ich kann immer wieder nur den Kopf schütteln über so viel Dreistigkeit von Vorgesetzten. Laß dir nichts einreden. Du bist natürlich nicht dafür zuständig Ersatz zu besorgen! und wenn dein urlaub genehmigt ist kannst du ihn auch antreten. Dein Kind mit zum Dienst zu bringen ist wohl der Gipfel der Unverfrorenheit!
 
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Hallo,


diese Aussagen sind natürlich alle völlig haltlos und totaler Unfug, du hast ab 0.00 Uhr Urlaub und nicht erst abends....da könnt ja jeder seine Zeiten festlegen wie er will.
Gut, wir suchen jetzt, wenn unsere Stationschefin frei hat, erst mal nach Vertretungen für Kranke oder ähnliches um sie nicht auch noch im Frei zu beanspruchen und wenn das nichts wird muss sich der / die PDL zwangsläufig darum kümmern, das ist unter anderem auch ihre Aufgabe!

Ich kann auch nicht nachvollziehen wie man auf die Idee kommt jemanden in die Nacht vor dem Urlaub ein zu teilen.

Der Vorschlag dein Kind mit zu bringen und dich natürlich nebenbei noch darum zu kümmern überschreitet für mich, in Verbindung mit den anderen Aussagen, schon das Maß der Frechheit.


Gruß
Dennis
 
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Allerdings zählt der Dienst für den 30.6. und der 1.7. gilt als freier Tag
(was ich nie verstehen werde, warum mein Tag frei ist, wenn ich doch von 0
bis 7 gearbeitet habe :schraube:

Wie verhält es sich dann??
 
Warum das so ist.......wissen die Götter....ich habe da auch keine antwort. :P

Sollte der Urlaub jedoch erst ab abends gelten...sagen wir 8 Uhr, kann man wohl nur 4 Stunden für den Urlaub verbuchen, daher totaler Unfug.



Gruß
Dennis
 
Sollte der Urlaub jedoch erst ab abends gelten...sagen wir 8 Uhr, kann man wohl nur 4 Stunden für den Urlaub verbuchen, daher totaler Unfug.
Gruß
Dennis

Wir benutzen ein Dienstplanprogramm und wenn ab dem 1.7. Urlaub ist, dann steht dort in der obersten Spalte ein U und wird mit 7,7h (bei 38,5h-Woche) gerechnet. Deshalb wäre es gar nicht möglich am 30.6 noch Nachtdienst zu machen.
Und allein die Tatsache, dass "chaotenweib" niemand für ihr Kind hat und dies unbeaufsichtigt wäre reicht aus um den dienst nicht anzutreten, ganz davon abgesehen, dass sie gar keine Begründung braucht um einen nichtgeplanten Dienst nicht zu übernehmen.

Ich würde trotz allem gerne erfahren, was aus der Sache geworden ist und was "Sie " gemacht hat.

Gruß
Behid
 
Hallo!

Es gibt im Voraus genehmigte Dienstpläne, die als verbindlich anzusehen sind.
Dafür wurden sie ja erstellt und genehmigt.

Wenn völlig unerwartete Personalausfälle auftreten, ist die PDL wohl gehalten, alle für die abzudeckenden Dienste in Frage kommenden Mitarbeiter/-innen zu befragen, ob sie einspringen können und genau den Grund zu ermitteln, warum sie ggf. nicht einspringen können.
Wenn ihr die Gründe nicht bekannt gemacht würden, könnte sie nicht abwägen, wem es am ehesten zuzumuten ist, einen Dienst sehr kurzfristig zu übernehmen.

Alleinstehende Mütter haben manchmal Probleme, kurzfristig eine Beaufsichtigung für kleine Kinder zu realisieren.
Das muß die PDL selbstverständlich berücksichtigen und darf in keinem Fall irgendjemanden ungefragt einteilen.

Andererseits darf sie in "Notfällen" ein dringendes betriebliches Bedürfnis feststellen und entscheiden, daß z.B. eine Mitarbeiterin deswegen den geplanten Urlaub nicht antreten darf. Ja, das geht !
Natürlich muß der Arbeitgeber in diesem Fall die vollen Kosten übernehmen, sofern eine Reise gebucht ist. Leitende Mitarbeiter dürfen sogar aus dem Urlaub zurückgeholt werden. Kommt sehr selten vor, aber in nachweislich sehr dringenden Fällen geht das.

Also: wer vorgibt, daß er in dringenden Situationen kurzfristig nicht einspringen kann, weil ein seit längerem geplanter Zahnarzttermin ihn am kurzfristigen Einspringen hindert, der muß trotzdem auch kurzfristig zum Dienst erscheinen, wenn alle anderen in Frage kommenden Kolleginnen und Kollegen triftigere Gründe vorweisen konnten, die sie am Einspringen hindern.
 
Hallo
Lieber Krankenpfleger gefragt werden kann jeder ob er/sie kurzfristig einspringen kann, steht ein frei im genehmigten Dienstplan dann brauche ich nur NEIN zu sagen und keine PDL kann mich rechtlich dazu zwingen den Dienst anzutreten. Übrigens ein krankheitsbedingter Ausfall ist keine Notfallsituation, deshalb darf kein Urlaub gestrichen werden.Notfälle sind rechtlich ziemlich genaus definiert.
Ein Katasthrophenalarm, Epidemieen, Endemien, das Haus brennt, dies wären Gründe jemandem seinen Urlaub zu streichen. Ansonsten sind personelle Engpässe aus dem bestehenden Personal des Hauses zu besttreiten. Selbst eine "chirurgische "Schwester kann durchaus auch auf einer inneren Abteilung Dienst machen.
Einen Arzttermin/Krankengymnastik/Massage etc.(eben alles was meiner Gesundheit dient) den ich in meiner geplanten Freizeit ausgemacht habe würde ich ausser im Katasthrophenfalle niemals streichen nur um einzuspringen. Das kann mein Arbeitgeber übrigens auch nicht von mir verlangen.Ich kann sogar einen Arzttermin während meiner Arbeitszeit wahrnehmen wenn dies laut Terminplanung wegen einer speziellen Untersuchung in der Arztpraxis nicht anders zu legen ist.Ein Attest ist nachher selbstverständlich vorzulegen.
Meine Freizeit ist meine Privatsache ist unantastbar, die Sklavenhaltung ist abgeschafft. Ich kann jedem nur empfehlen in eine Gewerkschaft einzutreten, und wenn es nur wegen der kostenlosen Rechtsberatung ist.
Ein offizieller Brief mit diversen Paragaphen die meine Rechte als Arbeitnehmer bestätigen, wirken bei PDL`s oder Stationsleitungen die glauben über ihre Mitarbeiter 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr verfügen zu können oft Wunder.
Alesig
 
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Wenn also ein Frei im Dienstplan steht, brauchst Du einfach nur nein zu sagen, um nicht Einspringen zu müssen ?

Ich bin Gewerkschaftsmitglied bei Verdi und wenn es nach Deiner Auffassung geht, dann können alle Mitarbeiter/-innen, die auf dem Dienstplan mit Frei stehen, einfach nein sagen, wenn ein Dienst dringend besetzt werden muß, um die Patientenversorgung sicherzustellen.
Das Krankenhaus der Nein-Sager.

Da fallen Millionen von Überstunden und Mehrarbeit im Krankenhauswesen an, die sich Alle gönnen, wenn sie Lust dazu haben oder bedarf es einer ausdrücklichen Anordnung ? Genau dieser bedarf es.
Mehrarbeit ist sofort oder auch nachträglich von einem Arbeitgebervertreter zu genehmigen.

Wenn es personell so richtig eng wird, dann wird wohl aus Sicht der Pflegedienstleitung sowieso die Arbeitnehmervertretung (Personalrat,Betriebsrat, Mitarbeitervertretung) hinzugezogen.
Gemeinsam beurteilt man, wie das Problem geregelt werden kann.

Geht dies nur, in dem Jemand aus dem Frei geholt wird, dann geht alles sehr schnell: da die Patientenversorgung sicherzustellen ist, die absolute Priorität hat (wir verkaufen bekanntlich keine Bratwürste), werden die Mitarbeiter angerufen und die Gründe erfragt, die gegen ein Einspringen sprechen. Derjenige, der das schwächste Argument hat (lange geplanter Zahnarzttermin) wird nicht zu Überstunden eingeladen, sondern diese Überstunden werden angeordnet. Wer zu Hause nicht erreichbar ist, kann nicht eingeteilt werden.

Und auch, wenn Dir jetzt gleich die Kinnlade runterfällt: falls Du Dich in einem solchen Fall weigern solltest, dann kann der Arbeitgeber Dir kündigen.
Geht gar nicht ? Welche Farbe hätte Dein Gesicht, wenn Du die Kündigung schwarz auf weiß zugeschickt bekommen hast ?
Du gingst zum Rechtsanwalt. Der zum Gericht.
Wie hoch wird die Abfindung werden, die Dir angeboten wird, wenn der Arbeitgeber vorgibt, daß das Vertrauensverhältnis unwiderbringlich zerstört ist.

Geht alles gar nicht ?
Hallo! Es reicht völlig, wenn der Arbeitgeber sie diktitiert und abschickt.

Darüber hinaus ist er befugt, Dich unter Fortzahlung Deiner Bezüge sofort vom Dienst freizusetzen. Er schuldet Dir nämlich nur Dein Gehalt - sonst nichts.
Na ?
Er kann Dir sogar Hausverbot erteilen. Ja.

Also: beiße lieber nicht in die Hand, die Dich ernährt.

Aber der Richter könnte anordnen, daß Du die Arbeit wieder an Deinem alten Arbeitsplatz aufnehmen kannst ? Kann er. Nur ob Du dann noch strahlend zurückgehst ?

Übrigens: Dein Hinweis, daß Verdi die Rechtsvertretung für Dich übernehme würde, stimmt insoweit, als das Du keinen Rechtsanspruch auf einen Rechtsanwalt bei Verdi hast. Die Rechtsvertretung machen z.B. die Personal- oder Betriebsräte vor Ort selber und Verdi entscheidet ganz alleine, in welchen Fällen sie einen Rechtsanwalt beauftragt. Auch neu ?

Wenn Du Dir jetzt nicht vorstellen magst, daß Du im Ernstfall von der doofen ...... vertreten wirst, nur weil die Vorsitzende der Personalvertretung ist, dan empfiehlt sich zusätzlich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, bei der Du definitiv einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen kannst.
Noch Fragen ?
 
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Wenn also ein Frei im Dienstplan steht, brauchst Du einfach nur nein zu sagen, um nicht Einspringen zu müssen ?


Lieber Krankenpfleger,

mit Verlaub, aber du schreibst absoluten Unsinn. Auf deine obige Frage bleibt als Antwort eine schlichtes "JA"! Ich kann in meinem Frei ans Telefon gehen oder nicht, aber ich muss auf Anweisungen meines Arbeitgebers während meines Frei gar nicht reagieren, weil er dir zu diesem Zeitpunkt gar nicht weisungsbefugt. Alesig hat mit ihren Ausführungen absolut recht!!!

Lediglich im Katastrophenfall kann die Pflegedienstleitung anordnen, dass du erscheinen musst, aber auch dann kann der/die Mitarbeiterin, die kleine Kinder beaufsichtigen muss diesen Einsatz verweigern. Auch wenn so manche Stationsleitung oder PDL mehrere gleichzeitige Krankmeldungen unter Katastrohe verbucht, so wird dies rechtlich nicht so gesehen. Man könnte die mangelnde Personalbesetzung auch als Organisationsverschulden bezeichnen, dem man im Vorfeld mit bezahltem Bereitschaftsdienst oder dem Einrichten eines Springerpools begegnen könnte.

Das Gleiche gilt natürlich in besonderem Maße für Urlaub.
Der AG wird sich hüten in einem solchen Falle Überstunden für Mitarbeiter im Frei anzuordnen, geschweige denn die Ablehnungsgründe zu bewerten, geschweige denn kündigen. Wo hats du diese Weisheiten denn her? Lies doch mal die Flugblätter der Kampagne von Verdi (schon eine ganze Weile her), "Mein Frei gehört mir"!

Und wer dann bei Anrufen des AG immer noch vom schlechten Gewissen geplagt wird, sollte sich ein modernes Telefon anschaffen. Dann kann er die Nummer des AG sperren, d.h. das Telefon läutet nicht und man kann je nach Einstellung auch nicht auf den AB sprechen. Ist für alle in der Pflege tätigen eine Supererfindung, die ich seit Jahren hin und wieder nutze........, weil ich sonst auch von schlechten Gewissen geplagt werde könnte und ich auch keine Lust habe immer wieder Gründe vorzulegen, warum ich nicht einspringen will oder kann. (Wobei ich sagen muss, dass unsere SL sich vorbildlich verhält und ein schlichtes Nein sofort und ohen jede Nachfrage akzeptiert)

Und noch eins. Natürlich wird zunächst der Verdi-Vertreter der Personalrats versuchen, dein Recht bei deinem Arbeitgeber durchzusetzen, aber wenn der erfolglos bleibt werden durchaus auch Rechtsanwälte gestellt, die dich beim evtl "Einklagen" deiner Rechte unterstützen.
 
Hallo !

Deine Feststelllung, daß ich Unsinn schreibe ist an Freundlichkeit nicht zu überbieten.

Habe ich behauptet, daß Du ans Telefon gehen mußt ?
Nein. Ich habe festgestellt, daß wer nicht ans Telefon geht auch nicht eingeteilt werden kann. Also - in diesem Punkt sind wir uns einig.

Du stimmst mir auch voll zu, daß eine gemeinsam auftauchende PDL mit einer/ einem Vorsitzenden der Personalvertretung, der gleicher Meinung ist, sehr wohl festlegt, wer zusätzlich einzuspringen hat.

Du respektierst, daß in diesen Fällen Mehrarbeit angeordnet werden kann, wenn die zulässige Wochenhöchstarbeitszeit nicht überschritten wird.

Du respektierst ferner, daß angeordnete Mehrarbeitsstunden zu leisten sind.
Und den möglichen anderen Konsequenzen widersprichst Du auch nicht, denn das sind die Whorst Case Fälle, die es immer wieder gibt.

Also: unter diesen Aspekt gehört Dein Frei Dir !

Übrigens - Deine Kolleginnen und Kollegen, die schon mal ans Telefon gehen, wenn´s brennt (da sind da oftmals bereits auch alle Kräfte des Springerpools im Einsatz) und notwendiger Weise einspringen, die werden Dein unkollegiales Verhalten sicher unterschiedlich bewerten.
Wäre ich PDL - ich würde im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Mittel ähnlich konsequent handeln und immer Andere bevorzugen, wenn Du etwas möchtest.
Tja.




Was passiert denn, wenn Springerpools eingerichtet, aber schon alle Aushilfskräfte im Einsatz sind ?
 
Hallo
Lieber Krankenpfleger,
wir sind auch kein Krankenhaus der Nein-Sager, allein unsere Station hat ca. 1000 (in Worten-Eintausend) Mehrarbeitsstunden. Aufgrund der Personalsituation arbeiten durch die regelmäßige Einspringerei die 100 % Kräfte 125% und die 50% Kräfte 75 %. Nur so als Erklärung.
Zu Hause ist mir mein Arbeitgeber in keinster Weise Weisungsbefugt, ich muß keinerlei Gründe für mein NEIN sagen angeben.Es dürfen mir daraus keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen. Mein Arbeitgeber kann mir Überstunden anordnen und zwar während meiner Arbeitszeit, dann ist er mir Weisungsbefugt. Teilzeitkräfte, mit dem richtigen Arbeitsvertrag, haben darüber hinaus keine Verpflichtung Mehrarbeit zu leisten.
Ich habe vor Jahren durchaus die Hand gebissen die mich ernährt hat, die ewige Einspringerei, kaum Freizeit, und wenn dann mal Frei dann kam garantiert ein Anruf zum Arbeiten. Das ganze nur weil zu wenig Personal eingestellt wurde.Ich weigerte mich also einzuspringen.Es wurden Briefe geschrieben, Drohungen ausgesprochen,Schikanen fanden statt, die Kündigung lag im Postfach.Meine Gesichtsfarbe war hervorragend ebenso meine anwaltliche Beratung . Unser Betriebsrat funktionierte ausgesprochen gut.Paragraphen wurden ausgetauscht, noch mehr Schikanen, dies ging teilweise bis Mobbing(den Begriff gab es damals noch gar nicht).
Und heute, ich arbeite immer noch in der selben Klinik, die schikanierende und mobbende Stationsleitung hat kurz nach den Auseinandersetzungen das Handtuch geworfen, die PDL hat gekündigt weil ihr die miserable Personalsituation über den Kopf gewachsen ist, mit dem Verwaltungsleiter der sich damals rechtlich schlecht beraten hat lassen stand ich kurze Zeit nach dem Hick hack wieder auf bestem Fuße. Ich gehe immer noch lächelnd/strahlend in die Arbeit. Meine Klinik wird es sich genau überlegen ob es auf eine so hervorragende GKP wie mich verzichten will.
Und wenn es an allen Ecken und Enden brennt - Überlastungsanzeige. Den Ärzten zurück was den Ärzten gebührt.
Unsere derzeitige PDL ruft schon mal zu Hause an, wenn es die Stationsleitung nicht schafft, und bittet Höflich ob der eine odere andere nicht doch noch mal einspringen kann. Ein Nein wir kommentarlos akzeptiert, es folgen auch keine kleinlichen Racheaktionen, wie tust du nicht was ich will tu ich nicht was du willst.
Unser Springerpool kann niemals leer werden, wir haben keinen. Flexible und gute GKP (wie Ich *g*) springen kurzfristig sogar mal fachübergreifend ein.
Es gibt Gesetze die Arbeitnehmer schützen, wenn diese geschützt werden wollen. Irgendwann ist für jeden eine Grenze erreicht in der er diesen Schutz in Anspruch nimmt. Spätestens dann wenn der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag als persönliche Zusage zur Leibeigenschaft ansieht.
Ich habe übrigens zu keiner Zeit behauptet ich sei Mitglied bei Verdi, und daß diese mir kostelnos einen Anwalt stellt. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bedeutet nicht automatische sich in Rechtslagen auszukennen.
Alesig
P.S. Was bedeutet -von der doofen ..???.... vertreten -?
 
Lieber Krankenpfleger,

ich weiß nicht wie du zu dem Schluß kommst, dass ich dir auch nur annähernd zustimme:gruebel:?! Du biegst dir meine Aussagen zurecht und glaubst dann ich sei mit dir einer Meinung....?

Natürlich kann ein Mitarbeiter nicht einspringen, der nicht ans Telefon geht, da brauche ich nichts zuzuzstimmen. Aber zuhause brauche ich gar keine Anweisung anzunehmen, selbst wenn ich ans Telefon gehe.
Anders verhält sich die Sache sollte man mich auf der Arbeit um Überstunden bitten. Das kann der AG mir natürlich abverlangen, aber dann nur nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetz. Und um im Notfall länger zu bleiben, dafür brauche ich keine Anweisung von PDL und Personalvertretung...., oder glaubst du im Ernst ich ginge fröhlich ins frei wenn intensivpflichtige Kinder nicht versorgt werden.
Aber auch dann kann er mich nicht zwingen am freien Tag einzuspringen, er kann mich bitten.
Wie meine Kollegen ein Nein bewerten ist mir zunächst mal relativ egal. Aber auch ich springe im Rahmen meiner Möglichkeit schon mal ein, also billigt man mir wie auch allen anderen im Team das Recht zu deutlich NEIN zu sagen und niemand wir hinterher dafür kritisiert und angegriffen. Auf keinen Fall wird bei uns nach dem Motto verfahren, entsprechende Absagen mit Konsequenzen zu bedrohen und man wird auch nicht als unkollegial bezeichnet.

Und diese gefühlten Katastrophenfälle sind durchaus mit entsprechender Organisation zu verhindern, nämlich mit Bereitschaftsdiensten die bezahlt werden. Das es auch dann in Ausnahmefällen gelegentlich mal zu Engpässen kommt, wird sicher vorkommen, aber wie gesagt deutlich weniger.

Einen schönen Tag noch
Behid

PS: Ein kleiner Hinweis noch! Nicht jedem einzelnen Punkt widersprechen ist nicht gleichbedeutend mit Zustimmung.
 

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