Urlaubsbeginn nach der Nachtschicht?

  • Ersteller Ersteller Kratkey
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Hallo,

viele unterschiedliche Meinungen zum Thema Urlaub, was ist denn nun eigentlich richtig?

1.) Die gesetzliche Regelung ist das Bundesurlaubsgesetz

2.) der Urlaub ist immer in Kalendertagen zu rechnen

3.) damit ergibt sich, daß ein Urlaubstag um 0.00 Uhr beginnt und um 24.00 Uhr endet.

4.) gesetzliche Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz haben nichts mit dem Urlaub zu tun

So, jetzt weiterhin viel Spaß beim Diskutieren, ob man vor dem Urlaub noch eine Nachtschicht fahren darf.

Gruß

medsonet.1
Also ist es nicht rechtens so wie es bei uns gemacht wird ? Ich meine das man am 1. Urlaubstag aus der Nacht kommt.
 
Hallo, aber das heißt ja das, wenn unsere PDL sagt unser Urlaub fängt erst um 19:30 an weil wir ja da erst zum Dienst kommen würden ,wäre in Ordnung???? Nee das kann ich nicht glauben

Deine Stationsleitung oder PDL gibt Deine Urlaubstage in den Dienstplan ein
Wenn Du im Rahmendienstplan ab 19.30h zehn Stunden Nachtdienst hättest, beträgt Dein Urlaub an diesem Tag zehn Stunden. Bei Früh- oder Spätdiensten laut Rahmen sind es 7,7h (oder wie Eure Schichten halt sind). Sofern ihr mit Rahmendienstplan arbeitet, ist das so richtig, ob Du das glaubst oder nicht.

Da bei uns der Nachtdienst z.B. von Montag auf Dienstag komplett für den Montag gerechnet wird, kann ich am Dienstag Nachtdienst, Frei, Überstundenfrei oder Urlaub eintragen. Alles erlaubt.
 
...

Da bei uns der Nachtdienst z.B. von Montag auf Dienstag komplett für den Montag gerechnet wird, kann ich am Dienstag Nachtdienst, Frei, Überstundenfrei oder Urlaub eintragen. Alles erlaubt.

Da würde ich versuchen gegen anzugehen. Wie medsonet.1 sagte beginnt mein Urlaubstag, unabhängig davon mit wieviel Stunden er im Dienstplan steht, 0.00 Uhr. Wenn ich aber von 0.00 Uhr bis z.B. 6.30 Uhr Dienst habe, kann ich meinen Urlaub lt. Bundesurlaubsgesetz nicht antreten. Also kann dieser Dienstplan, meiner Meinung nach, so net rechtens sein.

Was ich bei der ganzen Sache net verstehe, wieso macht eine SL sowas überhaupt? Denkt sie net mit? Würde sie es bei sich auch so planen?
 
Vielen Dank für die nette Unterstellung, dass ich "net mitdenke". Wenn Du meine Beiträge aufmerksam gelesen und selbst mitgedacht hättest, hättest Du gesehen, dass wir das, wenn überhaupt, nur in Ausnahmefällen praktizieren und nur mit Einverständnis der Mitarbeiter.

In der Regel geht's da nicht um den Jahresurlaub, sondern um "übriggebliebene" Urlaubstage, die vereinzelt "zwischendrin" genommen werden müssen. Wenn mir der MA erklärt, dass er da ohnehin nicht wegfahren wollte, kann ich den Nachtdienst durchaus mit meinem Gewissen vereinbaren.

Und ja, mich erwischt es dabei auch mal und ich habe da auch kein Problem damit.
 
Da würde ich versuchen gegen anzugehen. Wie medsonet.1 sagte beginnt mein Urlaubstag, unabhängig davon mit wieviel Stunden er im Dienstplan steht, 0.00 Uhr. Wenn ich aber von 0.00 Uhr bis z.B. 6.30 Uhr Dienst habe, kann ich meinen Urlaub lt. Bundesurlaubsgesetz nicht antreten. Also kann dieser Dienstplan, meiner Meinung nach, so net rechtens sein.

Was ich bei der ganzen Sache net verstehe, wieso macht eine SL sowas überhaupt? Denkt sie net mit? Würde sie es bei sich auch so planen?
Ich denke sie denkt nicht drüber nach oder hat Order von oben sowenig frei wie möglich zu haben. Aber Ihr habt mir sehr geholfen . Ich bin jetzt doch der Meinung das man sich das nicht gefallen lassen soll. Wenn es das nächste mal so ist sollen die mir zeigen wo das steht das es so rechtens ist. Danke euch allen
Gruß Kratkey
PS Es gibt schon SL die total in Ordnung sind und wenn es mit dem Mitarbeiter abgesprochen ist ,ist das auch völlig in Ordnung !!:)
 
Ich denke sie denkt nicht drüber nach oder hat Order von oben sowenig frei wie möglich zu haben.

Du hast doch nicht weniger freie Tage, wenn du Urlaub hast? Das Frei bekommst Du dann doch anderswo (wenigstens sollte es so sein). Man darf dich nicht absichtlich ins Plus planen.
 
Hallo!
Rechnet doch mal:
ich muß 40 Stunden in der Woche leisten (ich lass mal WE-Dienste weg)
das heisst, von Montag bis Freitag jeweils 8 Stunden.
Freitag will ich Urlaub.
Frühdienst Montag bis Donnerstag 4 mal 8 Stunden sind 32, Freitag Urlaub 8 Stunden sind die 40 Stunden.
Mit Spätdienst dasselbe.
Und mit Nachtdienst? Vier Nachtdienste zu 8 Stunden Von Montag bis Donnerstag sind 32 ( ich weiss, daß auch 10 Stundennachtwache gemacht werden, bei uns aber halt 8 Stunden. )
Wo bringe ich denn jetzt die fehlenden 8 Stunden für diese Woche unter??
Korrekterweise als Urlaubstag am Freitag!!

Grüße
Stephan
 
Vielen Dank für die nette Unterstellung, dass ich "net mitdenke". Wenn Du meine Beiträge aufmerksam gelesen und selbst mitgedacht hättest, hättest Du gesehen, dass wir das, wenn überhaupt, nur in Ausnahmefällen praktizieren und nur mit Einverständnis der Mitarbeiter.

Das war doch net auf Dich bezogen! :eek1:

In der Regel geht's da nicht um den Jahresurlaub, sondern um "übriggebliebene" Urlaubstage, die vereinzelt "zwischendrin" genommen werden müssen. Wenn mir der MA erklärt, dass er da ohnehin nicht wegfahren wollte, kann ich den Nachtdienst durchaus mit meinem Gewissen vereinbaren.

Das ist doch egal! Urlaub ist Urlaub und die Gesetzeslage, wie sie medsonet aufgezeigt hat eindeutig.
 
Du hast doch nicht weniger freie Tage, wenn du Urlaub hast? Das Frei bekommst Du dann doch anderswo (wenigstens sollte es so sein). Man darf dich nicht absichtlich ins Plus planen.
Die planen uns auch nicht ins Plus. Wir machen immer 10 h Dienste. Nun ist es bei mir so das ich nur 100 h im Monat leiste und da hab ich schon gehört das sich andere drüber aufregen das die Nachtwachen soviel frei haben. Ich meine ich geh doch nicht aus Spaß (gibts bestimmt auch welche ) in den Nachtdienst und mache so wenig Stunden . Das heißt also ich geh 10 Tage im Monat arbeiten und wenn ich 2 Wochen Urlaub habe Muß ich 4 Nächte dafür frei nehmen bleiben noch 6 Nächte für diesen Monat. Da kann es schon mal sein das manche Leute das nicht gut finden das man ja so lange frei hat. Wobei diese 6 Nächte auch noch so gelegt werden das man eigentlich ständig für eine Nacht kommen muß. Aber das ist ein anderes Thema.
Gruß Kratkey
 
Die planen uns auch nicht ins Plus. Wir machen immer 10 h Dienste.
Wie Claudia schon sagt, es können Dir keine Stunden verloren gehen, egal ob man nun die Stunden in der Nacht ab 0:00h zu dem tag zählt, an dem der Dienst begonnen hat, oder ob genau abgerechnet wird und die Stunden ab 0:00 zum nächsten Tag zählen.
Wenn sich andere darüber aufregen, dass Du so viel frei hast, dann denken sie nicht nach, das sollte Dich nicht kratzen. Oder mache ihnen deutlich, dass es jedem frei steht auch so zu arbeiten. Über solche unqualifizierten und unreflektierten Aussagen könnte ich mich aufregen.
 
Urlaub ist Urlaub und die Gesetzeslage, wie sie medsonet aufgezeigt hat eindeutig.

Ich sehe da eben keine "Eindeutigkeit". Die Dienstform "Nachtdienst" steht im elektronischen Dienstplansystem in der Spalte für den Tag, an dem der Dienst anfängt. Der Tag, an dem man morgens aus dem Nachtdienst geht, ist als freier Tag gekennzeichnet (im Normalfall).

Zwei verschiedene Tage, zwei verschiedene Dienste.

Und da SP-Expert bei jeder Regelverletzung - z.B. zur kurzer Ruhezeit - mit mir schimpft und mich zwingt, meine Eingabe zu korrigieren, dies aber bei Urlaub nach dem Nachtdienst nicht tut, gehe ich davon aus, dass das legitim ist. Nicht alles, was uns nicht gefällt, ist illegal.
 
Rechnet doch mal:
ich muß 40 Stunden in der Woche leisten
Vier Nachtdienste zu 8 Stunden Von Montag bis Donnerstag sind 32 ( ich weiss, daß auch 10 Stundennachtwache gemacht werden, bei uns aber halt 8 Stunden. )
Wo bringe ich denn jetzt die fehlenden 8 Stunden für diese Woche unter??
Korrekterweise als Urlaubstag am Freitag!!

Blödsinn. Im Krankenhaus mit 365 Arbeitstagen im Jahr gilt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit. Das Mittel wird vom Kalendermonat oder vom 12-Wochen-Plan genommen. Solange ich in dieser Zeit auf meine Sollstunden komme, kann ich auch mal zehn Tage am Stück arbeiten oder nur drei Tage in einer Woche. Du musst keinen Urlaubstag verbraten, nur um nicht in Minus zu kommen.
 
Sorry, aber was ist an einer korrekten Rechnung Blödsinn??
Ich habe ja nicht gesagt, daß ich das elegant finde, aber rechnungstechnich ist das einfach so!
Grüße
Stephan
 
Und da SP-Expert bei jeder Regelverletzung - z.B. zur kurzer Ruhezeit - mit mir schimpft und mich zwingt, meine Eingabe zu korrigieren, dies aber bei Urlaub nach dem Nachtdienst nicht tut, gehe ich davon aus, dass das legitim ist. Nicht alles, was uns nicht gefällt, ist illegal.

Wer sagt denn, dass das Dienstplanprogamm alle Fehler zeigt?
Unser meckert auch bei allen möglichen Dingen (z.B. bei zu kurzer Ruhezeit).
Wenn man aber 2 Sonntage am Stück einplant passiert gar nix. Dies ist lt. TVöD aber auch net gestattet.
Will sagen, ein Dienstplanprogramm ist nur so schlau wie sein Programmierer, wie so jedes andere Computeprogramm auch.
 
Ich ärger mich auch immer, dass der Tag nach dem Nachtdienst als frei gerechnet wird, ich hab ja schließlich 7 Stunden davon gearbeitet - was ja so viel ist, wie ca. eine normale Tagschicht. Aber warum sollte das bei Urlaub anders sein?
Da müsste man einfach ne neue Regelung einführen, dass dieser Tag als Arbeitstag gilt, wird aber eh nie jemand machen.:emba::emba::emba:
 
Wenn man aber 2 Sonntage am Stück einplant passiert gar nix. Dies ist lt. TVöD aber auch net gestattet.
Will sagen, ein Dienstplanprogramm ist nur so schlau wie sein Programmierer, wie so jedes andere Computeprogramm auch.
Das liegt wohl daran, dass auch im TVÖD 2 Sonntage hintereinander (und 19 Tage insgesamt) erlaubt sind - da meckert kein Programm...
 
Ich fürchte auch, dass Jörg hier 1. den TVÖD mit dem Arbeitszeitgesetz verwechselt und 2. beide etwas arbeitnehmerfreundlicher gestaltet, als sie sind. :)
 
Sorry, aber was ist an einer korrekten Rechnung Blödsinn??

Dass die Rechnung eben nicht korrekt ist. Du musst nicht krampfhaft innerhalb von Montag bis Sonntag auf 40h kommen. Es gilt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb eines längeren Zeitraums (bei uns sind das zwölf Wochen).
 
Das liegt wohl daran, dass auch im TVÖD 2 Sonntage hintereinander (und 19 Tage insgesamt) erlaubt sind - da meckert kein Programm...

§6.1 Abs. 3 TVöD:

Beschäftigte die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen.

Und nun? Nix zwei Sonntage, nix 19 Tage am Stück!
 

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