- Registriert
- 19.02.2024
- Beiträge
- 4
- Beruf
- Altenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- ambulante Pflege
- Funktion
- Pflegekraft
Situation: 85 jährige Dame, dementiell verändert, Parkinson, sehr kachektisch. Schon lange Monate Bettlägerig. Versorgung 5x tgl von PD, um Essen, Medikamente etc kümmert sich Tochter.
Nach längerem Aufenthalt in Kurzeitpflege und Krankenhaus kam Pat mit Dekubitus am Stein, ich schätze damals Gr 3, nach Hause.
Mittlerweile trotz 5 maliger Lagerung (ja, zu selten!) und Wochen später ist der Dekubitus groß wie eine Untertasse mit Taschenbildung, Knochen liegt völlig frei. Nekrotisches Gewebe schon mehrfach abgetragen. Wundversorgung durch uns täglich sowie natürlich Zusammenarbeit mit Wundzentrum.
Die arme Dame ist so ein Mensch, der scheinbar einfach nicht sterben kann (aber so gern möchte) und regelrecht Panik vor der Versorgung hat weil natürlich fürchterliche Schmerzen. 25mg Fentanylpflaster hat sie
Angemeldet im Palliativnetz ist sie, jedoch verbietet die Tochter vehement den Einsatz von Morrphin sc ( was vor der Versorgung ein Segen für sie wäre)
Auf bitten der Mutter nach etwas gegen die Schmerzen gab die Tochter ihr heute 500 mg Paracetamol p.o.
Das Kollegium hat mittlerweile Gewissensbisse, die Versorgung so weiter durchzuführen, die Chefetage jedoch schließt absolut aus, sich mit der Tochter "anzulegen".
Könnte man in dem Fall nicht von unterlassen Hilfeleistung sprechen?
VorsorgevollmCht liegt vor, Tochter hat Entscheidungsgewalt.
Nach längerem Aufenthalt in Kurzeitpflege und Krankenhaus kam Pat mit Dekubitus am Stein, ich schätze damals Gr 3, nach Hause.
Mittlerweile trotz 5 maliger Lagerung (ja, zu selten!) und Wochen später ist der Dekubitus groß wie eine Untertasse mit Taschenbildung, Knochen liegt völlig frei. Nekrotisches Gewebe schon mehrfach abgetragen. Wundversorgung durch uns täglich sowie natürlich Zusammenarbeit mit Wundzentrum.
Die arme Dame ist so ein Mensch, der scheinbar einfach nicht sterben kann (aber so gern möchte) und regelrecht Panik vor der Versorgung hat weil natürlich fürchterliche Schmerzen. 25mg Fentanylpflaster hat sie
Angemeldet im Palliativnetz ist sie, jedoch verbietet die Tochter vehement den Einsatz von Morrphin sc ( was vor der Versorgung ein Segen für sie wäre)
Auf bitten der Mutter nach etwas gegen die Schmerzen gab die Tochter ihr heute 500 mg Paracetamol p.o.
Das Kollegium hat mittlerweile Gewissensbisse, die Versorgung so weiter durchzuführen, die Chefetage jedoch schließt absolut aus, sich mit der Tochter "anzulegen".
Könnte man in dem Fall nicht von unterlassen Hilfeleistung sprechen?
VorsorgevollmCht liegt vor, Tochter hat Entscheidungsgewalt.