Unterlassene Hilfeleistung?

Angst

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07.02.2023
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Beruf
Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Krankenhaus
Vor 3,5Jahren kam eine ältere Frau von der Notaufnahme auf Station.Sie hatte eine Bluttransfusion laufen und war weitestgehend stabil.Es waren 3Pflegekräfte im Dienst.Eine kümmerte sich gleich um die Frau.Dann war Pause.Danach geht die Pflegehilfskraft ins Zimmer der Frau und stellt fest die Frau hat Luftnot.Sie sagt es der Schwester, die gerade Medikamente austeilt.Sie sagt sie geht danach hin.In zwischen klingelte die Patientin nach dem Schieber, die andere Schwester geht hin und kümmert sich.Nach einigen Minuten kam sie aus dem Zimmer und sagt die Frau ist gestorben und es ging ganz schnell.Nun denkt die Schwester, die ist Schuld am Tod,da sie nicht gleich zur Patientin gegangen ist und erst Medizin ausgeteilt hat.Was meint ihr dazu?Hinterher erfuhren wir,dass die Patientin keine Reanimation und Intensivmedizinische Behandlung und ihr hätte nicht geholfen werden.Aber trotzdem macht sich die Schwester Vorwürfe.Unnötig?
 
Als examinierte Pflegekraft muss man seine Aufgaben nach Wichtigkeit und Dringlichkeit priorisieren lernen. Das Austeilen von Medikamenten ist nicht hochakut wichtig, eine Patientin mit akuter Dyspnoe bei laufender Transfusion sehr wohl. Ich erwarte, dass die Pflegefachkraft da sofort und tutto pronto hingeht und sich stante pede darum kümmert.
In diesem Sinne hat hier klar eine Fehleinschätzung der Situation durch die zuständige Bereichspflege stattgefunden. Inwiefern das einen Einfluss auf das stattgehabte oder potentielle Outcome der Parientin gehabt hat oder hätte haben können, ist im Zweifelsfall Aufgabe der Kripo, die in einem solchen Falle höchstwahrscheinlich hinzugerufen werden muss: ein Transfusionszwischenfall mit letalem Ausgang dürfte nach meinem Dafürhalten als unnatürliche Todesursache gelten.
 
In diesem Sinne hat hier klar eine Fehleinschätzung der Situation durch die zuständige Bereichspflege stattgefunden. Inwiefern das einen Einfluss auf das stattgehabte oder potentielle Outcome der Parientin gehabt hat oder hätte haben können, ist im Zweifelsfall Aufgabe der Kripo, die in einem solchen Falle höchstwahrscheinlich hinzugerufen werden muss: ein Transfusionszwischenfall mit letalem Ausgang dürfte nach meinem Dafürhalten als unnatürliche Todesursache gelten.
ich bezweifle, das die Polizei hinzugezogen wurde. Leider. Nicht, weil ich der Kollegin an den Karren fahren möchte, sondern weil in Deutschland solche Fehler, erfahrungsgemäss, unter den Teppich gekehrt werden. Ansonsten gebe ich dir Recht. Falsche Einschätzung der Kollegin. Sie hätte sich sofort um die Patientin kümmern müssen.
 
Die Ärztin sagte es wäre kein Transfusionszwischenfall.Die Patientin ist sehr alt und Herzprobleme und da kann man nichts tun und die Frau wollte keine lebensverlängeren Maßnahmen.Die Transfusion war auch schon durchgelaufen kurz nach dem sie auf Station war.
 
eine sehr blöde Frage: vor 3,5 Jahren war der Vorfall? Warst du auch in der Schicht?
 
Die Ärztin sagte es wäre kein Transfusionszwischenfall.
Natürlich sagt sie das. Sie wird sich wohl kaum mit einer anders lautenden Aussage selbst belasten und ans Messer liefern.
Ärzte sind unfassbar kreativ im Festlegen von Todesursachen, man staunt, wie viele Arten es gibt, eines natürlichen Todes zu sterben. So ein medizinisch indizierter DNR wird da manchmal sehr locker und flockig etabliert, damit man sich nicht unnötig mit Rea und Kripo rumschlagen muss. Wenn dann noch das Pflegepersonal mitzieht und schön die Klappe hält, ist doch alles in Butter.
 
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Ich war nicht in der Schicht, sondern eine gute Freundin.Sie kommt nicht zur Ruhe und will den Jop hinschmeißen.
 
Wer darf den Patienten unangeordnet Sauerstoff geben?
 
Wer darf den Patienten unangeordnet Sauerstoff geben?
Also ich habe während meiner aktiven Zeit immer dann Sauerstoff gegeben, wenn ich anhand der Symptome (Atemnot, Zyanose) und auch der Sauerstoffsättigung gesehen habe, dass der Patient von Sauerstoff profitieren würde. Da würde ich als Pflegekraft nicht auf eine Anordnung des Arztes warten. Das wäre in meinen Augen unterlassene Hilfeleistung!
 
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Was heißt hähä?
 
Häää ist ein Ausdruck des Unverständnisses. Was auch mich beschleicht, wenn ein gelernter Krankenpfleger fragt, wer Sauerstoff verabreichen darf.
 
Ich habe auch gehört Sauerstoff ist ein Medikament und muss deshalb angeordnet werden?
 
Dann lass dir doch direkt die Seife zur Grundpflege mitanordnen. Ist rechtlich auch vom Arzt abzusegnen.
:rolleyes:
 
Du hast als Beruf in deinem Profil Krankenpfleger stehen. Das heißt du hast eine 3-jährige Ausbildung positiv abgeschlossen und hast eine amtliche Urkunde, das du dich Krankenpfleger nennen darfst. Weiter gibst du als Einsatzort Krankenhaus an.
Entweder du schmückst dich mit falschen Federn oder du müsstest dir deine letzten Fragen selbst beantworten können.

Oder du bist eine Hilfskraft, die die Bedeutung der verschiedenen Berufsbezeichnungen nicht kennt - dann möchte ich mich bei dir entschuldigen.
 
DocCheck schreibt von einer Mindestqualifikation im Rettungsdienst: Sauerstoffgabe im Rettungsdienst - DocCheck Flexikon.

Ich würde im Krankenhaus ähnlich argumentieren. Sauerstoff ist ein Medikament. Es darf bei Bedarf von Pflegefachpersonen verabreicht werden, denen man die Überwachung der/des Patientin/-en zutrauen kann. Geringe Flussraten von 2 - 4 l/min werden (überall da, wo ich bisher tätig war jedenfalls) ohne ausdrückliche Anordnung verabreicht; und im Notfall kommt der Sauerstoff natürlich schon vor Eintreffen der Ärztin / des Arztes zum Einsatz. Hilfskräfte jedoch sollten die Finger davon lassen.
 
Ich habe auch gehört Sauerstoff ist ein Medikament und muss deshalb angeordnet werden?
Das ist richtig.
Ich verstehe aber nicht, was das mit der Ausgangsfrage („Unterlassene Hilfeleistung?“) zu tun hat.
Denn die Pflegefachkraft hätte halt gleich nach der Info durch die Hilfskraft nachschauen müssen und dann alles weitere veranlassen (z. B. Alarm auslösen, Arzt rufen etc.)
 
es warwn 2 Schwester + 1 Hilfskraft im Dienst. Die Hilfskraft sagt Schwester 1 geh mal zum Pat. die möchte die Medis zuende machen, fast zeitgleich klingelt die Pat klingelt und Schwester 2 geht zum Pat.
Das ganze nach 3,5 Jahren einen zeitlich gerichtsfesten Ablauf zu machen ist hier doch völlig unmöglich.