Stundenkürzung - wegen Minusstunden

Anahmeverzug im Arbeitsrecht
Das stimmt so absolut. Gibt es keine vertragliche Vereinbarung, z.B. Arbeitszeitkonto, verfallen Minusstunden, die der Mitarbeiter nicht selbst verschuldet.
Ich habe da gerade Erfahrung mit, mein AG hat bei uns allen über ein Jahr trotz mehrmaliger Hinweise zugesehen, wie unsere Minusstunden hoch geschnellt sind (bei allen mittlerweile dreistellig, weit im dreistelligen Bereich...).
Unsere Klinik macht immer öfter spontan bis zur nächsten Aufnahme zu, weil keine Pat. mehr da sind (früher entlassen, abgesagt). Geplante Schichten fallen damit ersatzlos weg, und da niemand von oben darauf reagiert hat, sind diese Minusstunden lt. Anwalt verfallen.
Und ja: Ich bin fleissig auf der Suche nach einem neuen AG.

Liebe Grüsse
 
Hallo,

wie sister c und viele meiner Vorredner schon richtig erkannten, muß grundsätzlich eigentlich in jedem Unternehmen eine Regelung über die Arbeitszeit/Arbeitszeitkonto bestehen. Diese Regelung kann durch Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung bestehen, bei Unternehmen ohne Tarifbindung oder Betriebsrat muß sie zwangsläufig mit jedem Mitarbeiter über den Arbeitsvertrag geregelt werden, da dieser Vertrag die Rechtsgrundlage für das Arbeitsverhältnis ist.
Fehlt eine solche Regelung, besteht als Arbeitnehmer lediglich die Pflicht, die Arbeitsleistung für die vereinbarte Stundenzahl anzubieten!
Wenn der Arbeitgeber keine Aufträge hat und mir deshalb keine Arbeit zuweist, ist dies grundsätzlich sein Problem, denn andersrum hat er ja auch kein Problem damit, einem "Überstunden" aufzudrücken, wenn er zuviel Aufträge hat.
Ferner hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit , wie jedes andere Unternehmen auch, bei Auftragsrückgang Kurzarbeit oder andere Varianten anzubieten, bevor man den Arbeitnehmern mit Änderungskündigungen oder betriebsbedingten Kündigungen kommt.

Gruß

medsonet.1
 
Tipp:
Wenn jemanden etwas ähnliches passiert und ihm auffällt, daß er immer tiefer in die Minusstunden geplant wird in einem Vertrag ohne Arbeitszeitkonto:
Man kann den Dienstherren eine Mahnung schreiben in dem man ihm mitteilt, daß er sich im Annahmeverzug befindet und daß er das ausgleichen soll.
Er wird darauf reagieren müssen.
Liebe Grüße Fearn
 

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