Stationsleitung/Betriebsrat/Gleichstellungsbeauftragte in einer Person?

elly30

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07.11.2009
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2
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Funktionsdienst
Hallo,
bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin, habe aber kein anderes Thema gefunden, wo ich mit meinem Problem reinpasse.

Also ich habe da mal eine Frage.
Eine meiner Mitstreiterinnen hat seit mehreren Monaten extreme Probleme mit unserer SL. Mittlerweile hat sich die Lage so zugespitzt, daß eine Versetzung angesprochen wurde, da die SL der Meinung ist, die Schwester hätte ein Verhältnis mit einem Pfleger auf der Station ( was nicht der Fall ist!!) und so etwas würde sie nicht dulden. Der Pfleger und die Schwester haben nun alle Instanzen im Haus durchlaufen, ohne daß es irgenwelche Konsequenzen gegeben hat.
Der Grund.... die SL ist im Betriebsrat, hat dort eine unglaubliche Lobby, die SL ist die Gleichstellungsbeauftragte im Haus, die SL war stellvertretene PDL und kennt alle vergrabenen Leichen unserer PDL, so daß diese keinerlei Maßnahmen unternimmt.
Auf Grund dieser Situation stellt sich uns die Frage, kann eine Person so viele Positionen, die doch eigentlich nicht konform gehen, innehaben??
Vielleicht kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus und kann uns einen Tipp geben, wie wir diese Situation ändern können.

Ich danke schon mal im Voraus
LG
Elly
 
Die Situation ist sicher blöd für Euch, aber ich wüsste nicht, dass es Vorschriften darüber gäbe, wie viele Positionen innerhalb eines Betriebs eine einzelne Person innehaben darf. Betriebs- oder Personalräte haben in der Regel nur wenige hauptamtliche und viele nebenamtliche Mitglieder. Irgendwo müssen die ja auch außerhalb ihrer Dienstzeit beim Betriebsrat arbeiten. Gleichstellungsbeauftragte ist in keinem mir bekannten Betrieb eine hauptamtliche Tätigkeit. Und eine ehemalige Position (wie in diesem Fall die der stellvertretenden PDL) kann man beim besten Willen niemandem als negativ ankreiden, sonst wäre ein Wechsel innerhalb des eigenen Hauses praktisch nicht möglich.

Unstrittig ist, dass das Privatleben der Mitarbeiter keinen Vorgesetzten etwas angeht.
 
@elly- ist der Stein nicht ein wenig zu groß, den ihr da bewegen wollt?

Gott, gebe mir die Gelassenheit,
Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut Dinge zu ändern,
die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

Vielleicht wäre dieser Spruch angebracht. Ich verstehe die Wut deiner Mitstreiterin- habe ich doch vor kurzem mit ähnlichen Gefühlen zu kämpfen gehabt.
Meine Erkenntnis: nur weil man mit der Hierarchie nicht zurecht kommt wird die Hierarchie sich ändern. Mir bleibt nur mich selbst zu ändern und über MEINE Änderung eine Änderung im Gefüge zu erreichen. Manche "straft" man mehr mit "Ja, natürlich gerne" als mit "Ich will das aber nicht". Klappt zwar nicht immer... funzt aber oft.

Elisabeth
 
Hallo
Niemand schreibt mir vor mit wem ich po..en darf. Solange ich es nicht während der Arbeitszeit oder mit einem Abhängigen mache.
Fühle ich mich durch Verdächtigungen bzw Anklagen in meiner Ehre verletzt oder schadet es meinem Ruf, gefährdet meine Ehe oder eine bestehende Beziehung ist ein offenes Gespräch notwendig um solchem Gerede einahlt zu gebieten. Auch ein Brief vom Anwalt kann gute Dienste leisten, denn Rufschädigung und/oder üble Nachrede kann ich durchaus als Mobbing emfunden werden. Auch ohne Mobbing gibt es Gesetze die Menschen vor übler Nachrede schützen.
Bereits erlebt - durchgezogen und dann Ruhe gehabt.
Alesig
 
Hallo alesig,

nur weil du ein offenes Gespräch führst oder ein Anwalt einen Brief schreibt ist das Gerede weg? Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens.

Es wird halt noch Versteckter gemacht, damit du nichts mehr mitkriegst, aber Gerede kannst du damit nicht verhindern.

Gruß renje
 
genauso sieht es aus, solange man etwas unternimmt (Anwalt) bleibt man auch Gesprächsthema, leider. Und wie schon geschrieben, es wird nur vorsichtiger geredet... und vergessen wird sowas auch nicht.
 
Hallo,

ich danke Euch für die Antworten. Das Gespräch ist schon gesucht worden, jedoch erfolglos. Sie hält an ihrer Meinung fest, daß sie Beziehungen auf Station nicht wünscht, da es nicht förderlich für das Arbeits/Stationsklima ist. Hinweise darauf, daß es solch eine Beziehung gar nicht gebe, wurden ignoriert. Nachdem diese Situation auf Station entstanden ist, gibt es keine Diskussionen mehr und sämtliche Entscheidungen ihrerseits werden von allen Widerspruchslos hingenommen.
Keiner möchte der Nächste auf der Abschußliste sein. Es wird sich nicht einmal getraut, Versetzungsanträge zu stellen, da diese wieder über den Betriebrat laufen.
Bin in der glücklichen Situation, daß ich jetzt in den Funktionsdienst wechseln konnte. Und ich mußte erstmal schlucken, als meine neuen Kollegen mir erklärten, ich könne ab jetzt ruhig wieder sagen was ich denke. Will sagen, die Situation ist im ganzen Haus bekannt und keiner kann/will dagegen etwas tun.

Ich danke Euch für's zulesen.

LG
Elly
 
Bin ja schon ein paar Jährchen aus Deutschland weg, erinnere mich aber, dass es doch so etwas wie einen Gesamtpersonalrat gab, praktisch eien Instanz, die dem " hauseigenem" Personalrat vorgesetzt ist, und gerade bei Problemen, die " intern " mit PR nicht geregelt werden können, dann zum Einsatz kommen kann.

P.S: Es ist nicht unüblich, dass Beziehungen zwischen Mitarbeiteren auf ein und der selben Station nicht erwünscht sind und es entsprechende hausinterne Dienstanweisungen gibt. Inwie weit diese Dienstanordnungen rechtlich sanktioniert sind, entzieht sich allerding meinen Kenntnissen.....
 
Hallo tante doll,

nein der Gesamtpersrat ist dem örtlichen nicht Vorgesetzt oder Weisungsbefugt.

Einen Gespersrat gibts auch nur bei großen Trägern mit z.B. mehreren örtlichen Personalräten (Häusern), die sich dann zu einem Gespersrat wieder zusammentun.

Gruß renje
 
Ok, dann lag ich da wohl völlig falsch ! Sorry !!!

wer oder was aber übernimmt dann " die schwierigen Fälle ", die sich nicht hausintern lösen lassen?

Es sollte doch für solche Fälle vorgesorgt sein ! Oder bleibt da etwa wirklich nur der Weg zum Anwalt ?????
 
Hallo,

an was denkst du denn da?

Bis auf wenige Ausnahmen hat der Persrat. hauptsächlich moderierende Funktion. Oft hat der Persrat auch nur ein Informationsrecht, selten Mitbestimmungsrecht. Der Betriebsrat hat etwas mehr Rechte.

Wenn du an arbeitsrechtliche Dinge denkst, dann kann auch hier die Pers.vertretung oft nur vermittelnd tätig werden. Scheitert das weil der AG nicht will ist Ende, da kann i.d.R. auch kein Gespersrat mehr was machen, liegt auch nicht in seiner Zuständigkeit, sondern nur noch der Anwalt.

Gruß renje
 
OK, ich gebe mich geschlagen !!!

Hatte mich etwas in den Irrglauben verrannt, dass es die Eine oder andre Einruchtung geben "müsste", die sich bei solchen speziellen Problemen einmischen könnte. Mea Culpa !
Irgendwie nährte sich dieser Fehlglaube durch die Annahme, dass es sich in diesem Falle nicht um ein grundsätzliches Problem zwischen Arbeitgeber und Angestellten handelt, sondern darum, dass der Personalrat nicht gegen ein eigenes Mitglied " argumentieren " kann oder will und es deswegen einen anderen " Schiedsrichter " in Form eines übergeordneten und personell anders besetzten Personalrats geben sollte.
 

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