Sprachlos!

Liebe Hypertone Krise,

lass es jetzt gut sein.

Ein Personalverantwortlicher weiß schon genau wie er an Infos ran kommt, die er braucht. Da brauchst du dir keine Gedanken machen.

Vielleicht ist dir das nicht klar, weil du in einer solchen Postition noch nie warst, aber es gibt immer schon Netzwerke unter aufgabenverwandten Funktionsträgern sei es PDL, Geschäftsführern etc. und da wieder derjenigen in Krh., Pflegeheimen, Amb.diensten unter kirchlichen oder/und privaten etc. etc. etc. An so eine Info zu kommen ist überhaupt kein Problem und eine der leichtesten Übungen.

Im Übrigen kann ich mich flexi nur anschließen.

Gruß renje
 
Dumme Zwischenfrage:

Müssen jetzt alle Verurteilten ein Schild an der Stirn tragen?
Diebe, Körperverletzer, und sonstige??

Was ist das bitte für ein bizarrer Rückschluss? Jemand wie dieser Altenpfleger sollte nicht im Anschluss an seine Verurteilung die Möglichkeit bekommen, weitere Patienten zu misshandeln. Dieser Mensch ist uneinsichtig - arbeitet bereits wieder in der Pflege. Wenn er schon nicht genannt wird, so sollte man ihn zumindest zu einer Therapie verpflichten- das ist bei gewalttätig gewordenen Jugendlichen inzwischen üblich.
Es ist fahrlässig, unverantwortlich und ignorant, diesem Menschen die Möglichkeit zu lassen, sich an weiteren Schutzbefohlenen zu vergreifen. Andere bekommen aus viel harmloseren Gründen Berufsverbot erteilt...
Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr bin ich davon überzeugt, dass in einem solch gravierenden Fall das Berufsverbot -eventuell befristet mit der Auflage einer Therapie- die einzige Möglichkeit ist, die Gesellschaft vor solchen Straftätern zu schützen. Es geht hier nicht um Diebstahl, einer privaten Schlägerei oder sonstiges, es geht um die Misshandlung von hilfebedürftigen, der Pflegekraft anvertrauten Menschen.
 
Liebe Hypertone Krise,

lass es jetzt gut sein.

Lieber renje, mit welchem Recht, meinst Du, mir hier den Mund verbieten zu können? Niemand zwingt Dich, meine Beiträge zu lesen oder zu kommentieren. Und dass die Funktionsträger die Möglichkeit haben, sich auszutauschen, ist mir durchaus bewusst, allerdings scheint diesmal ja der Austausch nicht wirklich fruchtbar gewesen zu sein, wie sonst lässt sich erklären, dass der Altenpfleger bereits wieder arbeitet?
 
Hallo hypertone Krise,

bevor du dich weiter aufregst, solltest du dich vielleicht als ehrenamtliche Richterin bewerben, parallel dazu eine Petition im Bundestag auf Änderung der Gesetze und der Rechtsprechung einbringen.

Du hättest dann vielleicht beinflussen können, ob das in diesem Fall hier gefällte Urteil als ausreichend zu betrachten ist. Darum scheint es dir hier ja doch vorwiegend zu gehen und darin kann ich deine kritische Meinung an der ein- oder anderen Stelle durchaus teilen.
 
Hallo hypertone Krise,

bevor du dich weiter aufregst, solltest du dich vielleicht als ehrenamtliche Richterin bewerben, parallel dazu eine Petition im Bundestag auf Änderung der Gesetze und der Rechtsprechung einbringen.

Was soll das jetzt? Ich muss weder als ehrenamtliche Richterin agieren, noch mich an Gesetzesentwürfen beteiligen, um mich hier im Forum zu positionieren. Du hast Recht: Ich rege mich auf- vor allem über die Art und Weise mancher Rückmeldung.
 
Hallo,

Lieber renje, mit welchem Recht, meinst Du, mir hier den Mund verbieten zu können?
Ich??? Wo??? Wenn du meinst - lass es gut sein - das ist ein Vorschlag zur Güte.

Niemand zwingt Dich, meine Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.
Danke, aber das ist mir schon bewusst.

Und dass die Funktionsträger die Möglichkeit haben, sich auszutauschen, ist mir durchaus bewusst, allerdings scheint diesmal ja der Austausch nicht wirklich fruchtbar gewesen zu sein, wie sonst lässt sich erklären, dass der Altenpfleger bereits wieder arbeitet?

Du hast aber geschrieben:

Inwiefern hat die Öffentlichkeit Kenntnis? Der Altenpfleger wurde nicht namentlich genannt.
Dann verstehe ich deine Frage nicht, wenn du das weißt?

Gruß renje
 
Der Mann hat kein Berufsverbot bekommen und darf daher weiter als Altenpfleger arbeiten. Ob Euch das paßt, oder nicht.
Es gibt einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse. Letztere werden nur auf Verlangen des Arbeitnehmers ausgestellt. Verlange ich keins und bekomme ich es trotzdem, kann ich es zurückweisen und erhalte ein einfaches Zeugnis. In dem steht, daß ich von...bis...als...im Krankenhaus ABC gearbeitet habe. Darin steht nicht, daß oder warum mir gekündigt wurde.
Es gibt Führungszeugnisse für private und behördliche Zwecke. Das für behördliche Zwecke wird nicht dem Beantragenden zugestellt, sondern ausschließlich dem Amt, für das es bestimmt ist. Hierin sind auch Strafen bei laufender Bewährung verzeichnet.
In einem privaten Führungszeugnis nicht und nur ein solches lege ich meiner Bewerbung bei. Wenn ich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde und die Bewährung noch läuft, steht im Führungszeugnis: Kein Eintrag.
Der Kollege wurde bestraft und darf weiter und hoffentlich ohne Beanstandungen am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben. Gebt ihm eine Chance und die Möglichkeit, nachzuweisen, daß er sie verdient.
 
Gebt ihm eine Chance und die Möglichkeit, nachzuweisen, daß er sie verdient.
Dieser Kollege ist bereits das zweite Mal fristlos entlassen worden. Wie viel Chancen soll er noch bekommen- respektive verwirken? Wie viele auf ihn angewiesene Menschen darf er noch quälen? Die Richterin hat ihm lediglich empfohlen, einen anderen Beruf zu ergreifen, ihm aber die Möglichkeit gelassen, seinen bisherigen weiter auszuüben. Mir ist bewusst, dass meine Empörung darüber nichts daran ändert und dass ich mit meiner Haltung hier bei vielen anecke. Aber ich kann diese Sauerei nun mal nicht achselzuckend zur Kenntnis nehmen und mich zurück lehnen.
 
Ich verstehe Deine Erregung voll und ganz und bin auch nicht begeistert von der Aussicht, daß der Mann weiterarbeitet. Das Gericht hat es aber gestattet. Also darf er.
Falls er was findet.
 
Dieser Kollege ist bereits das zweite Mal fristlos entlassen worden. (...)Die Richterin hat ihm lediglich empfohlen, einen anderen Beruf zu ergreifen, ihm aber die Möglichkeit gelassen, seinen bisherigen weiter auszuüben. Mir ist bewusst, dass meine Empörung darüber nichts daran ändert und dass ich mit meiner Haltung hier bei vielen anecke. Aber ich kann diese Sauerei nun mal nicht achselzuckend zur Kenntnis nehmen und mich zurück lehnen.

Dann mach Dich stark für eine Institution, die die Arbeit von uns Pflegekräften überwacht und im Bedarfsfall auch ein Berufsverbot verhängen kann. In vielen anderen Staaten gibt es das ja bereits. Die Einhaltung der Berufsordnung zu regeln müssen wir nicht den Gerichten - die wir dennoch benötigen - überlassen.
 
Mal salopp ausgedrückt : Gesetze hin, Massnahmen her - es ist schon erstaunlich und auffällig, wie viel in der Pflege so von Einzelnen " verbockt " werden darf, ohne dass daraus ernsthafte Konsequenzen für die Verantwortlichen entstehen...... ( ist in Norwegen im Übrigen genau so ! )
 
Wieso wird in solchen Fällen kein Berufsverbot ausgesprochen:wut: ?!
Kann ich echt nicht nachvollziehen. Und dann noch der Gedanke: Irgendwann bin ich mal an der Reihe und dann darf mich vielleicht so einer pflegen!
 
oweih, ist ja grauenvoll, wie kann ein altenpfleger nur sowas machen? manchmal hab ich ja auch nicht die nettesten gedanken, wenn ich genervt bin, aber was sich der kerl erlaubt hat, ist ja mal unter aller sau!